ART

20) Stadt auf der taurischen Halbinsel, daher Χερσόνασος ἁ ποτὶ τᾷ Ταυρικᾷ auf einer Inschrift bei Latyschew S.-Ber. Akad. Berl. 1895, 505, gewöhnlich Χερσόνησος oder Χερσόνασος ἁ ἐκ τοῦ Πόντου, Dittenberger Syll. 207. 367; später Χερσών.

An der westlichen Küste der taurischen Halbinsel, der heutigen Krim, wird durch das Eindringen eines Meerbusens, dem von der Südküste her bis auf wenige Meilen eine tief eingeschnittene Bucht, bei den Alten Συμβόλων λιμήν heute die Bucht von Balaklava, sich nähert, eine Halbinsel gebildet, die von Strabon μικρὰ Χερρόνησος genannt wurde. Von dem erwähnten, ostwärts in das Land eindringenden Meerbusen aus gehen nach Süden drei Häfen, so dass, während die übrige Westküste, ebenso wie die ganze Ostküste der Krim, schlecht gegliedert und hafenarm sind, hier die Natur durch Schaffung guter und brauchbarer Häfen eigentlich von selbst auf die Anlage einer Colonie jeden, der um Schiffahrt und Handel sich kümmerte, hinwies. Dazu kam, dass die sog. μικρὰ Χερρόνησος wegen des schmalen Isthmus, der sie mit der übrigen Halbinsel verband, leicht zu sperren und zu verteidigen war, falls der Angriff [2262] vom Lande her erfolgte, und dass sie, mochte sie auch nicht durch Fruchtbarkeit wie die ihr gegenüberliegende, von der Maiotis und dem Pontos Euxeinos umflossene Halbinsel von Kertsch sich auszeichnen, doch eine grössere Menschenmenge genügend zu ernähren die Möglichkeit bot. Die Bedingungen zur Gründung einer Colonie waren hier also günstig. Herakleia, selbst eine Colonie von Megara, am Südufer des Pontos Euxeinos, besiedelte die μικρὰ Χερρόνησος und gründete dort eine Stadt, die Ch. genannt wurde. Wann das geschah, ist nicht überliefert. Dem Skymnos (v. 850 im anonymen Periplus Ponti Euxini p. 179 Hoffm.) verdanken wir die Nachricht, dass nach Einholung eines Orakelspruchs die Herakleoten zusammen mit den Deliern die Stadt Ch. gründeten; während sie sonst überall nur als Colonie Herakleias gilt, wird hier allein der bei der Gründung mitthätigen Delier gedacht.

Und zwar soll die Gründung geschehen sein auf Grund eines Orakels, das befahl ἐντὸς Κυανέων ἅμα Δηλίοις Χερρόνησον οἰκίσαι. Thirion (De civitatibus quae a Graecis in Chersoneso Taurica conditae fuerunt 30) hält an dieser Nachricht fest und setzt darnach die Gründung ums J. 500 v. Chr., d. h. eo tempore quo Delii ceterarumque maris Aegaei insularum cives in Persarum ditionem antea redacti sese in libertatem vindicavere. Mir erscheint die ganze Nachricht des Skymnos höchst verdächtig. Wie man es von einer Colonie des dorischen Herakleia erwartet, sind die Inschriften der Tochterstadt im dorischen Dialekt abgefasst und auch ihre Magistrate sind dieselben, wie wir sie sonst bei Dorern treffen. Waren Delier wirklich an der Colonisierung beteiligt, dürften doch auch wohl ionische Einflüsse nachweisbar sein; und ist es an sich glaublich, dass Dorer und Ionier zu einem solchen Unternehmen sich verbanden? Das Orakel weist uns zweifelsohne nach Delphi. Statt der Delier sind Delpher zu lesen. Herakleia – das ist offenbar der Sinn der Nachricht – hat im engsten Anschluss an Delphi, unter des delphischen Gottes Fürsorge und Obhut, ihre Tochterstadt Chersonasos gegründet, wie bei Athenaios IV 173 e die Magneten am Maeander, die aus Thessalien kamen und in Kleinasien eine neue Heimat sich schufen, ἱεροὶ τοῦ θεοῦ, ἄποικοι Δελφῶν genannt werden, wozu O. Kern Gründungsgeschichte von Magnesia a. M. 26ff. verglichen werden kann. Übrigens besitzen wir in einer Inschrift (bei Dittenberger Syll. 207) ein wertvolles Zeugnis einer engen Verbindung zwischen Delphi und Ch.; die Chersonesiten opfern eine Hekatombe dem Apollon und zwölf Stück Vieh der Athena, und die Delpher schicken ihnen zwei Theoren zur Ankündigung der pythischen Spiele und verleihen ihnen selbst die Promantie und ihren beiden Gesandten die Proxenie.

