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2) Flavius Arcadius (CIL VI 1192. IX 4051 und sonst), oströmischer Kaiser 383–408. Als ältester Sohn des Theodosios I. und der Aelia Flaccilla wurde er um 377 geboren (Socr. VI 23. Cedren. 334 c; vgl. Themist. or. XVI 204 d), noch ehe sein Vater den Thron bestieg. Seine Lehrer waren Themistios (or. XVI 204 c. 213 a. XVIII 224 b) und der heilige Arsenios, welchem der Kaiser das unumschränkte Züchtigungsrecht über seine Söhne gewährte (Zon. XIII 19 p. 37 b. Act. SS. 19. Juli IV 606). Schon als sechsjähriger, am 16. Januar 383, wurde er am Hebdomon bei Constantinopel zum Augustus ausgerufen (Mommsen Chron. min. I 244. 297. 461. II 61. Socr. V 10. [1138] Soz. VII 12. Philost. X 5. Theod. Lect. II 63 = Migne Gr. 65, 585. 86, 213. Synes. de regno 5 c). Er war 385, 392 und 394 bei Lebzeiten seines Vaters, 396, 402 und 406 nach dessen Tod Consul, begleitete ihn 386 bei dem Feldzuge gegen die Greuthungen und feierte mit ihm am 12. October in Constantinopel den Triumph. Im Jahr darauf wurden seine Quinquennalien begangen (Mommsen I 244. II 62). Der regierende Kaiser bemühte sich in jeder Weise, die Person seines Sohnes zur Geltung zu bringen (Theod. h. e. V 16 = Migne Gr. 82, 1229); namentlich liess er gern die Bewilligung von Gnadengesuchen der Fürbitte des Knaben zuschreiben (Ambr. ep. 40, 13 = Migne L. 16, 1106. Themist. or. XIX 231 a).

A. war klein, schwächlich, von schläfrigem Blick und ungeschickter Rede (Philost. XI 3 = Migne Gr. 65, 597). Als Knabe hat er sich noch manchmal zu Ausbrüchen wilder Leidenschaft hinreissen lassen. So wies er 390 während der Abwesenheit des Theodosius seine Stiefmutter Galla aus dem Palast (Mommsen II 62). Später galt er für still (Socr. VI 23) und dumm (Procop. b. P. I 2. Zos. V 14, 1. 22, 3. 24, 2). Seinen Günstlingen gegenüber besass er gar keinen eigenen Willen (Zos. V 1. 12, 1. 14, 1). Die Politik des Ostreiches wurde daher nie von ihm, sondern immer nur durch seine derzeitigen Ratgeber bestimmt.

Als Theodosius im Sommer 394 zum Kriege gegen den Usurpator Eugenius nach Italien zog, blieb A., mit selbständigem Rechte der Gesetzgebung ausgerüstet (Cod. Theod. XV 1, 31. XVI 5, 24. Ambr. de ob. Theod. 5 = Migne L. 16, 1387), als Beherrscher des Orients in Constantinopel zurück. Seine Lage war eine höchst schwierige; denn da fast das ganze Heer seines Reichsteiles den alten Kaiser begleitete, blieben alle Grenzen unbeschützt, was sich die barbarischen Nachbarn bald zu nutze machten (Hier. ep. 77, 8 = Migne L. 22, 695. Claud. III cons. Hon. 68; cons. Stil. I 154). Als Berater und Leiter war dem achtzehnjährigen Jüngling der Praefectus praetorio Orientis Rufinus bestellt (Zos. IV 57, 4. V 1, 1. 3. Eunap. frg. 62. 63. Philost. a. O. Oros. VII 37, 1), dem Theodosius volles Vertrauen schenkte (Zos. IV 51, 1). Er begann sein Regiment mit einer Reihe strenger Gesetze gegen Ketzer und Heiden (Cod. Theod. XVI 5, 24–26. II 8, 22. XVI 10, 13. 5, 28. 29), ja nach dem Tode des alten Kaisers, welcher zu Mailand am 17. Januar 395 eintrat (Socr. V 26. VI 1. Mommsen I 245. 246. 298. 463. II 64), scheute er sich nicht, das testamentarische Erbrecht, welches dieser wenige Monate vorher den Eunomianern zurückgegeben hatte (Cod. Theod. XVI 5, 23. 27), ihnen sogleich wieder zu nehmen (Cod. Theod. XVI 5, 25). Er bereicherte sich durch schamlose Plünderung aller Vermögenden (Claud. Rufin. I 100. 183. 299. II 134. 436. 498. Symm. ep. VI 14, 1. Cod. Theod. IX 42, 14. Hier. ep. 60, 16 = Migne L. 22, 600. Eunap. frg. 63. Zos. V 1. 7, 6. Philost. a. O.), und belegte, um seinen Gewinn aus Ämterverkauf und ähnlichen Geschäften sicher zu stellen, den Bruch eidlicher Versprechungen, auch wenn sie an sich nicht klagbar waren, mit harten Strafen (Cod. Theod. II 9, 3 [8] mit der Anm. Gothofreds). Seiner [1139] Feinde entledigte er sich durch Blutgerichte (Claud. Rufin. I 224. Zos. V 2. Joh. Lyd. de mag. III 23), und im Volke flüsterte man, er wolle sich selbst des Thrones bemächtigen (Zos. V 1, 4. 7, 1. Oros. VII 37, 1. Claud. Rufin. II 314. 342. Socr. VI 1. Soz. VIII 1. Joh. Lyd. de mag. II 10. III 40. Suid. s. Ῥουφῖνος. Philost. a. O.) oder doch durch eine Ehe des A. mit seiner Tochter seine Macht dauernd begründen (Zos. V 1, 4. 3, 1). Da benützte der Hofeunuch Eutropios eine Reise des Rufinus nach Antiocheia (Zos. V 2, 3. Lyd. de mag. III 23; vgl. Claud. Rufin. I 240), um dessen Pläne zu durchkreuzen. Er lenkte die Begierden des Kaisers auf die schöne Halbbarbarin Aelia Eudoxia, die Waise des fränkischen Feldherrn Bauto, und veranlasste ihn, sie zu heiraten (Zos. V 3. Philost. XI 6; vgl. Claud. de nupt. Hon. 23). Am 27. April 395, schon drei Monate nach dem Tode seines Vaters, ja noch ehe dessen Leiche am 8. November in Constantinopel beigesetzt war (Mommsen II 64. Socr. VI 1), feierte A. seine Hochzeit, wahrscheinlich um durch solche Eile dem Einspruch des Rufinus zuvorzukommen. Die Kaiserin gebar ihm am 17. Juni 397 die Flaccilla, am 19. Januar 399 die Pulcheria, am 3. April 400 die Arcadia, am 10. April 401 den ersten und einzigen Sohn Theodosius, der schon am 10. Januar 402 zum Augustus erhoben wurde, endlich am 12. März 403 die Marina (Mommsen II 65–67. Philost. a. O. Socr. VI 6. Soz. VIII 4). Von kleinlicher Habgier (Marc. diac. vit. S. Porphyr. 37. Abh. Akad. Berl. 1874, 189. Phot. cod. 96 p. 82 b 1. Zos. V 25, 4) und zweifelhafter Treue (Zos. V 18, 8), der Kirche und ihren Dienern abergläubisch ergeben (Joh. Chrys. hom. 2 cum imperatr. etc. = Migne 63, 467. Socr. VI 8. 11. Soz. VIII 8. 10. 13. 15. Marc. diac. 39ff. und sonst), aber auch rücksichtslos im Angriff gegen sie, wo ihre persönlichen Neigungen und Abneigungen mitspielten, übte sie später einen verhängnisvollen Einfluss auf den schwachen Kaiser aus (Zos. V 24, 2. Philost. a. O.). Doch damals war sie wohl noch zu jung, um thätig in die Politik einzugreifen. Sie hat daher die Macht des Rufinus nicht sehr geschwächt, obgleich sie im Hause von dessen erklärtem Feinde Promotus nach dem Tode ihres Vaters erzogen war (Zos. V 3, 2).

