ART

183) Ti. Iulius Celsus Polemaeanus, Senator der flavisch-traianischen Zeit, bekannt durch die nach ihm benannte Bibliothek in Ephesos, die unter der Leitung Heberdeys in den Jahren 1903 bis 1905 aufgedeckt worden ist (vgl. über ihn Cumont Acad. Belg. Bull. cl. d. lettr. 1905, 197ff. Ritterling Österr. Jahreshefte X 1907, 299ff., im folgenden nur Cumont und Ritterling zitiert).

a) Name. Den vollständigen Namen geben bilingue Inschriften von der Bibliotheksterrasse: Ti. Iulius Ti. f. Cor(nelia) Celsus Polemaeanus (Jhft. VII Bbl. 56, ferner Cumont 199; griechisch Cumont 198 = Ritterling 299;. Τιβέριος Ἰούλιος Κέλσος Πολεμαιανός in einer stadtrömischen, von einem seiner Sklaven gesetzten Inschrift (CIG III 6520 = IG XIV 1966 = Cagnat IGR I 338) und (mehr oder minder vollständig erhalten) in den meisten ephesischen Texten (irrig ist Cumont 199 b Τι. Κλαύδιος Κέλσον Πολεμαιανόν angegeben, auf dem Steine steht Ἰούλιον). In einem (nicht mehr erhaltenen) Militärdiplom wurde … Celsus Polometinus gelesen (CIL III p. 858 = p. 1966 dipl. XXII!; schon Borghesi hat nach IG XIV 1966 die richtige Namensform hergestellt. Nur Ti. I. … ist vom Namen erhalten in einem Fastenfragment aus Ostia (CIL XIV 245, vgl. Eph. epigr. VI 1190 p. 355). Die tria nomina des Mannes waren Ti. Iulius Celsus (dies folgt sowohl aus der Bezeichnung der Bibliothek als ἡ Κελσιανὴ oder ἡ Κέλσου βιβλιοτηήκη wie aus der Münze ἐπὶ Κέλσου ἀνθυ(πάτου)), s. u.).

b) Herkunft. Celsus stammte zweifellos aus der Provinz Asia. Ritterling vermutet, daß seine Familie in Sardes ansässig gewesen sei. da ihm in dieser Stadt ein Denkmal gesetzt wurde, noch ehe er amtliche Beziehungen zu Stadt und Landschaft hatte (s. u.); dagegen hält ihn Dessau (Herm. XLV 1910, 16) wegen der Stiftungen der Familie für einen Ephesier (ebenso Stech Klio Beiheft X 21. 171). Ritterlings Vermutung erhält eine Stütze durch Münzen und eine Inschrift aus Sardes, denen infolge schon in republikanischer Zeit Πολεμαῖος Κερασέως als [545] städtischer Würdenträger fungierte (Head Gr. coins, Lydia, Brit. Mus. 242. Imhoof-Blumer Monn. gr. 1883, 388. Münsterberg Num. Ztschr. XLV 1912, 83. Amer. Journ. of arch. XVIII 1914, 47), nach der Seltenheit dieses Namens zu schließen, wohl ein Vorfahr des Celsus Polemaeanus. Da jedoch dieser in Ephesos sein Grab gefunden hat, wird man vermuten dürfen, daß er in der Metropole Bürgerrecht und Grundbesitz erwarb. Die Tribus Cornelia, der er angehörte, läßt sich zu Schlüssen auf seine Herkunft nicht verwerten Das römische Bürgerrecht kam in die Familie durch Kaiser Tiberius – vielleicht hat eine freigebige Spende anläßlich der Erdbebenkatastrophe im J. 17 n. Chr., die Sardes am schwersten traf (Tac. ann. II 47. Plin. n. h. II 200 und sonst), den Anlaß dazu geboten. Celsus’ Vater gehörte wohl bereits dem Ritterstande an, da der Militärtribunat des Sohnes (s. u.) diesen voraussetzt.

c) Leben. Die Ämterreihe des Celsus enthalten die doppelsprachigen Inschriften zweier Statuen, die ihm sein Sohn Aquila Polemaeanus auf der Bibliotheksterrasse errichten ließ (Cumont 198 = Heberdey Jahresh. VII 1904 Beibl. 56; auch der ornamentale Schmuck der Rutenbündel und Beile erinnerte den Besucher der Bibliothek an die hohen Würden, die Celsus im römischen Reichsdienst bekleidet hatte, vgl. Keil Ephesos 1915, 67). Den Cursus honorum bis zum Legionsbefehl überliefert eine akephale (von: Heberdey Jahresh. VIII 234 und Ritterling ebd. X 300 richtig auf Celsus bezogene) Inschrift aus Sardes (Athen. Mitt. VI 147, s, u.).

