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8) M. Didius Iulianus = Imp. Caes. M. Didius Severus Iulianus Aug. Dass D. während seiner Regierung auch den Namen Severus angenommen hat, wird Hist. Aug. Did. 7, 2 gesagt und durch einen Teil der Münzen (bei Cohen III² 398–401 tragen 9 Stück den Avers mit diesem Namen, 9 Stück ohne ihn) und durch CIL VI 1401 (1) bestätigt. Unbekannt sind Münzen und Inschriften mit dem Namen Commodus, den er nach Dio LXXIII 12, 1 und Herod. II 6, 11 geführt haben soll; ebenso unbezeugt ist der Name Antoninus (Hist. Aug. Macrin. 3, 6; Diadum. 6, 3). Römischer Kaiser vom 28. März bis 1. Juni 193 n. Chr.
Inhaltsverzeichnis

I. Quellen
II. Neuere Litteratur
III. Geburt und Abstammung
IV. Leben vor der Erhebung
V. Seine Erhebung zum Kaiser und seine Regierung
VI. Privatleben und Charakter

I. Quellen. a) Vor allem die Scriptores Histor. Aug., dann Dio LXXIII 11–17. Herod. II 6–12. Die ersteren enthalten eine eigene Vita Didii Iuliani von Aelius Spartianus, ferner kommen in Betracht dessen Severus (1, 1. 2, 2. 5, 1. 5. 8. 9. 6, 5. 7, 4. 8, 3) und Niger (2, 1–5. 3, 1–2) sowie des Capitolinus Pertinax (4, 4. 14, 5. 9), Albinus (1, 1. 14, 2) und Macrinus (3, 6); dazu Lamprids Diadumenus (6, 3). Als Quellen lagen diesen Schriftstellern in erster Linie eine besondere Biographie des D. von Marius Maximus vor, wie sich klar aus der Stelle bei Vopiscus, Firm. Saturn. 1, 1 ergiebt; ferner dürfte sich die Selbstbiographie des Kaisers Severus über D. geäussert haben, und, wiewohl kein Zeugnis vorliegt, auch benützt worden sein, ebenso werden sich wahrscheinlich Aelius Cordus und Aelius Maurus mit ihm beschäftigt haben. Auch Herodian war den Script. Hist. Aug. bekannt. Mit Dio übereinstimmend berichtet Zonar. XII 7, mit Herodian Joh. Antiochenus frg. 122, 6. 123 (FHG IV 586f.). Vgl. Aur. Vict. Caes. 19; epit. 19. Eutrop. VIII 17. Zosim. I 7, 2–8, 1. Euseb. chron. p. 175 Schoene. Oros. VII 16. Syncell. I 669 Dindorf. Malal. 290 Dind. Chron. Pasch. 493 Bonn. Ammian. Marc. XXVI 6, 14. Frg. Vat. 203. Dig. XXVIII 1, 20, 9. b) Inschriften: CIL VI 1401 (1). 32396 (= Not. d. scavi 1898, 124). c) Münzen: Cohen III² 398–402. Eckhel VII 147–156. Cat. of Greek Coins Pontus etc. 196. d) Büsten und Statuen erwähnt J. J. Bernoulli (Röm. Ikonogr.) nicht von ihm, doch bespricht Visconti Bull. com. XII 98ff. vier Büsten, die mehr oder weniger Ähnlichkeit mit seinem Münzenbildnis aufweisen. Die erste sei Vatic. Museum nr. 46, zwei Stücke in Paris und die vierte wieder im Vatican, letztere mit unbedingter Ähnlichkeit. II. Neuere Litteratur: L. Cantarelli La famiglia e il cursus honorum dell’ imperatore Didio Iuliano (Bull. com. XII 74–98) und Appendice dazu von Visconti. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserz. I 2, 640ff. und Nachtrag 943. De Ceuleneer Essai sur la vie et le règne de Septime Sevère 33–46. V. Duruy Histoire des Romains VI 33–40 = Rev. hist. VII 241–244. Borghesi Oeuvr. V 177ff. VI 53. VII 490. 527ff. IX 302ff. 329ff. X 79. Th. Bergk Zur Gesch. u. Topogr. d. Rheinlande 49–52. Büdinger Unters. z. röm. Kaiserz. III 74–76. 146–150. O. Hirschfeld Gesch. d. röm. Verwalt. I 118.

[413] Herzog Geschichte und System der röm. Staatsverf. II 1, 419–422. Wietersheim-Dahn Geschichte d. Völkerw. I² 154. 164f.