Schneiderwirth (Zur Geschichte von Cherson in Taurien, Berlin 1897) setzt die Gründung von Ch. in die erste Hälfte des fünften vorchristlichen Jahrhunderts, das ist ja möglich, aber keineswegs sicher. Auffallend ist immer, dass Herodot, der, woran wohl nicht zu zweifeln ist, in Olbia war, so gar nicht dieser griechischen Ansiedlung gedenkt; seine Kenntnis der taurischen Halbinsel ist allerdings sehr gering, und [2263] seine Vorstellung von ihrer Lage und Ausdehnung irrig und falsch, trotzdem hätte er wohl, falls überhaupt zu seiner Zeit Chersones schon eine irgendwie in Betracht kommende und zu einer gewissen Bedeutung herangewachsene Ansiedlung gewesen wäre, dieselbe erwähnt. Denn in Olbia konnte sie alsdann doch nicht unbekannt sein, wie schon die verhältnismässig grosse Nähe beider Orte dies voraussetzen lässt. Und so wenig wir auch von Kämpfen, welche die Herakleoten bei und nach ihrer Festsetzung auf der sog. kleinen Chersones gegen die umwohnenden Barbaren geführt haben, wissen, so sicher sind solche vorauszusetzen; denn die Taurer, das wilde, räuberische und bis in die nachchristlichen Jahrhunderte noch wegen seiner Raubsucht und barbarischen Sitten berüchtigte Volk, das im Osten die an das spätere Gebiet von Ch. grenzenden Berge bewohnte und früher jedenfalls die ganze kleine Ch. innehatte, werden nicht gutwillig das Land geräumt haben, als die Herakleoten kamen. Hier sind lange und hartnäckige Kämpfe vorauszusetzen, und schrittweise musste den Taurern der Boden entrissen werden, worauf die Stadt Ch. sich erhob. Herodot kannte die Taurer, kannte ihre wilden Sitten und ihre Raubsucht (IV 103); sollte er nicht auch der Chersonesiten gedacht haben, falls sie zu seiner Zeit schon eine nennenswerte Ansiedlung sich geschaffen hatten?

Also über die Zeit der Gründung von Ch. steht nichts fest; über blosse Vermutungen ist man bisher nicht hinausgekommen. Wir werden wohl nicht irren, wenn wir annehmen, dass im 5. Jhdt., als Herodot die Nordküste des Pontos besuchte, Ch. entweder noch gar nicht existierte oder nichts war als eine Anlegeplatz, eine Faktorei, falls die Herakleoten um diese Zeit schon an der Westküste der Krim sich festgesetzt hatten. Im 4. Jhdt. hören wir mehreremale von Expeditionen Herakleias nach der Krim und von Kriegen zwischen dieser Stadt und den Fürsten von Bosporos (s. Näheres oben S. 764f). Diese kriegerischen Verwicklungen der beiden Gemeinwesen sind doch wohl nur erklärbar, wenn Herakleia um diese Zeit schon Interessen auf der Krim zu vertreten hatte, welche es durch den Aufschwung, den damals das bosporanische Reich unter seinen trefflichen Fürsten nahm, und durch die Ausbreitung ihrer Macht gefährdet glaubte. In der ersten Hälfte des 4. Jhdts. v. Chr. gab es wohl sicher eine herakleotische Ansiedlung oder, wenn man lieber will, Colonie auf der Westküste der Krim. Skylax (69) kennt Χερρόνησος und nennt es ein ἐμπόριον; ohne allzu grosses Gewicht auf das Wort ἐμπόριον zu legen, darf man doch wohl behaupten, dass Ch. auch um 350 v. Chr. noch keine πόλις, jedenfalls keine zu Macht und Ansehen gelangte Stadt war.