Eine ernstere Gefahr drohte dem Praefecten aus dem Westreiche. Stilicho, der ihm schon am Hofe des Theodosius immer entgegengewirkt hatte (Claud. Rufin. I 259), behauptete jetzt, dass ihm der sterbende Kaiser die Obhut über seine beiden Söhne übertragen habe, und beanspruchte auf Grund dessen eine Art von Vormundschaft auch über den Beherrscher des Ostreiches (Ambr. de ob. Theod. 5 = Migne L. 16, 1388. Claud. Rufin. II 5; cons. Stil. II 54; nupt. Hon. et Mar. 305; in Eutr. II 599; III cons. Hon. 152; IV cons. Hon. 432. Zos. V 4, 3. 34, 6. Olymp. frg. 2). Und er besass die Macht, seine Forderung durchzusetzen. Denn die Heere des Orients und des Occidents, welche eben noch gegen einander gekämpft hatten, waren jetzt in seiner Hand vereinigt (Claud. Rufin. II 105. 156; cons. Stil. I 160. Zos. V 4, 2), und es gab im Reiche keine nennenswerte Truppenmacht, welche man ihnen hätte entgegenstellen können. Zwar hatte Stilicho [1140] einen Teil der barbarischen Hülfstruppen, namentlich Alarich und seine Westgothen, schon gleich nach dem Tode des Theodosius nach Illyricum zurückgeschickt (Zos. V 4, 2); doch der Bundesgenosse verwandelte sich alsbald in den furchtbarsten Feind. Es ist nicht unmöglich, dass er durch Stilicho zu seinen Plünderzügen angestiftet war (vgl. Oros. VII 37, 1. 2), um diesem eine Gelegenheit zum Eingreifen in die Verhältnisse des Ostreiches zu gewähren. Denn wenn die Gothen bei ihren Verwüstungen die Landgüter des Rufinus geflissentlich verschonten (Claud. Rufin. II 71), so kann das nur den Zweck gehabt haben, gegen ihn Verdacht zu erregen; es war also im Sinne Stilichos gehandelt. Auch der Eifer, mit dem seine Anhänger die höchst unwahrscheinliche Anklage verbreiteten, Rufinus habe die Barbaren aufgestachelt (Claud. Rufin. II 7ff. Oros. VII 37, 1. Zos. V 5. Mommsen Chron. min. II 64. Socr. VI 1. Soz. VIII 1), deutet darauf hin, dass hier eine Schuld abzuwälzen war. Und die Westgothen blieben nicht allein. Im Winter 395 überschritten Hunnenscharen das Eis der gefrorenen Donau (Claud. Rufin. II 26. Philost. X 6. XI 8. Caes. dial. I 68 = Migne Gr. 38, 936), und bald nachher brachen andere Heere desselben Volkes über den Kaukasus in Kappadokien ein und raubten bis nach Syrien hin (Claud. Rufin. II 28. 270; in Eutr. I 17. 245. II 114. 151. 569. Philost. XI 8. Socr. VI 1. Soz. VIII 1. Hier. ep. 60, 16–17. 77, 8 = Migne L. 22, 600. 695. Joh. Chrys. in psalm. 95, 5–7 = Migne Gr. 55, 626). Doch der gefährlichste Feind blieb einstweilen Alarich, weil er der nächste war. Noch vor dem Beginn des Frühlings (Claud. Rufin. II 101) stand er unter den Mauern von Constantinopel (a. O. 54), und nur den persönlichen Unterhandlungen, welche Rufinus mit ihm im Gothenlager führte, gelang es, seinen Zug nach Griechenland abzulenken (a. O. 73). Hier erschien Stilicho, wie er es gewollt hatte, als Retter des Ostreiches, begnügte sich aber damit, das freie Schweifen der gothischen Raubscharen zu verhindern (a. O. 124). Vom Frühling (a. O. 101) bis in den Spätherbst stand er in Thessalien (a. O. 179) dem Alarich unthätig gegenüber, jede Entscheidung vermeidend. Unter diesen Umständen war es nur gerechtfertigt, wenn A. ihm den Befehl sandte, sein Gebiet zu verlassen und den oströmischen Teil des Heeres nach Constantinopel zu schicken, damit er dort einem anderen Commandanten übergeben werde (a. O. 161). Stilicho wagte nicht, dem Gebote des älteren Augustus Widerstand zu leisten (a. O. 218). Hatte er vorher die Absicht gehabt, selbst nach der Hauptstadt zu kommen und dort die Zügel der Regierung zu ergreifen (Zos. V 4, 3. Claud. Rufin. II 137), so gieng er jetzt nach Italien zurück und sandte die verlangten Truppen, aber nicht ohne ihrem Führer Gainas geheime Aufträge zu geben (Zos. V 7, 4. Philost. XI 3; angedeutet auch Claud. Rufin. II 275ff.). Als den 27. November 395 (Socr. VI 1) am Hebdomon bei Constantinopel der Kaiser mit seinem Praefecten erschien, um das Heer zu begrüssen, kreisten die Soldaten den Rufinus ein und machten ihn nieder (Claud. Rufin. II 293ff.; in Eutr. II 541. Joh. Ant. frg. 190. Philost. a. O. Zos. V 7, 5. Soz. VIII 1. [1141] Oros. VII 37, 1. Mommsen Chron. min. II 64. Hier. ep. 60, 16. Aster. hom. IV = Migne Gr. 40, 224). Der Mord wurde durch A. legalisiert, indem er über das Vermögen seines ehemaligen Beraters die Confiscation verhängte (Symm. ep. VI 14, 1). Doch wurden die geraubten Güter nicht etwa ihren früheren Besitzern zurückgegeben (Cod. Theod. IX 42, 14), sondern sie fielen dem Eutropios und dessen Günstlingen zu (Zos. V 8, 2).