III. Geburt und Abstammung. Nach dem verlässlicheren Dio (LXXIII 17 = Zonar.) erreichte er ein Alter von 60 Jahren 4 Monaten und 4 Tagen, nach Spartian (Did. 9, 3) von 56 Jahren 4 Monaten. Ist seine Ermordung am 1. Juni 193 erfolgt, so ist sein Geburtstag der 29. Jänner 133 (bezw. 137) (vgl. Tillemont 384. Liebenam Legaten I 78. Ceuleneer 33). Ob wir über seine Familie und Herkunft noch einmal vollständig unterrichtet sein werden, ist abzuwarten. Vorläufig wissen wir mit Sicherheit wenig genug; nach Spartian (Did. 1, 2) hiess sein Vater Petronius D. Severus (möglicherweise identisch mit CIL VI 2010 a 24), seine Mutter Aemilia Clara; als seine Brüder werden Didius Proculus und Nummius Albinus genannt. Sein Grossvater habe auch das Cognomen Severus geführt (Did. 7, 2). Das Geschlecht der Didii stammte aus Mailand (Did. 1, 2. Dio LXXIII 11 [= Zonar. XII 7]. Vict. epit. 19, 1) und war dort angesehen und verbreitet (vgl. den Index zu CIL V), wenn sich vielleicht auch die Ausdrücke γένος βουλευτικόν, genus pernobile u. s. w. der Schriftsteller (Dio LXXIII 11. Vict. Caes. 19, 2; epit. 19, 1. Eutrop. VIII 17) mehr auf die mütterliche Abstammung beziehen; denn seine Mutter Aemilia Clara (Did. 1, 2) ist entweder thatsächlich oder wenigstens in den Augen dieser Schriftsteller ein Glied aus der Familie der Cornelii Salvii gewesen. Nur mütterlicherseits sind nämlich überhaupt verwandtschaftliche Beziehungen zwischen D. und dem berühmten Juristen der hadrianischen Zeit (L.) Salvius Iulianus möglich (Cantarelli a. a. O. 79. Teuffel Real-Encycl. 1. Aufl. Borghesi Archaeol. Ztg. III 1845, 110f.), über die uns einzelne Quellen in sicher unrichtiger und unklarer Weise berichten. Diese Verwandtschaft kann freilich auch ganz erfunden sein (s. die Fälschung CIL V 714* = Muratori 338, 1, nach der der Jurist Salvius Iulianus aus Mailand wäre, offenbar gefälscht, um durch die gleiche Heimat die Verwandtschaft glaublicher zu machen), und die Ursache hiezu mag nebst der Sucht, möglichst alte und hohe Abkunft des Kaisers festzustellen, wie es die Script. Hist. Aug. z. B. auch bei Kaiser Claudius, Clodius Albinus u. a. thun, in der Gleichheit des Cognomens Iulianus gelegen haben. Gleichwohl sind einige Momente vorhanden, die die Behauptung der Geschichtschreiber, soweit es sich um Verwandtschaft ganz im allgemeinen handelt, möglich erscheinen lassen. Dass freilich L. Salvius Iulianus der directe proavus D.s gewesen wäre (Hist. Aug. Did. 1, 1), ist schon zeitlich unmöglich. Wenn sich die jüngst gefundene Inschrift (Rev. archéol. XXXV 489) auf Salvius Iulianus bezieht, woran kaum zu zweifeln ist (vgl. P. Gauckler Compte rendu Acad. Inscr. 1899, 366–374), so war dieser noch zwischen 161 und 169 n. Chr. Proconsul von Africa und nachher Cos. II und Praef. urbi (Did. 1, 1; beides wahrscheinlich auch noch vor 169), und er kann daher frühestens wenige Jahre vor dem J. 100 geboren, also keinesfalls des D. Urgrossvater sein (wie u. a. auch Ceuleneer a. a. O. 33, 3 angiebt). Eutrop nennt D. nepos Salvi Iuliani, Victor verwechselt

[414] geradezu die beiden und schreibt dem Kaiser die Schriften des Juristen zu (Caes. 20, 1, 2); solche Verwechslung scheint auch der Grund für die Stelle Hist. Aug. 17, 5 und für die Nachricht zu sein, D. sei rechtskundig gewesen (Vict. Caes. 19, 2 ; epit. 19, 1. Eutrop. VIII 17). Nach Hist. Aug. Did. 1, 2 ist ferner ein Salvius Iulianus (jedenfalls identisch mit dem cos. 175) avunculus von D. (also mütterlicherseits!); dessen Verwandtschaft aber mit dem Juristen (Sohn ?) wird wiederum nicht zu bezweifeln sein. D. stammt mütterlicherseits aus dem africanischen Hadrumetum (Did. 1, 2), und als Proconsul von Africa wird er Patron von Bisica Lucana (CIL VI 1401), aber auch L. Salvius Iulianus hatte Beziehungen zu Africa, vielleicht stammte er auch daher (sein Lehrer Iavolenus Priscus lehrte wenigstens unter anderen auch daselbst, Dig. XL 2, 5. CIL III 2864 add. p. 1062), später war er auch Proconsul in Africa, und Pupput daselbst, dessen Patron er war (Rev. archéol. XXXV 489), verdankte wahrscheinlich seinem Einflusse die Erhebung zur Colonie (vgl. Gauckler a. a. O.). Möglicherweise steht ferner das Gentile Aemilia von D.s Mutter und das eine Cognomen Aemilianus des grossen Juristen in einem ursächlichen Zusammenhange. Einen Stammbaum auf Grund dieser Momente entwerfen zu wollen, wäre aber müssiges Spiel.
IV. Leben vor der Erhebung. Seine Jugend hat er nach Did. 1, 3 im Hause der Mutter des Kaisers Marc Aurel, Domitia Lucilla, verlebt; welche Umstände diese chronologisch mögliche Thatsache herbeigeführt haben, wissen wir nicht, vielleicht uns unbekannte verwandtschaftliche Beziehungen. Seine Ämterlaufbahn ist uns zweifach, Hist. Aug. Did. 1, 4–2, 3 und CIL VI 1401, in nur teilweiser Übereinstimmung überliefert. Seine mächtigen Förderer sind Domitia Lucilla, dann Kaiser Marcus gewesen. Nach dem Vigintivirat (stlitibus iudicandis) und dem Militärtribunat (nur in der Inschrift erwähnt; er hat es nicht übersprungen, wie wahrscheinlich Septimius Severus, vgl. Hirschfeld Herm. III 230. Roulez Mém. de l’acad. de Belgique XLI 40. Ceuleneer a. a. O. 16f.) wurde er vor dem gesetzlichen Alter, also vor dem J. 158, noch unter Antoninus Pius (Cantarelli a. a. O. 80) zum Quaestor designiert; dann war er Aedil und Praetor (frühestens 161 und 162), bereits suffragio Marci. Dass er die Praetur bereits unter diesem Herrscher bekleidete, beweist auch dessen Rescript an ihn (Dig. XXVIII 1, 20, 9). Nach der citierten Inschrift wurde er hierauf Legat des Proconsuls in Achaia, dann in Africa. Nach Spartian befehligte er aber die in Germania superior stehende legio XXII Primigenia. Nun scheint erstere Nachricht nicht nur der sicheren Quelle wegen vorzuziehen zu sein. Eine Legion in Germanien hat man ihm wohl kaum als Erstlingscommando anvertraut. Vielleicht hat da wieder D.s Verquickung mit den Salvii Iuliani mitgewirkt, denn der Jurist L. Salvius Iulianus war, allerdings bedeutend früher, der andere (cos. 175), allerdings später, Legat in Germanien (inferior); dass sich beides vereinen lässt und leg. leg. XXII auf dem Stein ergänzt werden sollte, wie dies Henzen (Bull. d. Inst. 1869, 133. Celeuneer a. a. O. 33) ursprünglich gethan, ist sehr unwahrscheinlich.