Über das allmähliche Wachsen der Stadt wie über die Ausbreitung ihrer Grenzen und das Zurückdrängen der Barbaren sind wir sehr unvollkommen unterrichtet. Strabon sagt, dass die alte Stadt von der neuen, der zu seiner Zeit bewohnten, weiter westwärts gelegen und dass zwischen beiden drei Häfen sich befunden hätten (Strab. VII 308); darnach sucht man die alte Stadt auf der schmalen ins Cap Parthenion (heute Fanary) auslaufenden Halbinsel, da die Lage der ,neuen‘ Stadt durch [2264] ihre Ruinen zwischen Quarantaine- und Schützenbucht feststeht, wofür ich auf die sorgfältigen Untersuchungen von P. Becker (D. herakleot. Halbinsel) verweise. Strabon nennt die παλαιὰ Χερρόνησος κατεσκαμμένη; wann und von wem dies geschah, wird nicht überliefert. Becker (S. 23. 58) denkt an eine Zerstörung der alten Stadt durch die Feinde, durch die umwohnenden Barbaren; ist das richtig, so folgt doch daraus, dass die Barbaren auch im Besitz des umliegenden Landes waren, und wie ist es da möglich, dass die Chersonesiten an einer nach Strabon um 100 Stadien weiter ostwärts, d. i. weiter ins Land der Barbaren hinein gelegenen Stelle ihre neue Stadt anlegten? Dass die Chersonesiten allmählich vordrangen und allmählich erst des Landes sich bemächtigten, beweisen doch die von Becker erwähnten Baureste, die vom Ende der Schilfbucht nach Süden laufen, also die alte Stadt gegen Osten abschlossen und die gewiss richtig nicht als Privatbauten, sondern als zu Verteidigungszwecken dienende Werke anzusehen sind. Wenn es nun nach Strabon vom Ende des συμβόλων λιμήν bis zum Hafen Ktenus, den Becker in der Südbucht wiedererkannt hat, gleichfalls Verteidigungswerke der Chersonesiten gab, denen die heute noch vorhandenen Reste alter Bauten auf der erwähnten Strecke offenbar angehören und die ostwärts von der ,neuen‘ Stadt laufen, also zu ihrem Schutze errichtet sind, so beweisen auch sie ein allmähliches Vordringen der Chersonesiten nach Osten. Beide Städte, die alte und die neue, haben im Osten von sich Schutzwerke: dies ist nach den Beckerschen Untersuchungen als feststehend zu betrachten. Mir scheint es nicht richtig zu sein, bei dem Ausdruck ἡ παλαιὰ Χερρόνησος κατεσκαμμένη an eine Zerstörung durch Feinde zu denken; bei dem allmählichen Vordringen, bei dem durch die wachsende Bevölkerung zu eng werdenden Raum auf dem Cap Parthenion, worauf die alte Stadt stand, und aus vielen anderen Gründen, nicht zuletzt auch, um die als vorzüglich geschilderten Häfen von Sewastopol und der Quarantainebucht auszunutzen, nahmen meines Erachtens die Chersonesiten selbst das dem Boden Gleichmachen der alten Stadt vor, nachdem sie sich eine neue erbaut hatten. Ist dies richtig, so dürfen wir darin wohl einen Beweis für die oben vorgetragene Ansicht sehen, dass Ch. aus ursprünglich kleinen Anfängen, aus einem ursprünglich für Handel- und Schiffahrtszwecke angelegten Anlegeplatz und Emporium, wofür wir die bei Strabon so genannte ,alte‘ Stadt am Schwarzen Meer halten, allmählich zu grösserem Umfang und grösserer Bedeutung, zu einem mehr und mehr von der Mutterstadt sich ablösenden und selbständigen Gemeinwesen sich herausgewachsen hat, das als πόλις zu bezeichnen ist. Als Ch. so weit gekommen war, siedelte es nach der ungleich günstigeren Stelle zwischen Quarantaine- und Schützenbucht über. Das ist doch sicher, dass es dies nur thun konnte, als es im Besitz der μικρὰ Χερρόνησος war; so lange es um diese Halbinsel mit den Barbaren zu kämpfen hatte, wäre jede Verlegung ihrer Siedlung von Westen weiter nach Osten, also weiter in Feindesland hinein, politisch unklug gewesen.