Denn der Eunuche, welcher in den folgenden J. 396–399 die Herrschaft über den schwachen Kaiser führte (Eunap. frg. 66. 69. 74. Zos. V 8, 1. 3. 11, 1. 12, 1. 14, 1. Pallad. dial. 5 = Migne Gr. 47, 19. Claud. in Eutr. I 173. II praef. 21. 47. II 92. 550), wirtschaftete nicht viel besser als sein Vorgänger. Nur darin bewies er sich milder, dass er die Opfer seiner Habgier oder seines Ehrgeizes meist zu verbannen (Claud. in Eutr. I 169. 178. Soz. VIII 7. Zos. V 9, 5. 10, 5. Hier. ep. 60, 16 = Migne L. 22, 600. Joh. Chrys. in psalm. XLVIII 2. Aster. hom. IV = Migne Gr. 55, 502. 40, 224), nicht, wie jener, unter Martern hinzurichten pflegte. Den Eunomianern wurde zwar das testamentarische Erbrecht gleich nach dem Tode des Rufinus wiedergegeben (Cod. Theod, XVI 5, 27, wo VIII kal. Ian. statt VIII kal. Iul. zu schreiben ist; auch XVI 5, 36 dürfte gleichzeitig sein), wahrscheinlich weil man dessen Mörder, dem Arianer Gainas, Rücksichten schuldig war, vielleicht auch weil der neue Praefect Caesarius eine gewisse Neigung für diese Lehrmeinung hatte (Synes. de prov. 115 b. 121 b); doch kurz darauf nahm man die Verfolgung der Ketzer und Heiden mit neuem Eifer auf (Cod. Theod. XVI 5, 31–34. Philost. XI 5. Sozom. VIII 1. Cod. Theod. XVI 7, 6. 10, 14. 16. XV 1, 36. Marc. diac. 26). Gleichwohl scheute sich Eutropios nicht, wo es seine Zwecke galt, auch den geistlichen Mächten entgegenzutreten, so dass er zuletzt gar in den Ruf der Kirchenfeindschaft kam (Joh. Chrys. in Eutr. 1. 3 = Migne Gr. 52, 392. 393). Er zwang 398 durch Drohungen den Theophilos von Alexandreia, dem Johannes Chrysostomos seine Stimme bei der Bischofswahl für Constantinopel zu geben (Socr. VI 2. Soz. VIII 2; vgl. Pallad. dial. 5 = Migne Gr. 47, 19). Wenige Monate später hob er das Asylrecht der Kirchen auf und verbot den Geistlichen, Leute, welche irgend welchen staatlichen Leistungen unterworfen waren, durch die Ordination davon zu befreien (Cod. Theod. IX 40, 16. 45, 3. XI 30, 57. XVI 2, 32. 33). Dies Gesetz erregte um so grössere Entrüstung, als man es dem persönlichen Hass des Eunuchen gegen einige seiner Gegner zuschrieb, welche in der Kirche Schutz vor ihm gesucht hatten (Socr. VI 5. Soz. VIII 7. Anon. de promiss. III 38. 41 = Migne L. 51, 834. Joh. Chrys. in Eutr. 3 = Migne Gr. 52. 394). Und man hatte ein Recht zu dieser Auffassung. Denn die ganze Gesetzgebung jener Zeit wurde von dem persönlichen Interesse des Eunuchen beherrscht. Es ist charakteristisch dafür, dass er zwar die Petitionen an den Kaiser um Geschenke in Gold und Silber verbot, aber gerade für die höchsten Beamten, in deren Kreis er selbst gehörte, Ausnahmen gestattete (Cod. Theod. X 10, 21); dass er die Verleihung des [1142] ius liberorum, dessen er bedurfte, von allen Beschränkungen frei machte (Cod. Theod. VIII 17, 1) und Verschwörungen gegen die Berater des Kaisers nicht nur an den Schuldigen selbst strafte, sondern auch deren Kinder vom Erbrecht und jeder Art des Staatsdienstes ausschloss (Cod. Theod. IX 14, 3). Überall hatte er seine Spione, welche alle Geheimnisse des innersten Familienlebens auswitterten und ihm zugleich diejenigen Opfer bezeichneten, welche die reichste Beute versprachen (Eunap. frg. 67. Zos. V 10, 4). Durch Confiscationen (Zos. V 8, 2. 12, 2. 13, 1. Claud. in Eutr. I 168) und Ämterverkauf (Claud. in Eutr. I 190. Joh. Ant. frg. 189) häufte er ungeheure Reichtümer an (Joh. Chrys. in Eutr. 1–3; de capto Eutr. 3; in psalm. XLVIII 2 = Migne Gr. 52, 392. 399. 55, 502). Viele Provinzen wurden geteilt, um ihm mehr Gelegenheit zum Verschachern der Statthalterschaften zu geben (Claud. in Eutr. II 586. Mommsen Abh. d. kgl. sächs. Ges. d. Wissensch. III 258; Chron. min. I 533). Auch die Privilegien, mit denen er die Juden reichlich bedachte (Cod. Theod. XVI 8, 10–13. II 1, 10), hatten diese wohl der Bestechung des Allmächtigen zu danken.

So lange Rufinus noch am Ruder war, hatte Eutropios zu seinem Sturze mit Stilicho zusammengewirkt (Zos. V 3, 6. 8, 1), und auch später schien es, als wenn er diesem die Herrschaft über das Ostreich überlassen (Claud. in Eutr. II 544) und sich mit dem unscheinbaren Einfluss des Oberkammerdieners begnügen wolle (a. O. 553). Dass die Macht der Praefectura orientis gekürzt (Joh. Lyd. de mag. II 10. III 23. 40. 41) und dem Nachfolger des Rufinus, Caesarius (Philost. XI 5), in Eutychianus (s. d.) ein College gegeben wurde, der seine Gewalt schmälerte, konnte dem Stilicho nur willkommen sein. Auch die Verbannungen der hervorragendsten Feldherren des Orients, Abundantius und Timasius (s. d.), ist wohl sicher nicht ohne seine Zustimmung erfolgt. Denn die letztere wird von seinem Lobredner Claudian nicht in dem Sündenregister des Eutropios mit aufgeführt, und die erstere findet er sogar gerechtfertigt (in Eutr. I 154ff.). Waren die kriegerischen Capacitäten beseitigt, so sah sich eben A. um so mehr auf die Hülfe des Stilicho angewiesen. An ihn scheint sich denn auch Eutropios gewandt zu haben, als Alarich die Thermopylen durchzogen hatte und nun ganz Griechenland mit Raub und Brand heimsuchte (s. Bd. I S. 1287). Denn gewiss wäre der Feldherr nicht schon im Winter 395/6 (Claud. cons. Stil. I 175), wenige Monate, nachdem man ihn schmachvoll heimgeschickt hatte, wieder in Griechenland erschienen, wenn nicht eine ausdrückliche Aufforderung, verbunden mit einer Art von Abbitte, ihn dazu veranlasst hätte (vgl. Claud. in Eutr. II 544). Doch seine feige Zauderstrategie hatte auch diesmal ihre gewöhnliche Folge. Die Gothen, welche er auf der Pholoe eingeschlossen hielt, ohne eine Schlacht zu wagen, durchbrachen seine Linien, setzten nach Epirus über und verwüsteten auch diese Provinz, welche bisher von den Barbaren noch unberührt geblieben war. Da die Leistungen Stilichos in gar keinem Verhältnis zu seinen Ansprüchen standen, erkannte es Eutropios als vorteilhafter, sich mit Alarich direct in Verbindung [1143] zu setzen. Er ernannte ihn zum Magister militum per Illyricum und bewilligte ihm in der Form des Beamtengehaltes ein bedeutendes Jahrgeld. So verschaffte er sich nicht nur Ruhe vor den Plünderungen der Barbaren, sondern zugleich ein Bollwerk gegen die Übergriffe Stilichos, welcher sich jetzt durch die Gothen von dem Ostreiche abgeschnitten sah (396). Vgl. Alaricus.