Celsus’ Geburt ist etwa um das J. 45 anzusetzen (Cumont 198; darauf weist die Zeit seines Legionstribunates, seiner Aufnahme in den Senat, die wohl mindestens die quaestoria aetas voraussetzt, und der Praetur). Er leistete seinen Militärdienst als trib(unus militum angusticlavius) in der Legio III Cyrenaica, deren Hauptquartier Alexandria war. Sein Dienstantritt wird in der letzten Zeit Neros erfolgt sein; im J. 69 war er jedenfalls noch bei der Truppe (Cumont 198. Ritterling 305). Demnach war Ti. Iulius Alexander, Praefekt von Ägypten in den Jahren 66 bis 69 (s. Nr. 59), sein höchster Vorgesetzter. Man könnte vermuten, daß Celsus’ Vater zu Alexander persönliche Beziehungen unterhalten habe (die Besetzung der Militärtribunate lag z. T. in dem freien Ermessen der Kommandierenden, vgl. Mommsen St.-R. II³ 266. Ritterling 309; ein anderer Ti. Iulius Alexander war vielleicht mit I. verwandt, s. u. d.). Als Alexander am 1. Juli 69 Vespasian zum Kaiser ausrief (s. o. Bd. VI S. 2635), handelte er gewiß im Einverständnis mit seinen Offizieren. Auch Celsus wird im Dienste des neuen Herrschers eifrig tätig gewesen sein. Gleich anderen Militärs aus dem Ritterstande, die sich Vespasian angeschlossen hatten, wurde er durch die Aufnahme in den Senat belohnt (Vespasianus … plerosque senatorii ordinis honore percoluit, egregios viros et mox summa adeptos Tac. hist. II 82, vgl. Cumont 198. Ritterling 305f.), und zwar erfolgte seine Einreihung in die zweitunterste Rangstufe. Die adlectio inter aedilicios (die übrigens sehr selten ist, vgl. Mommsen St.-R. II 941. Heiligenstaedt Fasti aed. 6; in der griechischen Version [546] ungenau: ἀγορανόμον καταλεγέντα) wird nicht erst anläßlich der Censur Vespasians im J. 74 stattgefunden haben (so Ritterling; Plotius Griphus z. B. wurde von dem Kaiser bereits im J. 69 in dieselbe Rangklasse aufgenommen, Tac. hist. III 52. IV 39f.; ferner wäre dann in dem Inschrifttext auch die Nennung des Titus und die Erwähnung der Censur zu erwarten, vgl. Cumont 198). In einem unbekannten Jahre Vespasians (spätestens wohl 77, da er im J. 78 schon in Kappadokien gewesen sein wird, s. u.) bekleidete Celsus die Praetur (im lat. Text löst Cumont richtig pr(aetor) p(opuli) R(omani) auf = στρατηγὸς δήμου Ῥωμαίων). Noch unter dem ersten Flavier wurde er leg(atus) Aug(usti) provinciae Cappadocicae et Galatiae, Ponti, Pisidiae, Paphlagoniae, Armeniae minoris (so in der bilinguen Inschrift aus Ephesos, in der sardianischen war auch [Λυκαο]νία unter den Provinzen genannt). Er behielt diese Stellung unter Titus (der am 24. Juni 79 seinem Vater in der Regierung gefolgt war). Während ihn Cumont (199f.) für den Gouverneur dieses gewaltigen Länderkomplexes hält, hat Ritterling (300f.) mit Recht betont, daß der junge Praetorier, der noch kein Legionskommando geführt hatte, nur Unterstatthalter (mit vorwiegend richterlicher Befugnis) gewesen sein kann (ebenso und wohl als Celsus’ Nachfolger A. Iulius Quadratus, s. d.). Der Legatus Augusti pro praetore, dem Celsus unterstand, war anscheinend M. Hirrius Fronto Neratius Pansa, der wahrscheinlich von 78 bis 80, sicher im J. 79, die oben genannten Provinzen verwaltete (Ritterling 302) Titus ernannte Celsus zum Legaten der Legio IV. Scythica, die in Syrien garnisonierte. Damals errichtete ihm Sardes (seine Heimatstadt?) ein Standbild (Le Bas-Waddington III 627, besser Schmidt Athen. Mitt. VI 1881, 147 = Jhft. X 1907, 300, s. o.; nach der Schlußformel des Inschriftfragmentes ἐ[πιμεληθέ]ντοςΚοίν[του … Φ]ίρμου, τοῦ ἀρχ[ιερέως τῶν] Σεβαστῶν … handelt es sich um ein offizielles Denkmal, demnach werden die Stifter desselben, die Celsus als τὸν [ἑαυτω]ν [εὐε]ργέτην καὶ σ[ωτῆρα] ehrten, ἡ βουλὴ καὶ ὁ δῆμος von Sardes gewesen sein).