[415] Hierauf trat er aus der senatorischen Carriere in die kaiserliche und übernahm das Commando der Legion in Belgien, das er, wie üblich, längere Zeit, etwa drei Jahre, geführt haben mag (Did. 1, 7 sancte et diu rexit). In dem Worte sancte will Cantarelli (a. a. O. 87) eine Andeutung dahin erkennen, dass D. zur Zufriedenheit des gallischen Provinciallandtages von Lyon (wo alle drei Gallien vertreten waren) sein Amt bekleidet hat, und dort auch ein hierauf bezüglicher Beschluss gefasst wurde. Wahrscheinlich in dieser Stellung als Legat in der Belgica (s. Did. 1, 7; nicht als Legat der leg. XXII pr., Roulez a. a. O. 40) hat sich D. militärisch gut bewährt; er hat mit Chauken und Chatten gekämpft, und es gelang ihm auch insbesondere die ersteren durch ein schnelles Aufgebot provincialer Hülfstruppen zurückzuweisen, als sie während dieser Zeit eine Offensivbewegung rheinwärts versuchten – andere germanische Stämme, die zwischen ihnen und dem Rheine siedelten, standen wohl damals schon unter ihrer Hegemonie –; Spartian bemerkt nach dem siegreichen Zuge gegen die Chauken: ob quae consulatum meruit testimonio imperatoris und spricht erst dann vom Kampfe gegen die Chatten. Trotz dieser Unklarheit wird wohl kaum zu bezweifeln sein, dass letzterer sich an ersteren unmittelbar anschloss und nicht etwa das Consulat zwischen beiderlei Kämpfen war; der eingeschobene Satz Spartians will nur betonen, wie hoch gerade im Chaukenkriege sein Verdienst war und auch geschätzt wurde; die nebenläufige Erwähnung der Chatten stimmt auch mit dem thatsächlichen Machtverhältnisse unter den genannten germanischen Stämmen überein; die Chauken, damals der mächtigste Stamm des ganzen Gebietes, die Chatten stets sinkend an Bedeutung. Beide Stämme waren damals Nachbarn (vgl. Devrient N. Jahrb. f. klass. Altert. 1900 und Tac. Germ. 35), und D. konnte leicht vom Gebiete der Chauken südwärts in das der Chatten vordringen. Ob der Zug gegen die Chauken in erster Linie zur See erfolgte, wie Wietersheim-Dahn a. a. O. I 165 meint, ist nicht zu entscheiden; die germanische Flotte wird jedenfalls mit operiert haben. Wann diese Kämpfe stattgefunden haben, ist nur ungefähr festzustellen; etwa um 170 (Bergk a. a. O. 51). Keinesfalls sind sie aber mit jenen zu Beginn von Marc Aurels Regierung zu identificieren (Hist. Aug. M. Ant. Philos. 8, 7. 8; vgl. Wietersheim-Dahn a. a. O. 164f.), hängen aber wohl mit der Völkerbewegung zusammen, die auch den Markomannenkrieg (167–175) verursacht hat (vgl. Schiller a. a. O. 647). Im J. 175 bekleidete D. dann das Consulat (cos. CIL VI 1401. Herod. II 6, 6. Hist. Aug. Pertin. 14, 5; Did. 2, 3). Das Jahr steht auch hier nicht mit völliger Sicherheit fest, gleichwohl ist die Zusammenstellung, wie sie Klein Fasti 80 giebt, die wahrscheinlichste. Die ordentlichen Consuln des J. 175 waren zweifellos L. Calpurnius Piso und P. Salvius Iulianus (CIL X 7457 = Orelli 4359. CIL VI 2382 a. Hist. Aug. Commod. 12, 1), an ihre Stelle traten dann als Suffecti P. Helvius Pertinax und D. Dass diese beiden zusammen das Consulat hatten, berichtet sowohl Capitol. Pert. 14, 5 wie Spart. Did. 2, [416] 3; dass Pertinax in ungefähr diesem Jahre Consul gewesen sein muss, geht aus Dio LXXI 22 und Capit. Pert. 2. 7 (vgl. Borghesi a. a. O. III 113) hervor, dazu CIL VI 3702. Darnach ist es dann nicht unwahrscheinlich, dass auch in den Frag. Vatic. 203 Pertinaci et Iuliano statt et Aeliano zu lesen ist (vgl. Klein a. a. O.; diese Annahme ist der Borghesis a. a. O. III 115 vorzuziehen, der dem Consul Pertinax nach Rücktritt des D. noch [L. Roscius] Aelianus zum Collegen geben will, ebenso Ceuleneer a. a. O. 30, 5). Cohen a. a. O. 398. Bergk a. a. O. 51 und Roulez a. a. O. 40 nehmen 179 als D.s Consulatsjahr an. Nach dem Consulate wurde er Statthalter in Dalmatien und hatte auch in dieser Stellung mit Grenzvölkern zu kämpfen (Did. 1, 8); zweifellos waren es (vgl. Cons La prov. rom. de la Dalmatie 273) die Völkerschaften, die Marc Aurel im benachbarten Moesien angesiedelt hatte, und denen der Ausbruch des zweiten Markomannenkrieges günstige Gelegenheit zu neuen Einfällen gegeben hat. Wir haben seine Verwaltung also jedenfalls gegen Ende von Marc Aurels Regierung anzusetzen, etwa 178 oder 179 (Cons a. a. O.: 177. Cantarelli a. a. O. 90: wahrscheinlich 179. Bergk a. a. O.: 180; keinesfalls mit Liebenam Legaten I 62 ‚um 170‘; vgl. Duruy a. a. O. IV 457ff.), darauf übernahm er die Statthalterschaft in Germania inferior (Did. 1, 9). Sie ist uns durch zahlreiche in Nymwegen gefundene Ziegelsteine mit der Aufschrift sub Did. Iul. cos. (Brambach CIRh. 128f.) bezeugt. ‚Wahrscheinlich hatten die Chauken die römischen Castelle zerstört, und D. trug für ihre Wiederherstellung Sorge‘ (Bergk a. a. O. 51, 5). Es wird kaum zu entscheiden sein, ob das der Chaukeneinfall vor dem J. 175 oder ein späterer war. Er dürfte dies Amt 181, also bereits unter Commodus, als Nachfolger seines Verwandten (P.) Salvius Iulianus angetreten haben (vgl. Bergk a. a. O. 49f.), dessen Nachfolger im Consulat (s. o.) er ja auch war. Hierauf erhielt D. die cura alimentorum in Italien (Did. 2,1; die Inschrift CIL VI 1401 erwähnt nichts davon). Diese Stelle brachte ihn dem hauptstädtischen Treiben der Hofparteien um so näher, als er schon durch seine Familienverbindungen ihren Kreisen angehörte. So wurde er auch in die Verschwörung des Praefectus praetorio Tarrutenius Paternus gegen Commodus (Dio LXXII 10, 5. Hist. Aug. Commod. 