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4) Centurio rerum nitentium, ein stadtrömischer Beamter, der nur bei Amm. XVI 6, 2 erwähnt wird. Dass er, wie sein Titel zu verraten scheint, wirklich ein Unterofficier war, ergiebt sich aus dem späteren Aufsteigen desselben Mannes zum medicus scutariorum, also gleichfalls zu einer militärischen Stellung. In der Not. dign. (Occ. IV 17) erscheint als Unterbeamter des Praefectus urbis Romae ein tribunus rerum nitentium an allerletzter Stelle, was auf einen verhältnismässig niedrigen Rang hindeutet. Jedenfalls ist er der Nachfolger des c. r. n. An Stelle des früheren Unterofficiers war eben ein Beamter von Officiersrang getreten. Da das Amt mit einem Militär besetzt ist, wird man am ehesten geneigt sein, ihm polizeiliche Competenzen zuzuschreiben. Vielleicht lag es ihm ob, die Denkmäler Roms durch ausgestellte Wachen vor Verletzung zu schützen, E. Böcking Notitia dignitatum II p. 203.
[Seeck.]

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft

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