Die Erkaltung zwischen den ehemaligen Bundesgenossen sollte bald in offene Feindschaft übergehen. Gildo, der noch von Theodosius zum Comes et magister utriusque militiae per Africam ernannt worden war, hatte während des Krieges gegen den Usurpator Eugenius eine sehr zweideutige Stellung eingenommen. Auch nach Beendigung desselben bewahrte er sich eine halbe Selbständigkeit und brachte Italien in arge Not, indem er die Kornsendungen aus Africa bald zurückhielt, bald nur sehr spärlich abschickte (s. Gildo). Solange Stilicho durch die Kämpfe gegen Alarich und die damit verbundenen höheren Pläne auf Beherrschung des Orients beschäftigt war, fand er nicht die Möglichkeit, dem dringenderen Bedürfnisse genug zu thun; erst 397 konnte er an die Wiedergewinnung Africas denken. Da unterwarf sich Gildo dem A.; sein Gebiet wurde von Eutropios als Teil des Ostreiches anerkannt und damit den Angriffen des Honorius entzogen (Claud. in Eutr. I 399; cons. Stil. I 270. III 81; bell. Gild. 236. 259. 314. Zos. V 11, 2). Denn dieser war als der jüngere den Befehlen seines Bruders untergeben und hätte sich nach dem Staatsrecht der Zeit dessen Entscheidung fügen müssen. Doch andererseits konnte der Beherrscher Italiens unmöglich auf ein Gebiet verzichten, dessen Kornproduction ihm für die Ernährung Roms und seines Heeres unentbehrlich war. Stilicho versuchte anfangs, gegen Eutropios dieselben Mittel anzuwenden, wie gegen Rufinus. Er stiftete gegen ihn und seine Anhänger eine Verschwörung unter den orientalischen Truppen an; doch wurde sie entdeckt und vereitelt (August 397, Cod. Theod. IX 14, 3). Auch gegen Stilicho sollen Mordversuche unternommen sein (Claud. cons. Stil. I 293. II 83); jedenfalls liess ihn A. durch den Senat von Constantinopel für einen Hostis publicus erklären (Zos. V 11, 1) und confiscierte seine im Orient befindlichen Güter (Claud. cons. Stil. I 297). Die Antwort war, dass der Feldherr des Westens sich gegen die Autorität des älteren Augustus auf die Autorität des älteren und vornehmeren Senates stützte und diesen in Rom den Krieg gegen Gildo beschliessen liess (Symm. ep. IV 5. Claud. cons. Stil. I 325. III 86). Schon im Frühling 398 (Claud. bell. Gild. 16), noch ehe der Orient Hülfe bringen konnte, war Africa unterworfen. Jetzt scheint auch Eutropios eingelenkt zu haben. Der Friede zwischen den beiden Reichshälften wurde formell hergestellt (Claud. bell. Gild. 4. 215ff.); doch blieb das Verhältnis kühl und gespannt.

Eutropios, der anfangs als Oberkämmerer (praepositus sacri cubiculi) die Herrschaft über den Kaiser geführt hatte (Cod. Theod. IX 40, 17. Zos. V 9, 2. Socr. VI 2. 5. Soz. VIII 2. Philost. XI 4. Marc. diac. 26. Mommsen II 64. Pallad. dial. 5 = Migne Gr. 47, 19), liess sich den Titel eines Patricius verleihen (Cod. Theod. a. O. Claud. [1144] in Eutr. I 109. praef. 2. 50. II 68. 561. Joh. Chrys. in Eutr. Überschrift = Migne Gr. 52, 391. Anon. de promiss. III 38, 41 = Migne L. 51, 834. Zos. V 17, 4. Soz. VIII 7. Philost. XI 4) und die Competenz eines Praefectus praetorio Orientis (Claud. in Eutr. I 105. 286), namentlich die höchste Appellationsgerichtsbarkeit übertragen (a. O. 231. 297; vgl. Cod. Theod. IX 40, 16 pr. XI 30, 57). Bald fand er Anlass, sich auch der Militärgewalt zu bemächtigen, so dass alle Zweige der Staatsverwaltung in seiner Hand zusammenliefen. Die Hunnen plünderten noch immer in Kleinasien und Syrien, da erst die Kämpfe gegen Alarich, dann die Verwicklungen mit dem Westreich es unmöglich gemacht hatten, ihnen eine ausreichende Truppenzahl entgegenzustellen. Schon 396 waren die Städte der orientalischen Praefectur angewiesen worden, ihre Mauern herzustellen oder neue zu bauen (Cod. Theod. XV 1, 34); doch erst 398 konnte man daran denken, die Raubscharen aus dem Lande zu jagen. Da die bewährten Generale alle durch Majestätsprocesse ausgerottet waren, übernahm Eutropios selbst das Commando (Claud. in Eutr. I 236. 286. 297. praef. 55. II 81. 157. 223. 367). Es gelang ihm wirklich, die Hunnen nach Armenien (Claud. in Eutr. praef. 55. II 367) und dann über den Kaukasus zurückzutreiben, ohne dass er ihnen freilich die gewonnene Beute hätte abnehmen können (Claud. in Eutr. I 245. II 572). Gleichwohl herrschte jetzt zum erstenmal seit dem Regierungsantritt des A. voller Frieden im Ostreiche (Claud. in Eutr. II 122). Im Triumph kehrte Eutropios nach Constantinopel zurück (a. O. I 252), unzählige Statuen mit den schmeichelhaftesten Inschriften wurden ihm errichtet (a. O. II 70. Cod. Theod. IX 40, 17), und für das folgende Jahr (399) wurde er zum Consul designiert, eine Ehre, die noch niemals einem Eunuchen widerfahren war (a. O. I 8. 21. 27. 296 und sonst. Joh. Chrys. in Eutr. Überschr. Zos. V 17, 4. 18, 3. Soz. VIII 7. Mommsen Chron. min. II 66). Doch weigerte sich Stilicho, dies Consulat im Occident anzuerkennen (Claud. in Eutr. II 126; cons. Stil. II 279ff. De Rossi Inscr. Christ. urb. Rom. I p. XXXI), und erklärte um dieselbe Zeit die Gesetze des A. als unverbindlich für den Reichsteil des anderen Augustus (Cod. Theod. XII 1, 158). Damit war die kaum geflickte Eintracht der Kaiser wieder zerrissen, und die beiden Hälften des Reiches standen sich aufs neue feindlich gegenüber.