4) verwickelt, die in das Jahr 182 oder 183 fällt (Hist. Aug. Comm. 4, 11, vgl. Klein a. a. O. zum J. 182). Welche Rolle er selbst dabei gespielt hat, ist nicht klar zu stellen. Auf die Anzeige eines Soldaten (Severus Clarissimus?) wurde auch er verhaftet und angeklagt. Spartian (Did. 2, 1, 2) erzählt uns, Commodus, der schon eine grosse Zahl von Senatoren und Rittern zum Tode verurteilt hatte, habe D. freigesprochen, um sich nicht noch mehr missliebig zu machen, und der Ankläger selbst sei bestraft worden. Es scheint, des D. Biograph hat hier nicht die volle Wahrheit gesagt, wohl deshalb, weil diese den D. in seinen Augen doch herabsetzen mochte, und bei seiner Parteinahme für ihn vermied er es, solches mitzuteilen. D. ist nämlich vom Kaiser ins Exil nach Mailand, seiner Vaterstadt, geschickt worden (von Dio LXXIII 11 = Zonar. XII 7 erwähnt ohne [417] Angabe des Grundes) und teilte darin z. B. das Schicksal der Consuln Aemilius Iuncus und Atilius (Acilius?) Severus (Hist. Aug. Commod. 4, 11). Länger als 2–3 Jahre hat seine Verbannung nicht gewährt. Er hat dann Bithynien und Pontus zur Verwaltung übernommen (Did. 2, 2. CIL VI 1401), und es hat, wie Bergk a. a. O. 52 bemerkt, wirklich den Anschein, dass in dieser Degradierung eine weitere Folge jenes Processes zu suchen ist. Cantarelli a. a. O. 93 will zwischen das Exil und die bithynische Verwaltung einen neuerlichen Aufenthalt in Germania inferior einschieben und findet dies in der grossen Zahl der Ziegeln mit seinem Namen begründet, ein ungenügendes Argument, das zu stützen auch die gewiss unklare Stelle Did. 2, 2 absolutus iterum ad regendam provinciam missus est. Bithyniam deinde rexit, unzureichend ist. Auch die Inschrift weiss nichts davon. Bithynien, sagt der Biograph, verwaltete er nicht mehr mit solcher Tüchtigkeit wie die anderen Provinzen. Die Verworrenheit Spartians (Did. 2, 3) könnte verleiten, an ein zweites Consulat D.s in dieser Zeit zu denken; doch ist uns hierüber nicht nur anderweitig nichts bekannt, sondern seine Kaisermünzen sprechen auch dagegen, denn alle mit Ausnahme eines zweifelhaften Medaillons (Cohen a. a. O. 401 = Eckhel a. a. O. 149) nennen nur das eine.

Von Bithynien ging er als Proconsul nach Africa. Spartian (Did. 2, 3) wie Capitolinus (Pert. 14, 4) bezeugen, dass er dort der Nachfolger des Pertinax war; dieser aber hatte um 187 die cura alimentorum (Henzen Ann. d. Inst. 1844, 48ff. Liebenam Legaten I 104) und kann 188 oder 189 Proconsul Africae geworden sein. Ersteres ist eher anzunehmen, da er nach Herod. II 2, 6 (vgl. Sievers Philolog. XXVI 253) die darauf bekleidete Stadtpraefectur ‚viele Jahre‘ inne hatte. D. könnte dann 189 oder 190 sein Nachfolger geworden sein (so auch Ceuleneer a. a. O. 31 und Liebenam a. a. O. 78; Tissot Fastes de la prov. d’Afrique 131 setzt D. erst für 192/193 an, ebenso Hirschfeld Wiener Stud. VI 122 und Cantarelli a. a. O. für 192). In diese Zeit müsste dann auch jene Episode fallen, die Hist. Aug. Sev. 2, 2 erzählt wird: Septimius Severus, der spätere Kaiser, des Ehebruchs angeklagt, wird von D. freigesprochen. Hirschfeld (a. a. O. 122f.] hat an dieser Stelle aus proconsule praetore machen und die Sache nach Rom verlegen wollen. Dazu ist kein Grund vorhanden, adulteria wurden in den Provinzen thatsächlich vor dem Statthalter verhandelt (vgl. Mommsen R. Strafrecht 696. Dig. I 21, 1 pr.), und ferner war Severus zur Zeit von D.s Praetur erst 16–18 Jahre alt (selbstverständlich beruht trotzdem der Relativsatz in der angezogenen Stelle auf Verwechslung von Severus und Pertinax). Ist Severus, wie Gellens-Wilford (La famille et le cursus honorum de Sept. Sev. 20) annimmt, 189 Proconsul in Sicilien gewesen, so könnte man bei Verlässlichkeit obiger Erzählung das Proconsulat D.s nur für 190 ansetzen. Dass D. nach seiner Rückkehr in Rom die Praefectura vigilum bis zur Thronbesteigung versehen hat, wie Victor (Caes. 19, 1 und nach ihm Eckhel a. a. O. 148) sagt, ist ausgeschlossen; dies war ein Amt, das nur [418] dem Ritterstande offen stand (vgl. Hirschfeld Gesch. d. röm. Verw. 147).