An der Spitze der 4. Legion blieb Celsus auch nach dem Tode des Titus (13 Sept. 81) unter Domitian (im griechischen Text heißt es πρεσβευτὴν θεοῦ Τίτου καὶ Αὐτοκράτορος Σεβαστοῦ λεγιῶνος δ’ Σκυθικῆς, im lateinischen nur leg(ato) divi Titi leg(ionis) IIII. Scythicae, von Domitian, der der Damnatio memoriae verfallen war, ist hier überhaupt nicht die Rede; Cumonts Annahme, daß die ephesischen Inschriften zu Lebzeiten Domitians abgefaßt seien, ist irrig, vgl. Heberdey Jhft. VIII 234). Im Cursus honorum folgt der (einjährige) Proconsulat von Pontus und Bithynien, der durch Losung besetzt wurde und durch ein mindestens fünfjähriges Intervall von der Praetur geschieden sein mußte (Mommsen St-R. II³ 250) -, er kann kaum später als 86 und früher als 83 angesetzt werden. Sein nächstes Amt führte Celsus nach Rom selbst; als einer der drei Praefekten verwaltete er wohl drei Jahre lang (wie zumeist üblich) und zwar etwa 86 bis 88 das Aerarium militare. Domitian ernannte ihn hierauf zum Statthalter von Kilikien (in der [547] Inschrift nur leg. Aug. provinciae Ciliciae ohne pro praetore und entsprechend im griechischen Text; es dürfte aber eher an einen Fehler in dem auch sonst von Irrtümern nicht freien Dokument als daran zu denken sein, daß Celsus auch hier nur Unterstatthalter des syrischen Legaten gewesen sei, wie v. Domaszewski Bonn. Jahrh. CXVII 1908, 172 annimmt, vgl. Premerstein Österr. Jahresh. XV 1912, 212). Er wird die Provinz mehrere Jahre lang (89 bis 91/2?) verwaltet und wohl unmittelbar nach seinem Abgang den Consulat erhalten haben.

Die fünf praetorischen Ämter, die er unter so tüchtigen Herrschern wie den drei Flaviern (von denen namentlich Domitian seinen Beamten ein strenger Gebieter war, vgl. Suet. Dom. 8) in fast ununterbrochener Aufeinanderfolge verwaltete, lassen erkennen, daß sich Celsus im Staatsdienst bewährt haben muß; allerdings ist nicht zu übersehen, daß Domitian die provinzialen Senatoren bei der Besetzung wichtiger Verwaltungsposten vor den Italikern und namentlich den Altrömern, denen er mißtraute, bevorzugt haben wird. Andrerseits lehrt die praetorische Ämterreihe des Celsus (wie die seines Zeitgenossen Iul. Quadratus), daß man diesen Kleinasiaten griechischer Zunge den Aufstieg nicht gerade leicht gemacht hat. Mindestens 15 Jahre nach seiner Praetur gelangte er erst zum Consulat, den er im J. 92 vom 1. Mai bis 1. Sept. zusammen mit L. Stertinius Avitus innehatte (Fasti Ostienes CIL XIV 245 = Ephem. epigr. VII 1190 p. 355: Militärdiplom vom 14. Juni 92, CIL III p. 858 = p. 1966 n. XXII, s. o. zum Namen). Stech (Klio Bhft. X 171) vermutet, daß er der erste Asianer gewesen sei, der es zum Consulat brachte, doch spricht dagegen, daß man eine Erwähnung dieses Ruhmestitels in einer seiner Inschriften erwarten müßte (vgl. z. B. CIL VIII 7058 cos. ex Afric[a p]rimo). Wohl erst nach dem Consulat wurde Celsus in eines der großen Priesterkollegien aufgenommen und zwar in das der XVviri sacris faciundis, wobei seine griechische Bildung bestimmend gewesen sein mag (vgl. Ztschr. f. d. öst. Gymn. LVI 1905, 733; im griechischen Text fehlt das Priesteramt, vielleicht weil der Übersetzer keinen griechischen Ausdruck dafür kannte; im lateinischen Cursus honorum erscheint es zwischen der kilikischen Legation und der Curatel; Senatoren, die nicht dem römischen Adel angehörten, wurden selten vor dem Consulat Mitglieder eines der amplissima collegia, vgl. Mommsen Ges. Schr. IV 379). Demnach war auch die in der Ämterlaufbahn folgende Stellung des cur(ator) aedium sacrarum et operum locorumque publicorum (populi Romani fügt die Inschrift irrig hinzu) eine consularische (sie konnte sonst auch von älteren Praetoriern bekleidet werden). Von den beiden Curatoren übernahm der eine die Aufsicht über die Tempel, der andere über die Öffentlichen Gebäude (Mommsen St.-R. II³ 1051); die letztere dürfte dem Celsus zugefallen sein, wie sich aus der griechischen Bezeichnung des Amtes (γενόμενον δὲ καὶ ἐπὶ ἔργων δημοσίων τῶν ἐν Ῥώμῃ) schließen läßt; es ist von vornherein kaum anzunehmen, daß Domitian die Sorge für die Heiligtümer Roms einem Asianer anvertraut habe. Celsus wird die Curatel etwa von 93 bis 95 geführt haben (wenig [548] wahrscheinlich ist die Annahme, daß er erst unter Nerva oder Traian dazu gelangt sei).