Dies war um so verhängnisvoller für den Orient, als ihn bald schwere Nöte und Gefahren bedrängten, in denen er die Unterstützung des Westreiches kaum entbehren konnte. Schon Ende 398 zerstörten Erdbeben, Überschwemmungen und Feuersbrünste einen Teil von Constantinopel und Chalkedon (Claud. in Eutr. II 24ff. Philost. XI 7; unter falschem Jahr Mommsen Chron. min. II 64). Vielleicht war es um dieselbe Zeit, dass der Bischof von Constantinopel weissagte, die Stadt werde an einem bestimmten Tage zu Grunde gehen, und der Kaiser mit der ganzen Bevölkerung vor die Thore auswanderte (August. de urb. exc. 6. 7 = Migne L. 40, 722). Im ersten Frühling 399 (Claud. in Eutr. II 95; vgl. 122) brach dann in Phrygien ein Aufstand aus, der ganz Kleinasien und die Hauptstadt selbst in [1145] Schrecken setzte (Eunap. frg. 75). Bei Nacoleia (Philost. XI 8 = Migne Gr. 65, 604) war ein gothisches Reitergeschwader (Claud. in Eutr. II 176 Getica ala; vgl. Zos. V 15, 5. 16, 3) angesiedelt mit der Verpflichtung, statt der Pacht für die Äcker Kriegsdienste zu leisten (Claud. in Eutr. II 154. 194. 205. 576). Das Commando über sie führte der gothische Tribun Tribigild (Philost. a. O. Claud. in Eutr. II 176. Zos. V 13, 2. Socr. VI 6. Soz. VIII 4). Dieser war in Constantinopel gewesen (Zos. V 13, 3) und hatte dort von Eutropios nicht die erwarteten Geschenke erhalten (Claud. in Eutr. II 177). Das veranlasste ihn, seine Schar aufzubieten und sich durch die Plünderung Phrygiens schadlos zu halten (Zos. a. O. Eunap. frg. 75. Claud. a. O. 235ff. Philost. a. O. Socr. a. O. Soz. a. O.). Durch die vorausgegangenen Kriege bestand damals in jedem ansehnlichen Hausstande der grösste Teil des Gesindes aus gothischen Sclaven (Synes. de regno 23 d). Diese entflohen jetzt massenhaft, schlossen sich ihren Landsleuten an und schwellten deren anfangs geringe Zahl zu einem grossen Heere auf (Zos. V 13, 4). Eutropios hatte den Aufstand zuerst als unbedeutenden Raubzug betrachtet (Claud. in Eutr. II 307); dann versuchte er, von Tribigild den Frieden durch Geschenke zu erkaufen. Als dies wirkungslos blieb (a. O. 316), schickte er zwei Heere aus, die zu beiden Seiten des Hellespont Aufstellung nahmen, das eine unter Gainas in Europa (Zos. V 14, 1. Synes. de prov. 108 b), das andere unter Leo in Asien (Zos. V 14, 2. 15, 1. Eunap. frg. 76. Claud. in Eutr. II 376ff.). Denn man erwartete, dass die Gothen auf die Meerenge marschieren und, wenn sie den Übergang bewerkstelligt hätten, Constantinopel angreifen würden (Zos. V 14, 3). Statt dessen wandten sie sich südwärts nach Pisidien und Pamphylien (Zos. V 14, 5. 15, 5. Philost. XI 8. Claud. in Eutr. II 432. 465). Da hier die barbarischen Hülfstruppen überall zu ihnen übergingen, fanden sie nirgends Widerstand (Zos. V 15, 2). Denn Gainas, der unterdessen nach Asien übergegangen war und sich mit Leo vereinigt hatte, folgte ihrem Zuge, ohne eine Schlacht zu wagen, weil auch sein Heer unzuverlässig war und viele seiner Mannschaften zu Tribigild desertierten (Zos. V 15, 3). Da rafften sich die tapferen Provincialen, welche hier durch die steten Räubereien der Isaurer an Kampf gewöhnt waren, endlich zur Selbsthülfe auf. Unter Führung des Valentinus, eines Bürgers von Selge, verlegten sie in der Nähe dieser Stadt den Gothen einen Gebirgspass und rieben sie fast ganz auf, so dass nur 300 sich hinüber in die Küstenebene retten konnten. Hier wurden sie zwischen den Flüssen Eurymedon und Melas eingeschlossen, und als Leo durch Gainas dem Valentinus zu Hülfe geschickt wurde, schien ihr Untergang gewiss (Zos. V 15, 5–16, 5. Philost. XI 8). Aber wieder liefen die Barbaren des römischen Heeres zu ihnen über, so dass die zahlreichen Verstärkungen, welche Gainas nach und nach über das Gebirge sandte, mehr dem Tribigild als dem Leo zu gute kamen (Zos. V 17, 1. 2). Zum Schlusse liess sich dieser bei Nacht in seinem Lager überfallen; seine Truppen wurden zerstreut, er selbst fand auf der Flucht in einem Sumpfe den Tod (Claud. in Eutr. II 433ff. Zos. [1146] V 17, 2). Die Gothen kehrten jetzt nach Phrygien zurück, wo Gainas ihnen keinen Widerstand mehr zu leisten wagte. Er trat mit Tribigild in Unterhandlung und schrieb nach Byzanz, dass ein friedlicher Ausgleich das einzige Rettungsmittel sei, sich aber nur durch Opferung des Eunuchen erkaufen lasse (Zos. V 17, 2–5. Eunap. frg. 75, 6).