V. Seine Erhebung zum Kaiser und seine Regierung. D. scheint sich als Privatmann in Rom aufgehalten zu haben, als sich Commodus Ermordung, die Erhebung seines Nachfolgers und der neue Mord an Pertinax ereigneten. Welche Rolle er während dieser Vorgänge spielte, ob er activ überhaupt auftrat, wer kann dies feststellen? Von mehreren Schriftstellern wird die Beschuldigung ausgesprochen, dass er um Pertinax Schicksal gewusst und es beschleunigt habe (Hist. Aug. Did. 3, 7; Albin. 14, 6 [auf Anstiften von Clodius Albinus]. Euseb. chron. 175. Vict. Caes. 18, 2; epit. 18, 2. Oros. VII 16, 5. Eutrop. VIII 16). Aber mit Recht weist Ceuleneer (a. a. O. 32, 5) darauf hin, dass man Pertinax für Commodus Tod ebenso mitverantwortlich machte (Hist. Aug. Pert. 4, 4), und dass es sehr natürlich und naheliegend ist, den Nachfolger eines gewaltsam Getöteten als Mitwisser des Mordes zu verdächtigen. Wir werden also diesen Nachrichten keinen Glauben beimessen dürfen, zumal ausgesprochene Gegner von D., wie Dio, nichts davon berichten, und sein Biograph ihn ausdrücklich solchen Gerüchten gegenüber in Schutz nimmt (Did. 3, 7ff.). Doch hat D. augenscheinlich zu jener Hofpartei gehört, die sich einen Herrscher wie Commodus wünschten und die Strenge und Ordnungsliebe von dessen Nachfolger hassten. Dazu stimmt auch, dass die Praetorianer zwischen Pertinax Schwiegervater Flavius Sulpicianus (seit dessen Regierungsantritt Praefectus urbis, Pert. 13, 7) und ihm zu wählen hatten, und er seine Wahl nebst seinem Gelde dem gegebenen Versprechen zu danken hatte, er wolle die Zeiten des Commodus herstellen; sie sollten nicht den zum Kaiser erheben, der Pertinax rächen würde (Did. 2. 6. Herod. II 6, 10). Diese Parteistellung der beiden Thronbewerber scheint doch mit ausschlaggebend bei der Entscheidung der Praetorianer gewesen zu sein, und erst späteren Zeiten mochte sich aus diesem Vorgange besonders das Feilschen um die Herrschaft, wie es in sehr drastischer Weise vom parteiischen Dio geschildert wurde (Dio LXXIII 11; die anderen Darstellungen der Wahl: Spart. Did. 2, 4–7. Herod. II 6, 4–8. Zonar. XII 7. Vict. Caes. 19, 1), als das Charakteristische dieser Wahl ins Gedächtnis geprägt haben (vgl. Ammian. Marc. XXVI 6, 14 licitantem imperii praemia. Zosim. I 7, 2). Man darf nicht vergessen, dass die hier versprochenen Gelder nicht viel über die sonst üblich gewesene Höhe hinausgingen. D. soll mit einem Angebote von 25 000 Sesterzen für den Mann den Sieg über seinen Gegner errungen haben, der 20 000 geboten hatte (Dio LXXIII 11 und Did. 3, 2. 3; nach Herod. II 7, 2 und Ioann. Antioch. frg. 123 hätte D. dieses Donativ niemals ausbezahlt, nach Did. 3, 2 hatte er es mit 30 000 Sesterzen überzahlt). An der Wahl war nur die Garde beteiligt; die Wahlwerber waren in ihr Lager gekommen, in dem sie sich verschlossen hatte (Herod. II 6, 4), weil sie als Antwort auf den Mord des von der Menge geliebten Pertinax ein Aufbäumen der von ihr tyrannisierten Bürgerschaft erwarten mochte; deren Furcht war aber stärker als die anderen Gefühle, sie blieb ruhig und bekam erst dem Neugewählten gegenüber

[419] Mut, als sie merkte, welcher Schwächling den Thron erkauft hatte. Die Energielosigkeit, die wir an ihm gleich kennen lernen werden, würde die Behauptung Herodians wahrscheinlich machen, D. sei von Frau und Tochter gedrängt worden, sich um die Krone zu bewerben (II 6, 6. Zosim. I 7, 2). Dies steht aber augenscheinlich ebensosehr mit Did. 3, 4. 5 im Widerspruche (wonach die beiden Frauen, von ihm in den Palast berufen, nur furchtsam, das Kommende ahnend, dorthin übersiedelten), wie mit der mehrfachen Erwähnung seiner Herrschsucht (s. Abschn. VI). Es ist wahrscheinlicher, dass die Erhebung zum Kaiser noch am Todestage des Pertinax, dem 28. März 193, stattfand, wie aus den Erzählungen Spartians (Did. 2, 5) und Dios (LXXIII 11ff.) hervorgeht, als dass – nach Herod. II 6, 3 – bereits zwei Tage verflossen waren, ehe sich die Soldaten zum Feilbieten der Krone entschlossen, da sich kein Bewerber um sie fand; Herodians Darstellung steht trotz ihrer vielen Einzelangaben zu sehr unter dem Verdachte einseitigen Berichtes. In der Aufeinanderfolge der Ereignisse dürfen wir am ehesten Dio folgen, der unmittelbarer Augen- und Ohrenzeuge dieser Tage war (LXXIII 12, 2). Nach ihm (LXXIII 13, 2f.) hat sich D. erst am nächsten Tage zum Senate begeben, während Spartian (Did. 3, 1–3) dies noch am selben Tage geschehen lässt, mit der unverkennbaren Tendenz, des neuen Kaisers Wertschätzung für diese Körperschaft damit auszudrücken, wie denn die Script. Hist. Aug. überhaupt sehr bemüht sind, D. als Senatskaiser vorzuführen (vgl. Cap. Albin. 1, 1 Iulianus a senatu .... imperator appellatus. Lamprid. Sev. l, 7 cum senatus iam Iulianum dixisset imperatorem; dagegen allerdings Spart. Pesc. Niger 2, 3). So habe er sich auch noch vor seiner Bewerbung bei den Praetorianern zum Senate begeben, ihn aber geschlossen gefunden, eine Mitteilung, die an und für sich unwahrscheinlich, von keiner Quelle sonst gebracht wird (Did. 2, 4). Diese Tendenz, das Ansehen des Senates zu heben, wird D. gewiss ferne gelegen haben, mag er auch jene Versprechungen gethan haben, die ihm Spart. Did. 3, 3 in den Mund legt und die vielleicht nichts anderes sind als die ‚Schmeicheleien‘, von denen Dio (LXXIII 14. Zonar. XII 7) nach dem Besuche beim Senate spricht. D. war es im Augenblicke wohl nur um die Zustimmung des Senates zur Wahl der Soldaten zu thun, und dies ist auch der Inhalt seiner Rede, den Dio (LXIII 12) wiedergiebt; der Senat solle das bestätigen, was ihm die Soldaten gegeben. Er that dies, nur in Furcht vor der Soldateska, wie Zonar. XII 7 bemerkt (in ähnlicher Weise, nur noch schärfer Zosim. I 7, 3). Dios Haltung selbst kann dies Bild vom Senate nur bestärken; er berichtet, er und andere, denen D. nicht wohlwollte, seien zu ihm gegangen, um ihre Furchtlosigkeit zu zeigen; wars nicht vielmehr ad captandam benevolentiam? Von des neuen Kaisers Namen ist zu Beginn des Artikels gesprochen. Seine Frau Manlia Scantilla und seine Tochter Didia Clara erhielten den Titel Augusta (Did. 3, 4, vgl. zwei Münzen [Cohen a. a. O. 402] Im. Did. Caesar Iul. Aug. M. Scantilla Aug. und Cohen a. a. O. 402 [s. Nr. 18], deren