In dieser Zeit des Aufschwunges und der erstarkten [2265] Macht konnten die Chersonesiten auch daran denken, über ihre Halbinsel hinaus ihr Gebiet auszudehnen; nördlich von der grossen Bucht, an deren Südufer Ch. lag, an der langen Küste waren Kerkinitis und der καλὸς λιμήν chersonesitische Besitzungen (Inschrift in S.-Ber. Akad. Berl. 1892, 479, welche nach ihrem Herausgeber Latyschew aus dem dritten vorchristlichen Jahrhundert stammt, und Strab. VII 308).

Bisher haben wir die Colonie, welche die Herakleoten an der Westküste der Krim gründeten, immer Ch. genannt, und in der That ist dies in Inschriften (s. Dittenberger Syll. 207. S.-Ber. Akad. Berl. 1892, 479. 1895, 505 u. ö.) und bei Schriftstellern ihr richtiger Name. Nur bei Plinius (n. h. IV 85) findet sich die Notiz: in ora a Carcine oppido ... mox Heraclea Chersonesus libertate a Romanis donatum. Megaricae (so der codex Vaticanus und der älteste Parisinus; Megarice cod. Riccardianus) vocabantur antea, praecipui nitoris in toto eo tractu custoditis Graeciae moribus ... Darnach hat man wohl behauptet, dass der ursprüngliche Name von Ch. Megarike gewesen sei und dass sie auch Herakleia genannt gewesen sei. Man hat dabei aber nicht beachtet, dass der Plural – Megaricae vocabantur – auf eine einzelne Stadt bezogen unmöglich ist und dass es wohl an jeder Analogie dafür fehlt, dass eine Stadt, hier Chersonesos, mit dem Ethnikon einer anderen Stadt – hier Megarike nach Megara – benannt ist, mit der sie nachweislich nichts direct zu thun hat. Zwar kann man Megarice lesen, dann muss man auch vocabatur lesen; aber damit ist wenig geholfen. Die Nennung Herakleias vor Chersonesus bei Plinius und das Hineinziehen von Megara (Megaricae vocabantur) weist darauf hin, dass bei ihm der Fehler tiefer liegt, dass er achtlos und gedankenlos zwei Quellen contaminiert hat und zwar eine, welche bei den einzelnen Städten die ihnen von Rom gewährten Privilegien aufführte – daher stammt Chersonesus libertate a Romanis donatum, wenn man nicht vorzieht, dies als ureigenen Zusatz des Plinius aufzufassen, wofür, wie später ausgeführt werden wird, gewisse Indicien sprechen – und eine andere, welche bei den einzelnen Colonien ihre Mutterstädte nannte – daher stammt Heraclea, die in der That die Mutterstadt von Ch. war, und daher weiter der Zusatz Megaricae vocabantur antea, insofern Herakleia die Tochterstadt Megaras war und ihrerseits nun wieder mitten inne stand zwischen letzterer und Ch. In diesem Sinne konnte Herakleia und Ch. wohl megarisch genannt werden. Dass aber Ch. je den Namen Megarike gehabt habe, daran ist nicht zu denken; ebensowenig hiess sie jemals Herakleia.

Die Verfassung der Stadt war demokratisch; die wenigen, leider meist arg verstümmelten Decrete sind gefasst von der βουλά und dem δᾶμος. Einmal ist in einer von Latyschew edierten, aus der römischen Zeit stammenden Inschrift (Materialy po Archeologij Rossij nr. IX p. 14 nr. 2) von einem τύραννος die Rede, aber leider ist dieselbe so fragmentiert, dass man nichts weiter als die Thatsache daraus lernt, dass einmal in römischer Zeit jemand durch die Mitwirkung zum Bruch einer Tyrannis in seiner Vaterstadt sich verdient gemacht hat. Die Magistrate sind dieselben, [2266] wie wir sie sonst in griechischen Republiken finden. Die Jahre werden gezählt nach βασιλεῖς oder βασιλεύοντες, oder in römischer Zeit wo die Sitte, dass auch begüterte und einflussreiche Damen Ämter übernahmen, um sich greift, nach βασιλεύουσαι (s. Latyschew Inscript. orae septentr. 188. 186 und Materialy IX p. 20 nr. 5; für das Femininum ebd. 189 und Latyschew Inscript. per annos 1881–88 repertae p. 26 nr. 32). Unter den in Ch. verehrten Gottheiten nahm die Parthenos, die jungfräuliche Göttin, die vornehmste Stelle ein (Latyschew Inscr. orae septentr. 184. 185. S.-Ber. Akad. Berl. 1895, 514). Ihr zu Ehren wurden die Partheneia gefeiert (Latyschew Inscr. orae septentr. 185).