Um dieselbe Zeit kam die Meldung, dass in Persien ein Regierungswechsel eingetreten sei und der neue Herrscher das Reich mit Krieg bedrohe (Claud. in Eutr. II 474), eine Furcht, die sich später als grundlos erwies (Oros. VII 34, 8). Einstweilen aber wusste A. in seiner doppelten Not keinen anderen Rat, als das Westreich um Unterstützung zu bitten (Claud. in Eutr. II 502). Stilicho antwortete durch einen Brief, in welchem er der Forderung des Gainas entsprechend und kaum ohne heimliches Einverständnis mit ihm als erste Bedingung seiner Hülfe die Beseitigung des Eutropios verlangte (Claud. in Eutr. II praef. 19). Der Kaiser, welcher an seinem Ratgeber mit solcher Liebe hing, dass er über dessen Sturz, auch als er schon entschieden war, öffentlich Thränen vergoss (Joh. Chrys. in Eutr. 4 = Migne Gr. 52, 395), hätte ihn kaum ohne weiteres fallen gelassen, wenn nicht seine Gattin die Gelegenheit benutzt hätte, um einen Einfluss, der den ihrigen überwucherte, zu beseitigen. Sie ging weinend mit ihren Kindern zu A., behauptete, der Günstling habe gedroht, sie aus dem Palast zu weisen, und flehte um Schutz und Rache (Philost. XI 6. Soz. VIII 7). Jetzt wurde Eutropios aller seiner Würden entkleidet und floh, als die Häscher sich seiner bemächtigen wollten, in eine Kirche (Joh. Chrys. a. O. 2 p. 393. Soz. a. O. Anon. de promiss. III 38, 41 = Migne L. 51, 834. Zos. V 18, 1. Socr. VI 5. Claud. in Eutr. II praef. 27). Das Volk, dem er vergebens durch verschwenderische Theater- und Circusspiele geschmeichelt hatte (Joh. Chrys. a. O. 1 p. 392. Claud. in Eutr. II 86. 357. Cod. Theod. VI 4, 29. 30. 32), tobte gegen ihn (Joh. Chrys. a. O. 3 p. 394), die Soldaten forderten seinen Tod und liessen sich nur mit Mühe durch den Kaiser bewegen, das heilige Asyl zu respectieren (Joh. Chrys. in Eutr. 4; de capto Eutr. 1 p. 395. 397). Während er zitternd am Altar kniete, hielt Johannes Chrysostomos eine glänzende Busspredigt an das Volk, die mit der Aufforderung schloss, die ganze Gemeinde möge zum Kaiser ziehen und Gnade für den unwürdigen Schützling der Kirche erflehen (in Eutr. 5. Socr. VI 5. Soz. VIII 7). Als der Bischof durch die aufgeregten Truppen mutig zum Palast schritt, wurde er ergriffen und abgeführt (Joh. Chrys. de capt. Eutr. 1. 2 = Migne Gr. 52, 398). Im Tumult begann man schon Häuser anzuzünden und die Beschwichtigungen des A. erwiesen sich ohnmächtig (a. O. 3 p. 399). Da fühlte Eutropios sich in seinem Asyl nicht mehr sicher, floh aus der Kirche und wurde gefangen (a. O. 1 p. 397). Durch eine Verfügung vom 17. August 399 (Cod. Theod. IX 40, 17, wo für XVI kal. Febr. zu schreiben ist XVI kal. Sept.; denn die Rede des Chrysostomos ist längere Zeit nach Ostern gehalten [Migne Gr. 52, 394] und der Aufstand des Tribigild begann erst im Frühling 399 [Claud. in Eutr. II 95, vgl. 122]; dass Aurelian, der Nachfolger des Eutropios in der Herrschaft über [1147] den Kaiser, sein Amt im August antrat, ist auch durch Cod. Theod. II 8, 23. XV 6, 2 wahrscheinlich gemacht) wurde das Vermögen des Günstlings confisciert, sein Consulat und alle seine sonstigen Würden für nichtig erklärt, die Zerstörung aller seiner Bilder und Statuen angeordnet und er selbst nach Cypern verbannt (vgl. Zos. V 18, 1. Philost. XI 6. Claud. in Eutr. II praef. 13. 49. 52. 63. II 21. Joh. Chrys. in epist. Coloss. VII 3 = Migne Gr. 62, 347). Doch wurde er noch in demselben Jahre (Aster. hom. IV = Migne Gr. 40, 224) zurückgerufen, unter der Anklage, sich kaiserliche Ehren angemasst zu haben, vor Gericht gestellt und enthauptet (Philost. a. O. Zos. V 18, 2. Socr. VI 5. Soz. VIII 7).

Der Sturz des Eunuchen bedeutete einen Sieg Stilichos und wurde in diesem Sinne von Claudian gefeiert; doch gingen die Früchte desselben gleich wieder verloren. Der Praefect Caesarius, welcher für einen Freund der Germanen galt (Synes. de prov. 94 b. 109 a. 121 b. 122 b) und wahrscheinlich der Candidat der Vandalen war, bemühte sich vergeblich, in die herrschende Stellung des Verbannten einzutreten (Synes. de prov. 95 d). Sein feindlicher Bruder Aurelianus, der die Politik vertrat, den barbarischen Einfluss möglichst vom Hofe auszuschliessen (Synes. de prov. 108 d; dies Programm ist am ausführlichsten dargelegt von seinem Schützling Synesios de regno 21 d), wurde aus Asien herbeigerufen (Synes. de prov. 94 b. 95 d) und übernahm auf Betreiben der Kaiserin zugleich mit der Praefectura orientis (Cod. Theod. II 8, 23. IX 40, 17. XV 6, 2) die Leitung des A. (Seeck Philol. LII 450). Er erwies sich dankbar, indem er am 9. Januar 400 Eudoxia die Würde einer Augusta verleihen liess (Chron. Pasch.). Im übrigen führte er ein Regiment gutmütiger Verschwendung, durch das trotz der guten Ernte (Synes. de prov. 102 d) die Finanzen bald mit Steuererlassen und Geschenken ruiniert worden wären (a. O. 103 d), wenn es länger gedauert hätte. Doch Stilicho kündigte ihm gleich den Krieg an, indem er das Consulat, welches ihm für 400 übertragen war, im Occident nicht anerkannte (De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 484) und den Honorius durch einen Brief an seinen Bruder öffentlich sein Missfallen über die Erhebung der Eudoxia aussprechen liess (Mansi Conc. coll. III 1121). Sehr bald führte er den Sturz Aurelians durch dasselbe Werkzeug herbei, welches ihm schon gegen Rufinus und Eutropios die entsprechenden Dienste geleistet hatte.

Gainas hatte unterdessen die Verhandlungen mit Tribigild fortgesetzt und ihn dazu vermocht, sich mit seinen Truppen wieder in den Dienst des Kaisers zu stellen. Die beiden Heere zogen jetzt hinter einander her langsam durch Phrygien und Lydien (Zos. V 18, 4. Eunap. frg. 75, 6. 7), bis sie sich bei Thyateira vereinigten und von dort gemeinsam plündernd weiterzogen. Doch da das ausgesogene Land die Verpflegung einer so grossen Masse schwierig machte, trennten sie sich bald wieder. Tribigild wurde auf Lampsakos dirigiert, um von dort nach Europa überzusetzen (Philost. XI 8), während Gainas nach Chalkedon marschierte (Zos. V 18, 5. 6. Soz. VIII 4). Seine schlechte Kriegführung gegen den Rebellen hatte den Argwohn wachgerufen, dass er mit ihm unter [1148] einer Decke spiele, ja vielleicht gar den ganzen Krieg angestiftet habe (Zos. V 13, 2. 14, 3. 5. 15, 2. 3. 16, 5. 17, 1–18, 1. 4. Philost. XI 8. Socr. VI 6. Soz. VIII 4. Synes. de prov. 108 b. c). Da Aurelianus den Barbaren abhold war und, um sich gegen sie einen Rückhalt zu schaffen, schon eine nationalrömische Kriegsmacht zu sammeln begann (Synes. 108 d), fiel es der Frau des Caesarius nicht schwer, ihrer Freundin, der Frau des Gainas, klar zu machen, dass dieser von einem Processe wegen Hochverrats bedroht sei (Synes. 108 bff.). Warnende Botschaften wurden ihm überbracht (a. O. 110 a), und als er vor Chalkedon stand, kam Caesarius selbst in sein Lager (a. O. 110 b), wahrscheinlich mit heimlichen Befehlen Stilichos. Gainas drohte jetzt, Constantinopel, das durch keine ausreichende Truppenmacht geschützt war, einzunehmen (a. O. 110 c), falls ihm nicht Aurelianus und die übrigen Häupter der Partei Eudoxias ausgeliefert würden (a. O. 121 c). Es waren dies der Magister militum Saturninus, dessen Frau Castricia mit ihr befreundet war (Pallad. dial. 4 = Migne Gr. 47, 16), und ihr Liebling Johannes, den man sogar beschuldigte, mit ihr Ehebruch zu treiben (Zos. V 18, 8). Sie setzten in das Lager der Gothen über, wo Gainas sie mit seinem Schwerte berührte und in die Verbannung schickte (Synes. 111 a. Zos. V 18, 6–9. Socr. VI 6. Soz. VIII 4. Pallad. dial. 14 = Migne Gr. 47, 49). Dann musste A. persönlich in der Kirche der heiligen Euphemia bei Chalkedon den Eid leisten und von Gainas empfangen, dass sie sich keinerlei Nachstellungen bereiten würden (Socr. a. O. Soz. a. O., etwas anders Zos. V 18, 7). Jetzt übernahm Caesarius die Praefectur (Synes. 111 c. Cod. Theod. I 35, 1. VIII 5, 62 und falsch datiert Cod. Iust. VII 41, 2), die Gothen zogen in die Hauptstadt ein, und die wenigen römischen Truppen, welche sich hier befanden, selbst die kaiserlichen Leibwächter nicht ausgenommen, wurden in kleine Garnisonen zerstreut (Zos. V 18, 10. Socr. a. O. Soz. a. O.), so dass alle Macht in den Händen der Barbaren blieb. Doch durch die Unentschlossenheit des Gainas sollte dieser Zustand schon nach ein paar Monaten zu Ende gehen (Synes. 114 c; auch die Überschrift der Rede des Johannes Chrysostomos ὁμιλία ὅτε Σατορνῖνος καὶ Αὐρηλιανὸς ἐξωρίσθησαν καὶ Γαινᾶς ἐξῆλθε τῆς πόλεως Migne Gr. 52, 413 zeigt, dass beide Ereignisse sich sehr schnell folgten).