Echtheit Eckhel a. a. O. bezweifelt). Diese Tochter war (wenigstens [420] sehr wahrscheinlich) die Gattin von Cornelius Repentinus (s. d.), den D. nunmehr an Stelle seines Mitbewerbers Sulpicianus zum Praefectus urbis ernannte (Did. 3, 6). Zu Praefecti praetorii hatte er sofort nach der Wahl Flavius Genialis (wohl identisch mit CIL VI 214, vgl. Dessau Prosop. II 68) und Tullius Crispinus gemacht (Did. 3, 1). Während der Verhandlungen mit dem Senate, der Empfänge von Senatoren und Rittern (Did. 4, 1) hatte sich in der bisher über die erste Nachricht von Pertinax Tode fassungslos bestürzten, führerlosen Menge eine Wandlung vollzogen: das römische Volk hatte unter des Toten Herrschaft Zeiten wie die des Commodus für immer begraben gewähnt, es hatte eine neue Ordnung in ihren Anfängen unter seinen Händen erstehen gesehen, und nun hatten die Soldaten der Bedeutungslosesten einen, der Geld hatte und des Commodus Zeiten wieder zu erwecken versprochen hatte, auf den Thron gesetzt! Wenn es wenigstens einer der Generäle gewesen wäre, die gerade an des Reiches Grenzen standen, Pescennius Niger, Septimius Severus! Erbitterung ergriff die städtische Menge, und während D. mit dem Senate unter dem Schutze der Praetorianer in die Curie, von da aufs Capitol zog, um zu opfern (Did. 4, 3ff. Dio LXXIII 13. Herod. II 6, 13. Zonar. XII 7), brach der Sturm los. Ein Steinhagel überschüttete ihn, seine Worte verhallten im Lärme, nicht einmal das sonst allmächtige Geld half, man warf es ihm zurück, als ers in die Menge streuen liess (Dio a. a. O., vgl. dagegen Did. 4, 6, wonach das Geld seine Wirkung doch that). Schliesslich machten die Schwerter unter den zunächst Drängenden Platz, und die tobende Menge zog sich nach dem Circus zurück, wo sie laut nach Pescennius Niger (vgl. auch Spart. Pesc. Niger 3, 1) rief und die Nacht über in Waffen, ohne Nahrung verblieb. Ein weiterer Angriff aber erfolgte nicht; D. war entweder so ganz hülflos und ohne Vertrauen auf seine eigenen Anhänger, oder er hielt es für geratener, die Volkswut nicht noch zu steigern und zur Verzweiflung zu treiben. Dieses Zeichen der Schwäche sollte zwar für den Augenblick keine weitere Folge haben, aber es hilft uns die kommenden Ereignisse erklären. D. versuchte mit Worten die Lage zu bessern und vermied alles, was sie hätte verschärfen können. Vom Senate hatte er sich zwar Pater patriae nennen lassen, aber ein silbernes Standbild wies er zurück (Did. 4, 5). Einige Massnahmen des Pertinax hob er auf, wohl kaum ad conciliandum favorem populi, wie der Biograph sagt (Did. 4. 8); den Ermordeten wagte er der Soldaten wegen nicht zu consecrieren (Did. 4, 10), aber er liess ihn ehrenvoll bestatten (Hist. Aug. Pert. 14, 9. 10; Did. 3, 10). So suchte er über die erste Zeit hinwegzukommen, ohne scheinbar daran zu denken, wie die Truppen und ihre Führer an den Reichsgrenzen die Berichte über die Ereignisse in Rom aufnehmen, und ob er ihre Anerkennung finden würde. Pescennius Niger, der Befehlshaber der syrischen Truppen, schien ihm allerdings – schon nach der Haltung der städtischen Menge – gefährlich, und er versuchte das einfachste Mittel in einem solchen Falle anzuwenden: Meuchelmord (Did. 5, 1; Pesc. Niger 2, 4. Zonar. XII 7). Der Versuch misslang offenbar (wir erfahren [421] nichts weiteres darüber), und D. konnte es nicht wundernehmen, als Pescennius Niger sich von seinen Soldaten zum Imperator ausrufen liess. Ganz anders wirkte die Meldung, der tüchtige Septimius Severus, dem die pannonischen und germanischen Legionen zur Verfügung standen, sei mit ihnen abgefallen (welcher von beiden Feldherrn sich zuerst zum Abfall entschloss, ist fraglich; wahrscheinlich, ohne dass der eine vom andern Kunde hatte; jedenfalls steht mit Did. 5, 2 die Stelle Pesc. Niger 2, 1 im Widerspruche, wonach Pescennius Niger sich erst nach D.s Ende erhoben hätte, was nicht recht glaublich klingt). Die Legionen und ihre Führer wussten auch sofort, wie verhasst der neue Herrscher Roms von allem Anfange war (Sev. 5, 1; Pesc. Niger 2, 3), und es kostete sie keine lange Überlegung, den entscheidenden Schritt zu thun. Septimius Severus war bereits an den Iden des April zu Carnuntum (Sev. 5, 12) ausgerufen worden (zweifellos ist Sev. 5, 2 idib. April. statt idib. Augustis zu lesen: die unmögliche Angabe bei Spartian findet sich ebenso bei Eutrop. VIII 17, dagegen richtig Georg. Syncell. I 669 Dind., vgl. Schiller a. a. O. 671, 7). Septimius Severus war der nähere Thronwerber und seine Macht die gefährlichere (über die ihm zur Verfügung stehenden Gesamttruppen vgl. Ceuleneer 36ff. Robert Les legions du Rhin 46. Höfner Untersuchungen 86). Wir begreifen daher, dass die erste Nachricht D. in Verwirrung brachte (Dio LXXIII 16). Statt Befehle zur Verteidigung der Alpenpässe und zur Heranziehung der Truppen aus treugebliebenen Provinzen zu erteilen und sich an ihre Spitze zu stellen (s. Herod. II 11, 8), waren die Massnahmen, die er traf, ungenügend und feig; vom Senate liess er Septimius zum hostis erklären und drohte das Gleiche dessen Soldaten an, falls sie nicht innerhalb bestimmter Frist ihren Sinn ändern würden; er liess den Senat zwei Gesandte (darunter den wegen seiner Strenge bei den Truppen gefürchteten Vespronius Candidus, s. Höfner a. a. O. 88) abschicken, welche diese Sinnesänderung bewirken und Septimius Severus zum Rücktritte bereden sollten (Did. 5, 3; Sever. 5, 5. Dio LXXIII 16). Es ist kaum zu zweifeln, dass der Senat all dies nur that, weil D. es augenblicklich noch erzwingen konnte; denn einen Erfolg konnte er sich doch unmöglich davon versprechen. Als weitere Massregel wird daneben wiederum die Entsendung eines schon berüchtigten Meuchelmörders angeführt (Did. 5, 8; Sev. 5, 8; Pesc. Niger 2, 6. Dio LXXIII 16, vgl. dagegen eine andere Darstellung bei Herod. II 11, 6 und Ioann. Antiochen. frg. 126, 4). Seine dementia ging soweit, dass er schon einen Nachfolger Severs ernannte, Valerius Catulus (Did. 5, 7; Pesc. Niger 2, 5). Ja, er befahl die Hinrichtung von Leuten, die er im Verdachte hatte, Severus geneigt zu sein, wie z. B. des Aemilius Laetus und Marcia, der Concubine des Kaisers Commodus (Did. 6, 2. Dio LXXIII 16; Zonar. XII 7, sonst mit Dio identisch, bringt davon nichts).