So wenig Sicheres und Zuverlässiges wir auch von der Geschichte der Stadt Ch. wissen, so darf doch wohl das 3. und die erste Hälfte des 2. Jhdts. v. Chr. als die für dieselbe glücklichste Zeit betrachtet werden. Über die Ausbreitung ihrer Macht in dieser Zeit ist oben gesprochen worden; jetzt erscheint Ch. auch zum erstenmal auf einem Schauplatz der ausserhalb der taurischen Halbinsel lag. An dem im J. 178 v. Chr. zwischen Pharnakes vom Pontos einer- und Eumenes von Pergamon, Prusias von Bithynien und Ariarathes von Kappadokien andererseits geschlossenen Friedensvertrag sind von autonomen Städten ausser Herakleia und Mesembria auch Ch. beteiligt (Polyb. XXV 2 = XXVI 6). Wie einst Herakleia für die im Entstehen begriffene Tochterstadt auf der Krim mit den bosporanischen Fürsten gekämpft hatte, so vergalt Ch., das inzwischen emporgeblüht und erstarkt war, jetzt ihrer Mutterstadt Gleiches mit Gleichem. Aber lange dauerte dieser Zustand nicht, in dem Ch. sogar andere Staaten unterstützen konnte, es kam bald die Zeit, wo es selbst dringend des Schutzes bedurfte. Wir wissen, dass neben den Taurern, den Bergbewohnern des Südwestens der Krim, die Skythen Nachbarn der Chersonesiten waren; dass letztere die ersteren einstmals wenigstens in Schranken zu halten und ihrer zu einem gewissen Grade sogar Herr zu werden verstanden, lehren uns die oben besprochenen chersonesitischen Besitzungen auf skythischem Gebiet. Polyaen (VIII 56) erzählt, dass die Königin der Sarmaten, Amage, von der Stadt Ch. um Schutz gegen die sie bedrängenden Skythen gebeten, denselben erst davon abzulassen befohlen, dann, als dies nichts nutzte, dieselben überfallen, den Skythenkönig mitsamt seinem Hofstaat getötet, den Chersonesiten aber das ihnen entrissene Land zurückgegeben und dem Sohne des getöteten Skythenkönigs die Herrschaft mit der Weisung übergeben habe, fortan von Ein- und Überfällen der Griechen abzustehen. Zeitlich ist diese Erzählung dadurch zu fixieren, dass sie in der Nähe der Krim Sarmaten sitzen lässt, die wir früher jenseits des Don, im 2. Jhdt. v. Ch. aber diesseits desselben Flusses in der südrussischen Steppe finden (s. Müllenhoff Deutsche Altertumskunde II 110). Jedenfalls lehrt uns die Geschichte Polyaens, dass etwa um die Mitte des 2. Jhdts. die Skythen wieder gefährliche Gegner und Bedränger der Stadt Ch. waren. Und dies wurden sie immer mehr – am Ende des 2. Jhdts. ist die Not in Ch. so gross, dass auf Bitten und Drängen der von Skythen [2267] eingeschlossenen und hart bedrängten Bewohner Mithradates der Grosse, der König vom Pontos, seinen General Diophautos nach der Krim schickte, der die Feinde wiederholt schlug und Ch. rettete. Allerdings kostete es der Stadt ihre Autonomie; fortan war sie eine pontische, unterthänige Stadt (Latyschew Inscr. or. sept. 185 = Dittenberger Syll. 252 und dazu Strab. VII 308).