In Constantinopel fürchtete man von den Gothen das Äusserste. Bald hiess es, sie beabsichtigten, die Läden der Banquiers auszurauben, bald sie wollten den Kaiserpalast bei Nacht in Brand stecken (Socr. a. O. Soz. a. O.). Die Aufregung steigerte sich, als Gainas gegen die Gesetze, welche jeden irrgläubigen Gottesdienst in den Mauern der Städte verboten, die Forderung stellte, dass dem arianischen Kultus seiner Germanen eine der hauptstädtischen Kirchen eingeräumt werde (Synes. 114 c. 115 b). In einer derselben hatte Chrysostomos schon vorher Predigten in gothischer Sprache, aber von orthodoxen Geistlichen halten lassen (Theod. h. e. V 30) und sich dadurch grosses Ansehen bei den deutschen Kriegern und bei Gainas selbst geschaffen (a. O. 33). So gelang es dem Bischof, ihn zu bewegen, dass er von seinem Verlangen abstand, obgleich [1149] der Kaiser es nicht abzuschlagen wagte (a. O. 32. Socr. VI 5. Soz. VIII 4) und der Praefect es sogar unterstützte (Synes. 115 b). Trotzdem hatte dieser Glaubensstreit den Hass der Bevölkerung gegen die ketzerischen Fremdlinge noch mehr erregt, und sie begannen sich unter den Bürgern, die zwar waffenlos, aber ihnen an Zahl um ein Vielfaches überlegen waren, unsicher zu fühlen. Kein Gothe getraute sich, allein durch die Strassen zu gehen (Synes. 117 a); bei Nacht spiegelte ihnen die Furcht Scharen römischer Krieger vor, von denen sie annahmen, sie seien zum Zweck eines Überfalls heimlich in die Stadt geführt und würden dort verborgen gehalten (Socr. VI 6. Soz. VIII 4. Philost. XI 8. Synes. 119 a. 116 b), und zugleich flösste ihnen das Erscheinen eines grossen Kometen abergläubische Unheilsahnungen ein (Socr. a. O. Soz. a. O. Philost. XI 7. Claud. de bell. Poll. 243). Ohne allen Grund verbreiteten sich mehrfach unter ihnen panische Schrecken (Synes. 116 b. c), bis endlich Gainas nicht mehr in Constantinopel zu bleiben wagte. Unter dem Vorwande, in einer Kirche Johannes des Täufers, die sich am siebenten Meilenstein befand, Heilung von einer Krankheit zu suchen, zog er mit seiner Familie (Theod. h. e. V 33) und einem Teil des Heeres aus (Socr. a. O. Soz. a. O. Zos. V 19, 1. Eunap. frg. 79. Philost. XI 8. Marcell. chron. a. 399. Synes. 119 a). In der Stadt war alles voll Furcht, und keiner traute dem andern (Chrysost. de Aur. et Sat. 1 = Migne 52, 415). Da die verängstigte Bevölkerung nicht begriff, was den Gothen aus der Stadt getrieben hatte, schrieb man ihm die finstersten Pläne zu (Zos. V 18, 10–19, 2. Socr. VI 6. Synes. 117 b. 118 a), obgleich doch Feigheit der einzige Grund gewesen war. Auch die zurückgebliebenen Barbaren rüsteten zur Flucht. In der Nacht vom 11. auf den 12. Juli 400 (Mommsen II 66) packten sie ihre Familien und Habseligkeiten auf Lasttiere und versuchten sich heimlich fortzuschleichen. Dabei kam es bei Tagesanbruch am Thore zu einem Krawall, der bald zur Schlacht anwuchs. Die Bürger meinten für ihr Leben zu kämpfen; von den Gothen riss aus, wer das Freie gewinnen konnte (Synes. 118 dff.). Nur wenige waren kaltblütig genug, zu merken, dass man es nur mit schlecht bewaffneten Civilisten zu thun habe und dass die römischen Soldaten, welche man in Constantinopel versteckt wähnte, nicht zum Vorschein kamen (Synes. 120 a). Sie meldeten es Gainas, und auf diese Nachricht rückte er an, um die Stadt wiederzugewinnen. Doch unterdessen hatte die Bürgerschaft den Sieg schon erfochten, die Thore verrammelt und die Mauern besetzt (Synes. 120 b. Zos. V 19, 3). Über 7000 Mann (Zos. V 19, 4), etwa ein Fünftel des Gothenheeres (Synes. 119 c), war zurückgeblieben; sie wurden auf Befehl des Kaisers (Zos. a. O. Socr. VI 6. Soz. VIII 4), dem sich Caesarius vergebens widersetzte (Synes. 121 a), teils erschlagen, teils mit der gothischen Kirche, in die sie sich geflüchtet hatten, verbrannt (Synes. a. O. Zos. a. O. Socr. a. O. Soz. a. O. Marcell. chron. 399. Chron. Pasch. 400).