Eine kaiserliche Statthalterschaft consularischen Ranges hat Celsus nicht erhalten, doch ist daraus nicht zu schließen, daß er etwa als Günstling Domitians bei dessen Nachfolgern in Ungnade gestanden sei (der Proconsulat von Asia, der, wenngleich erlost, ohne Zustimmung des Kaisers nicht erreichbar war [vgl. Tac. Agr. 42], und der von Traian seinem Sohne Aquila verliehene Consulat beweisen das Gegenteil), vielmehr liegt der Grund wohl darin, daß er zu wenig Berufsmilitär war und in zu vorgerücktem Alter stand, um für eines der großen Armeekommandos in Betracht zu kommen (wenn der ungefähr gleichaltrige Iul. Quadratus, obwohl bis dahin nur im Zivildienst beschäftigt, von Traian mit der syrischen Statthalterschaft betraut wurde, so waren dafür vielleicht Gründe der äußeren Politik maßgebend, vgl. Monatsbl. d. Wien. Num. Ges. 1915, 53f.).

Celsus wird bereits ein sechzigjähriger Mann gewesen sein, als er mit dem Proconsulat von Asia die höchste Stufe der üblichen senatorischen Laufbahn erreichte (die Mehrzahl der ephesischen Urkunden nennt von seinen Würden nur die eines ὕπατος und ἀνθύπατος Ἀσίας). Er ist der Κέλσος, der auf Münzen der Κιλβιανοὶ οἱ ἄνω, die zum ephesischen Stadtgebiet gehörten, als Proconsul unter Traian genannt wird (Imhoof-Blumer Lyd. Stadtmünzen 55. Rev. suisse VI 207. Babelon Inv. coll. Wadd. n. 4942. Head Gr. coins, Lydia p. XLVI. Münsterberg Num. Ztschr. V 1912, 71 vgl. Heberdey Jhft. VIII 235; früher dachte man irrig an Ti. Iulius Candidus Marius Celsus Nr. 166). Sein Proconsulat wird in die Zeit zwischen 104 und 113 gehören (Heberdey a. a. O.) u. zw. vermutlich in eines der ersten Jahre dieses Zeitabschnittes (Heberdey entscheidet sich für 106/107). Sicherlich war er einer der ersten Asianer, die es bis zur Regierung ihres Heimatlandes brachten (der oft erwähnte Pergamener Quadratus wurde, wie ein Jahr nach ihm Consul, so vermutlich zwei Jahre später Proconsul, Heberdey a. a. O.).

Es ist bemerkt worden (Ritterling 307), daß Celsus alle Provinzämter im östlichen Reichsteil bekleidet hat; ähnlich verhält es sich mit Quadratus, nur daß dieser (abgesehen von seinen beiden Consulaten) ausschließlich im Osten wirkte, während Celsus zwei kaiserliche Ämter in Rom selbst erhielt. Nach Ritterling hätten sich die Kaiser damals noch gescheut, ‚Orientalen in den Provinzen des Westens in leitender Stellung zu verwenden‘, dagegen sieht Dessau (Herm. XLV 1910, 24) darin ,ein Entgegenkommen der Regierung den Würdenträgern aus dem Osten gegenüber‘: doch wären sonst auch die aus ,dem Westen stammenden Senatoren in entsprechender Weise bevorzugt worden und überdies verband wohl nichts anderes die Funktionäre aus Asia mit Ländern wie Syrien oder Kyrene als die landesübliche griechische Sprache. Männer, die zwar das Lateinische beherrschen mußten, deren Muttersprache jedoch Griechisch war, wird man eben nicht gerne in Provinzen mit ausschließlich lateinischer Staats- (und namentlich Gerichts-) Sprache gesendet haben (in der Reichshauptstadt selbst [549] war die Kenntnis des Griechischen allgemein verbreitet).