So wurde Ch. eine Stadt des pontischen Reiches und kam nach Mithridates des Grossen Tode an seinen Sohn Pharnakes, der, des eigentlichen pontischen Reiches beraubt, auf die Besitzungen auf der taurischen Chersones beschränkt wurde; mit diesen ging auch Ch. in den Besitz der Nachfolger des Pharnakes, des Asander, Polemon und Aspurgos über. Nach Strabons Zeugnis war es zur Zeit, als er schrieb, d. h. zu Anfang der Regierung des Tiberius, bosporanisch; ἐξ ἐκείνου δὴ χρόνου τοὶς τοῦ Βοσπόροτ δυνάσταις ἡ τῶν Χερσονησιτῶν πόλις ὑπήκοος μέχρι νῦν ἐστίν (VII 308). So bestimmt dies Zeugnis auch ist und so gut unterrichtet in chersonesitischen Dingen auch Strabon sich uns erwiesen hat, so verwirft man doch seit Boeckh seine Angabe, dass Ch. bis in die Zeiten des Tiberius zum bosporanischen Reiche gehört habe. Man stützt sich dabei auf Plin. n. h. IV 85: Heraclea Chersonesus, libertate a Romanis donatum, woraus man folgert, dass es eine freie Stadt war und zwar schon zu Augustus Zeit, auf den diese Art Nachrichten des Plinius zurückzugehen pflegt (Cuntz Jahrb. f. Philol. Suppl. XVII 475), und combiniert hiermit die auf chersonesitischen Münzen sich findende Aera. Ihren Anfang bestimmte Boeckh nach CIG 8621 (ἔτους φιβ ἐ ἰνδ ΙΔ unter der Regierung des Kaisers Zeno) auf das J. 36 oder 21 v. Chr., Latyschew aber, der ἰνδ ΙΑ liest, auf das J. 25 v. Chr., da die vierzehnte Indiction während der Regierung Zenos entweder in das J. 475 oder 490, die elfte dagegen ins J. 487 n. Chr. fällt. Aber der Ursprungsort dieser Inschrift steht nicht fest; Cousinéry (Voyage en Macédoine) hat sie in Thessalonike gesehen und abgeschrieben, Pallas dagegen (Reisen in die südlichen Statthalterschaften) giebt als ihren Fundort Simferopol auf der Krim an (vgl. Kubitschek Arch.-epigr. Mitt. XIII 124 und neuerdings Latyschew S.-Ber. Akad. Berl. 1895, 508). Es ist also sehr misslich, den Anfang der chersonesitischen Aera nach dieser Inschrift zu berechnen. Aber auch zugegeben, dass CIG 8621 aus Ch. stammt und dass dessen Aera im J. 36, 21 oder 25 v. Chr. begann, so folgt doch daraus nicht notwendig, dass dieselbe deshalb eingeführt wurde, weil die Stadt ihre Freiheit wiederbekam und aus dem Verband des bosporanischen Reiches entlassen wurde. Abgesehen davon, dass es manche Städte mit eigener Aera gab, die niemals civitates liberae waren, bei Chersones spricht gegen die Gleichzeitigkeit der Verleihung der Freiheit und der Einführung der eigenen Aera vor allem der Umstand, dass auf den Münzen mit der Aufschrift ἐλευθέρας niemals eine Jahreszahl, auf den Münzen mit Jahreszahlen niemals die Aufschrift ἐλευθέρας sich findet, wofür ich auf v. Sallets Beschreibung des Berliner Cabinets und auf dessen Aufsatz in der Zeitschr. f. Numism. I 30 und Koehnes Musée [2268] Kotschoubey Bd. I verweise. Auch die von Köhler, Koehne und Becker (Die herakleot. Halbinsel 95) angeführten Münzen mit den Bildnissen des Iulius Caesar und des Augustus können nichts beweisen, da sie nach v. Sallet (Ztschr. f. Numism. I 27) gar nicht chersonesitisch sind. Plinius Worte: Heraclea Chersonesus, libertate a Romanis donatum wird man mit Henze (De civitatibus liberis 66) als eigenen, aus dem Gedächtnis zugefügten Zusatz des Verfassers auffassen, zumal da es bei ihm bei den nachweisbar auf Augustus zurückgehenden Notizen über die libertas von Städten nur liberum, liberum oppidum, liberae condicionis heisst. Wenn also Plinius Ch. frei nennt, so bezieht sich das auf die flavische, nicht auf die augusteische Zeit. Wir haben keinen Grund, des Strabon Zeugnis anzufechten; Ch. blieb bis in die Kaiserzeit hinein den Königen des Bosporos unterthan.