Erst als Severus nach etwa zehntägiger Rüstung aufgebrochen (Gibbon ch. V 147 N.) und bereits italienischen Boden betreten hatte, scheinen die Truppen Ober- und Mittelitaliens, sowie die italische Flotte – unter dem Commando des einen Praef. [422] praet. Tullius Crispinus – Befehl erhalten zu haben, Widerstand zu leisten. Erstere thaten das, wenn überhaupt, so nur in sehr geringem Masse, gingen vielmehr sehr bald zum Feinde über (Did. 8, 4 erwähnt nur die Truppen in Umbrien; Dio LXXIII 17 sagt es allgemein). Die Flotte in Ravenna, die gewiss nicht allzu leistungsfähig gewesen wäre, kam überhaupt nicht in Action, denn Septimius konnte sich der Stadt und ihrer noch bemächtigen, bevor Tullius Crispinus an ihre Spitze getreten war. Dieser kehrte unverrichteter Dinge nach Rom zurück (Did. 6, 4. Dio LXXIII 17. Zonar. XII 7). Septimius Severus rückte unaufhaltsam vor; die Gesandtschaft des Senates an ihn und die Truppen trat sogar auf seine Seite (Did. 6, 3; Sev. 5, 6). Einen neuen Plan hatte D. indessen auszuführen begonnen: seine ganze Kurzsichtigkeit und Unterschätzung der Lage zeigte er darin, dass er ernsthaft an die Befestigung und Verteidigung Roms dachte, ohne zu sehen, dass alles verloren war, sobald der Feind einmal vor den Thoren der Stadt stand. Und wie lächerlich ging man auch da wieder ans Werk! Der Kaiser wollte den Palast, den er niemals zu verlassen wagte (Did. 8, 6. Herod. II 11, 8), durch Gitter und Pfosten schützen (Dio LXXIII 18). Die verweichlichten Praetorianer liessen die anbefohlenen Arbeiten durch Taglöhner ausführen (Did. 5, 9); die Flottensoldaten aus Misenum, die herbeigerufen wurden, taugten auch nicht mehr (Dio LXXIII 16); die Gladiatoren von Capua wurden bewaffnet herbeigeführt (Did. 8, 3); und selbst die wilden Tiere befahl der Kaiser zum Kampfe gegen seinen Gegner bereit zu halten (Herod. II 11, 9. Dio LXXIII 16). Mitten in solchem Treiben, in den letzten Stunden seiner Herrschaft, wurde er noch ins Collegium der Arvalbrüder als Nachfolger des Pertinax cooptiert (CIL VI 32396 = Not. d. scavi 1898, 124; diese Beziehung ist wenigstens sehr wahrscheinlich). Von Tag zu Tag wurde er verhasster und verachteter in der Stadt, die Disciplin war allenthalben gelöst (Did. 6, 1), der ferne Septimius Severus beeinflusste bereits mehr die Gedanken und Entschliessungen der Soldaten, als der anwesende D.; jenes Briefe und Befehle, diesen zu töten, wurden in der Stadt heimlich verbreitet und fanden geneigte Gemüter (Did. 7, 8; Sev. 5, 9). In solcher Lage stellte der Kaiser die verschiedensten Ansinnen an den Senat; dieser und die Priesterschaft sollten dem heranrückenden Severus entgegenziehen und ihn um Gnade flehen; als sich die Senatoren unter Führung des Augurs Plautius Quintillus (über ihn vgl. Ceuleneer a. a. O. 43, 1. Hoefner a. a. O. 98) dessen weigerten (Did. 6, 5–8), wurde auf sein Verlangen der Beschluss gefasst, die Herrschaft zwischen ihm und Severus zu teilen (Did. 6, 8. 9; Sev. 5, 7. Dio LXXIII 16. Herod. II 12, 3. Zonar. XII 7. Ioan. Ant. frg. 126, 4). Severus, nahe daran, die Gesamtherrschaft an sich zu reissen, wollte natürlich nichts davon wissen (Did. 7, 7). Tullius Crispinus – er scheint der Verlässlichsten einer gewesen zu sein –, der beauftragt war, dem Gegner den Beschluss mitzuteilen, wurde von diesem gefangen gesetzt und getötet (Did. 8, 1), man sah in ihm wohl ebenso, wie die städtische Menge, einen neuen Meuchelmörder [423] (Did. 7, 6). D. hatte indessen, um zu zeigen, dass es ihm mit der Teilung ernst sei, einen Anhänger des Severus zum dritten Praefectus praetorio ernannt gehabt (Veturius Macrinus [Did. 7, 5] oder Flavius Iuvenalis [Sev. 6, 5], oder es sind beide ernannt worden, letzterer an Stelle des getöteten Tullius Crispinus [? vgl. Hirschfeld Verwaltungsgesch. 