Noch unter Traian wird Celsus gestorben sein (in der Inschrift des Iulius Severus aus Ankyra, Cagnat IGR III 173 = Dittenberger Or. gr. II 544, die zwischen 114 und 117 gesetzt ist [vgl. Nr. 83], wird nicht mehr Celsus, sondern sein Sohn Aquila unter den consalarischen Verwandten des Severus genannt). Ein Sarkophag aus weißem Marmor, der in einer Kammer unter der Apsis des Bibliotheksaales gefunden wurde (Heberdey Jhft. VIII Bbl. 66f.), war allem Anschein nach für ihn bestimmt; die Beisetzung innerhalb der Stadt bedeutete eine hohe Auszeichnung (Heberdey Jhft. VIII a. a. O. und Forsch. in Eph. I 162 verweist zur Analogie auf Plin. ad Tr. 81, 7 und Philostr. v. soph. I 22). Der Name des Celsus blieb eng verknüpft mit der Bibliothek, die sein Sohn in Ephesos (beim Südosttor der Agora) in des Vaters Namen stiftete und nach diesem benannte (s. Nr. 83; über das Bauwerk vgl. Heberdey Jhft. VII Bbl. 52ff. IX Bbl. 59. Wilberg XI 118ff. Cagnat Mém. inst. nat. de France XXXVIII 1909, 3ff. Keil Ephesos 1915, 66f.). Inschriften allegorischer Figuren, die sich in der Κελσιανὴ βιβλιοθήκη (so Jhft. VIII Bbl. 67; ἡ Κέλσου βιβλιοθήκη ebd. VII Bbl. 52) gefunden haben, rühmen die σοφία Κέλσου, ἐπιστήμη Κέλσου, ἀρετὴ Κέλσου und ἔννοια Κέλσου (Jhft. XI 1908, 125, wo irrig εὔνοια angegeben ist, die richtige Lesung nach einer Mitteilung Heberdeys). Man darf daraus schließen, daß Aquila die Anregung zum Baue der Bibliothek von seinem Vater empfangen hat und daß schon dieser Verständnis für schöngeistige und gelehrte Studien besaß (vgl. o. über sein Priesteramt). Wenn er in Plinius’ Briefen nicht genannt wird, so beweist dies noch nicht, daß er mit dem literarischen Kreise, dem dieser angehörte, gar keine Fühlung unterhalten habe; Plinius wird eben mit seinen griechischen Standesgenossen in griechischer Sprache verkehrt und korrespondiert haben (Tacitus gehörte demselben Priesterkollegium an wie Celsus).

Eine Porträtstatue, die sich in der Bibliothek des Celsus gefunden hat, mag vielleicht eher auf dessen Sohn zu beziehen sein (s. Nr. 83).

d) Familie. Celsus hatte zwei Kinder, einen Sohn Ti. Iulius Aquila Polemaeanus (Nr. 83) und eine Tochter Iulia Quintilia Isaurica (s. d.). Aus dem Namen der letzteren läßt sich vielleicht Quintilia als Name seiner Gemahlin erschließen. Ein Sohn der Isaurica war vermutlich der Praetor Ti. Claudius Iulianus, der Celsus in einer Denkmalsinschrift als τὸν ἑαυτοῦ πάππον bezeichnet (Cumont 199d = Rev. arch. VI 1905, 474 n. 121). Ein Sklave des Celsus, Leontas, setzte seiner Gattin Prima ἐκ τῶν ἰδίων ein Grabmal aus Marmor an der Via Appia bei Rom (jetzt in Oxford, CIG III 6520 = IG XIV 1966 = Cagnat IGR I 338): auch darin erweist sich der Reichtum de« Hauses.

Zu Celsus’ Verwandtenkreise zählte — abgesehen von C. Iulius Severus (s. d.) und dessen ,Vetter‘ C. Antius A. Iulius Quadratus (s. d.), von denen bereits die Rede war — vielleicht auch der römische Ritter Ti. Iulius C. [f.] Corn(elia) Alexander, dem eine Inschrift in Ephesos gesetzt [550] ist (CIL III 7130; er gehörte derselben Tribus an und diente, wie Celsus, in der III. Cyrenaica, s. Nr. 62).
[Groag.]

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