In augusteischer Zeit war Ch. nach Strabons Zeugnis noch bosporanisch, in Plinius Zeit war es autonom und frei. Wann es seine Freiheit ἐλευθερία erhielt, wissen wir nicht, dass es dieselbe aber bald wieder verlor, um sie dann nochmals wieder zu erhalten, erhellt aus dem Folgenden. Nach Phlegon von Tralles (FHG III 602) im 15. Buch seiner Olympiaden, das von Hadrian handelte, verlieh dieser Kaiser dem Kotys von Bosporos das Diadem und ordnete ihm Städte unter ἐν αἳς συναριθμεῖ καὶ αὐτὴν Χερσῶνα. Da ist Ch. also wieder eine abhängige Stadt des Bosporos. An diesem Zeugnis ist um so weniger zu zweifeln, als in einer Inschrift (Latyschew Inscr. or. sept. 199) Ariston gerühmt wird, dass er als Gesandter ὑπὲρ τᾶς ἐλευθερίας zum θεὸς Σεβαστός gereist sei. Zwar dauerte diese Gesandtschaftsreise lange – ἑξαετίαν – und Ariston selbst scheint sich um den Erfolg redlich bemüht zu haben – d. h. doch wohl ἀποκαμόντα –, aber schliesslich hatte sie doch Erfolg und erreichte was sie sollte, nämlich die Freiheit der Stadt. Das geht aus derselben Inschrift hervor; denn derselbe Ariston wird später auch zu Rhoimetalkas, dem König von Bosporos, der von 131–154 regierte, als Gesandter geschickt ὑπὲρ συμμαχίας, die er zu stande brachte. Und sicher konnte keine Stadt einen Symmachievertrag mit einem König abschliessen dem sie selbst unterthänig war, also muss Ch., als Ariston zu Rhoimetalkas reiste, frei gewesen sein. Wir werden in dem θεὸς Σεβαστός der Aristoninschrift Antoninus Pius sehen, da Hadrian nach Phlegon (s. o.) nicht in Betracht kommt, bei Antoninus Pius aber die Mutterstadt von Ch., das pontische Herakleia, sich verwandte im Interesse ihrer Tochterstadt. Worum es sich bei dieser Gesandtschaft Herakleias an Antoninus Pius und ihrer Verwendung für Ch. bei demselben Kaiser handelte, ist zwar nicht ausdrücklich in der Inschrift gesagt (Latyschew S.-Ber. Akad. Berl. 1895, 505 nr. 1), wohl aber liessen die Herakleoten τάς τε θείας ἀποκρίσεις καῖ τὰς εὐμεναθείσας εὐεργεσίας durch eine Gesandtschaft den Chersonesiten kund thun. Und wer möchte zweifeln, dass die ,gnädigst gewährten Wohlthaten‘ auch die offenbar sehnlichst gewünschte Freiheit in sich schlossen? Dass Ch. durch Antoninus Pius wieder eine freie Stadt wurde, steht hinreichend fest, wie mir scheint. [2269]

Über die weiteren Schicksale der Stadt Ch. ist nichts bekannt; erst in byzantinischer Zeit fliessen die Quellen etwas reichlicher. Was Konstantinos Porphyrogennetos de administr. imperio c. 57 von den Beziehungen zwischen Ch. und den Kaisern Diocletian und Constantin wie zwischen Ch. und dem Nachbarstaate Bosporos erzählt, ist keine Geschichte und verdient nicht, wie es Schneiderwirth noch zuletzt gethan hat, nacherzählt zu werden. Von den Beziehungen von Ch. zu Rom ist sicher bekannt, dass römische Soldaten in Ch. begraben liegen (s. Latyschew S.-Ber. Akad. Berl. 1895, 520 nr. 11. 521 nr. 13; Inscript. orae sept. 222 = CIL III 782[WS 1]). Diese Thatsache an sich beweist wenig, auch in Bosporos giebt es Gräber römischer Soldaten. Aber in Ch. scheint – wenigstens zeitweilig – eine römische Besatzung gewesen zu sein, hier gab es eine vexillatio Chersonessitana und der ihr vorgesetzte Chiliarch hat Polizeibefugnisse, denn er hat mit dem τέλος πορνικόν zu thun (Latyschew Materialy po archeologij Rossij IX 40, wieder abgedruckt in Revue archéolog. 3. Ser. XXII 400). Leider ist die Inschrift sehr verstümmelt und in ihrem Zusammenhang nicht verständlich. Sollte nach Pius Chersones zu einer römischen Provincialstadt herabgesunken sein, worin römische Besatzung lag und römische Officiere thaten, was in Freistädten eigene Magistrate zu thun pflegten?
[Brandis.]
Anmerkungen (Wikisource)

Corpus Inscriptionum Latinarum III, 782

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