230]; jedenfalls ist aber Flavius Iuvenalis [CIL VIII 2755. Ephem. epigr. V 1276; vgl. auch Fuchs a. a. O. 31] nicht identisch mit dem anderen Praefectus praetorio Flavius Genialis [s. o.], beide sind inschriftlich bezeugt; Borghesi a. a. O. X 79 vermutet, Veturius Macrinus und Flavius Genialis seien identisch). Weiter nimmt D. einen nahen Verwandten des Severus, einen Fulvier (Dio LXXIII 17), in den Senat auf (vielleicht Fulvius Pius, den mütterlichen Grossvater Severs; vgl. Hoefner a. a. O. 96. Ceuleneer a. a. O. 43; ausgeschlossen ist jedenfalls, dass damit Fulvius Plautianus, der bekannte Günstling Severs, gemeint sei; vgl. Hirschfeld a. a. O. 230. Fuchs a. a. O. 27). All dieses Entgegenkommen war umsonst. Als er dann auch an die Magier vergeblich herangetreten war (Did. 7, 9–11), verfiel er auf einen neuen Teilungsplan; [Tib.] Claudius Pompeianus, dem Schwiegersohne des Kaisers Marcus, der als alter gebrechlicher Mann in Tarracina lebte, bot er die Hälfte der Krone an, die er selbst nicht mehr hatte; er erhielt neuerlich eine Ablehnung (Did. 8, 3). Septimius Severus stand bereits vor der Stadt und sandte Befehl, die Mörder des Pertinax in Gewahrsam zu bringen (Did. 8, 5). Dessen Name war auf seinem Zuge von Pannonien nach Rom das Siegeszeichen, als Pertinax Rächer waren ihm die Thore der Städte geöffnet worden (Sev. 5, 3. 4). Die Soldaten, denen für den Fall der Auslieferung der Mörder Straflosigkeit zugesichert war, hatten sie bald vor den Consul Silius Messala gebracht (Dio LXXIII 17. Zonar. XII 7) und verlangten nun seine Stellungsnahme und Vermittlung. D. hielt sich zitternd im Palaste versteckt, von allen verlassen bis auf den Praefectus praetorio Flavius Genialis (Herod. II 12, 4. 5) und seinen Schwiegersohn Cornelius Repentinus (Did. 8, 6). Da entschloss sich Silius Messala zum entscheidenden Schritt; er berief den Senat ins Athenaeum, und ohne Widerspruch beschloss man hier, Severus allein sei anzuerkennen; Pertinax Andenken wurde geehrt (Dio LXXIII 17; Severus that dasselbe dann in überaus feierlicher Weise, Sev. 7, 8. 17, 5. Dio LXXIV 4, 5, Vict. Caes. 20, 1; nach Pert. 14, 10 hätte dies D. selbst noch gethan!); D.s Tod ward besprochen (ob beschlossen? Herod. II 12, 6). Der Mörder fand sich rasch (Did. 8, 8; Sev. 5, 10. Dio LXXIII 17. Ioan. Ant. frg. 126, 4). Kaiser Severus wurde zur Begrüssung eine Gesandtschaft entgegengesandt (Herod. II 12, 6. Did. 8, 8). Eine Reihe späterer Schriftsteller bringt die von dieser Darstellung ganz abweichende Nachricht, D. wäre von Septimius Severus in einem Kampfe an der milvischen Brücke besiegt und dann nach den einen auf der Flucht, nach den anderen im Palaste getötet worden (Vict. Caes. 19, 5; epit. 19, 3. Eutrop. VIII 17. Euseb. chron. 175 Schöne. Oros. hist. VII 16, 6). Eine Verwechslung mit der bekannten Schlacht an der milvischen Brücke (312) anzunehmen, liegt nahe [424] genug; vgl. noch die merkwürdige Nachricht in Chron. Pasch. 493 und bei Malal. 290, wonach D. beim Fischen (!) getötet worden wäre. Über die Dauer der Herrschaft des Getöteten sind verschiedene Nachrichten vorhanden. Die verlässlichste bei Dio LXXIII 17 nennt eine Regierungszeit von 66 Tagen, danach erfolgte also seine Ermordung am 1. Juni 193 (Zonar. XII 17 ‚60 Tage‘ ist wohl nur Copierfehler; Did. 9, 3 spricht von 2 Monaten 10 Tagen, dagegen geben Vict. epit. 19, 1. Eutrop. VIII 17. Oros. VII 16, 6 in gemeinsamer Überlieferung 7 Monate an). Nach Did. 8, 10 habe Severus den Leichnam des Toten seiner Familie übergeben, die ihn im Grabe des Urgrossvaters beim 5. Meilenstein der Via Labicana beisetzte (? Hirschfeld S.-Ber. Akad. Berl. 1886, 1161 nimmt diese Nachricht als richtig hin).
VI. Privatleben und Charakter: Sein Charakter wird übereinstimmend als schwach und abergläubisch, daneben als herrschsüchtig und schwelgerisch hingestellt (Dio LXXIII 11. Zonar. XII 7. Herod. II 7, 1–3. Zosim. I 7, 2. Vict. epit. 19, 1. Ioann. Ant. frg. 122. 123), letztere Eigenschaft dagegen von dem ihm wohl wollenden Spartian abgeleugnet und in das Gegenteil lächerlicher Sparsamkeit gekehrt (Did. 3, 9). Diese Quelle schildert ihn anfangs als ernst, milde und ruhig, widerspricht sich aber im Verlaufe der Erzählung selbst. Die Nachrichten, dass er juristisch sehr tüchtig gewesen, beruht wohl auf der bereits oben besprochenen Verwechslung mit dem Juristen Salvius Iulianus, die bei Aurelius Victor so weit geht, dass er ihm sogar die Ordnung des Edictes zuschreibt (Vict. Caes. 19, 2; epit. 19, 1. Eutrop. VIII 17). Seine Gattin war Manlia Scantilla, seine Tochter Didia Clara (s. Nr. 18). Von anderen Kindern wird nichts berichtet.
[v. Wotawa.]

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