Man hatte die Hauptstadt von einer eingebildeten Gefahr befreit, zugleich aber das einzige brauchbare Heer verloren, welches das Ostreich [1150] besass. Caesarius schickte daher den Chrysostomos als Unterhändler zu Gainas, um ihn zur Rückkehr zu bewegen (Synes. 121 b. Theod. h. e. V 33); doch nach dem Geschehenen war ein friedliches Übereinkommen unmöglich. Die Gothen begannen offenen Krieg gegen das Reich, wobei auch ein Teil des römischen Heeres, den Fahnen seines alten Feldherrn folgend, sie unterstützte (Zos. V 21, 9). Da sie in Thrakien die Ernten schon eingebracht und die Städte noch von dem Einfall des Alarich her stark befestigt fanden, litten sie bald Mangel und beschlossen, nach Asien überzugehen. Was der Kaiser noch an Truppen zusammenbringen konnte, wurde mit einer starken Flotte dem Fravita, wieder einem Gothen, anvertraut, der damit die asiatische Küste des Hellesponts besetzte. Als Gainas sein Heer auf eilig und schlecht gezimmerten Flössen überzusetzen versuchte, wurde durch die römischen Kriegsschiffe der grössere Teil desselben ertränkt (Zos. V 19, 6–21, 9. Eunap. frg. 80–82. Philost. XI 8. Synes. 123 a. Socr. VI 6. Soz. VIII 4. Mommsen Chr. min. II 66). Er beschloss jetzt, sich in sein Heimatland zu retten, liess die römischen Truppen, welche ihm gefolgt waren, niedermachen und ging mit dem Reste seiner Gothen über die Donau. Hier aber wurde er von dem Hunnenkönig Uldin, dem seine Nachbarschaft gefährlich schien, bekämpft und nach mehreren Gefechten am 23. December 400 (Chron. Pasch., wo das Datum nicht auf die Seeschlacht im Hellespont, sondern auf den Tod des Gainas, der in der Handschrift ausgefallen ist, bezogen werden muss, vgl. Marcell. chron. 400. Socr. VI 6) erschlagen. Sein Haupt schickte der Sieger nach Constantinopel, wo es am 3. Januar 401 feierlich auf einer Stange durch die Strassen getragen wurde. Der Lohn waren reiche Geschenke und ein Bündnisvertrag mit den Hunnen (Zos. V 22. Philost. XI 8. Mommsen a. O.). Den Sieg feierte der Stadtpraefect von Constantinopel durch öffentlich ausgestellte Gemälde, auf denen die Hand Gottes dargestellt war, wie sie die Barbaren aus der Stadt trieb (Eunap. frg. 78).

Fravita hatte nach der Seeschlacht die Verfolgung des Gainas unterlassen, vermutlich weil sein Heer zu schlecht war, um auch nur den Resten der Gothen widerstehen zu können. In Constantinopel benutzte man dies, um den Barbaren des Einverständnisses mit seinen Stammesgenossen zu beschuldigen; doch gelang es ihm, die Verleumdung so gründlich zurückzuweisen, dass A. ihn zum Consul für 401 ernannte (Eunap. frg. 82. Zos. V 21, 4–6) und ihm gleich darauf das Commando gegen plündernde Scharen in Thrakien übertrug (Zos. V 22, 3). Doch schon 402 wurde die germanische Hofpartei durch die Kaiserin wieder gestürzt. Wahrscheinlich hatte die Schwäche, welche das Westreich im Kampfe gegen Alarich (401–402) bewiesen hatte, den Einfluss des Stilicho in Constantinopel erschüttert und dadurch der Gegenpartei zum Sieg verholfen. Aurelian und Johannes – ihr dritter Schicksalsgenosse Saturninus scheint unterdessen gestorben zu sein (Pallad. dial. 4 = Migne Gr. 47, 16) – wussten sich ihrer Bewachung zu entziehen und kehrten nach Constantinopel zurück (Zos. V 23, 1. 2). Caesarius (Synes. de prov. 122 d) und Fravita (Eunap. [1151] frg. 85. 86. 87 p. 53) wurden abermals angeklagt, den Gainas heimlich unterstützt zu haben, und dieser hingerichtet, jener nur durch den Einfluss seines Bruders begnadigt (Synes. de prov. 124 a). Denn Aurelian übernahm wieder die Praefectura orientis (Cod. Theod. IV 2, 1. V 1, 5, wo für das dritte und vierte Consulat der Kaiser das fünfte zu setzen ist; Seeck Philol. LII 447. Synes. de prov. 123 d; epist. 31. 38. 61), welcher A. diesmal auch noch die Ehre des Patriciats hinzufügte (Anthol. Planud. IV 73. Synes. de prov. 124 c), und wieder wurde der Gegensatz zu Stilicho und dem Westreiche so schroff (Eunap. frg. 85), dass dem Honorius von einem Hunnenkriege, der in Thrakien und Illyricum zu führen war und diesen Gegenden arge Verwüstungen brachte, nicht einmal officielle Mitteilung gemacht wurde (Mansi Conc. coll. III 1121).

Die Reinigung des Heeres von barbarischen Führern dauerte fort und fand auch unter dem Nachfolger des Aurelian, Anthemius, noch nicht ihr Ende. Ausser den Armeniern oder Persern Arbazakios, Arsakios und Varanes, die wohl als halbe Griechen gelten dürfen, tragen bis zum Sturze des Anthemius im J. 415 alle bekannten Officiere des Ostreiches römisch-griechische Namen (Tribuni: Johannes Synes. epist. 37. 44. 104; Diogenes Synes. ep. 131; Valerianus, Lucius, Victor Pall. dial. 4. 9. 15 = Migne Gr. 47, 15. 16. 33. 35. 52. Duces Libyarum: Uranios 404; Cerealis 404–405; Anysios 405–407; Innocentius 407; Comes Aegypti: Abundantius 412. Comes domesticorum: Maurianus 414. Magistri militum: Valentinus 404; Lupianus 412; Constantius 412–417; Hypatios 414–415; Florentius 415; Sapricius 415); das kräftige germanische Element ist ganz verbannt. Die Folgen zeigten sich in dem tiefsten Verfall des Militärwesens. Ein grosser Krieg war glücklicherweise nicht zu führen, aber selbst gegen die Einfälle der erbärmlichsten Raubscharen erwies sich das Reich ohnmächtig. Wie die Hunnen Thrakien und Illyricum brandschatzten, so wurde Libyen von 404–407 alljährlich bald durch die Mazikes oder Maketai (Synes. ep. 130. Philost. XI 8), bald durch die Ausurianer (Philost. a. O. Synes. ep. 57 p. 193 a. b. 78; κατάστ. 300 b. 301 c. 302 d) verwüstet (Philost. XI 7. 404: Synes. ep. 40. 61. 122. 124. 125. – 405: Synes. ep. 107. 108. 113. 130. 132–134. – 406: Synes. ep. 62. 94. 95. 104; κατάστ. p. 305 a. – 407: Synes. ep. 57 p. 193 a. b. 58 p. 201 b. 59. 69. 89; κατάστ. p. 299 a). Die Soldaten waren durch Habsucht und Nachlässigkeit der Führer gänzlich desorganisiert (epist. 62. 130. 132; κατάστ. 305 d. 306 c); sie versteckten sich hinter den Mauern der festen Städte oder in den Bergen und waren niemals zu finden, wo der Feind sich zeigte (epist. 107. 122. 125; κατάστ. 300 a). Die Officiere meldeten sich krank, wenn Gefahr drohte (epist. 104), und als die Bevölkerung sich bewaffnete und zur Selbsthülfe griff (epist. 104. 107. 108. 122. 125. 132; κατάστ. 301 a. 303 c), da gab in der Schar des Synesios einer von ihnen das erste Signal zum Ausreissen (epist. 104). Von den Feldherrn schlug Cerealis aus Furcht seine Residenz auf einem Schiffe auf und schickte durch ein Boot seine Befehle an die Truppen (epist. 130), und Innocentius war ein kränklicher Greis (κατάστ. 302 a). [1152] So konnten die barbarischen Reiterscharen sich sogar an die Belagerung der Städte und befestigten Dörfer wagen (κατάστ. 300 b; epist. 69. 130. 133), obgleich auch sie viel zu feige waren, um selbst einem schwachen Heere zu widerstehen (epist. 104. 132). Unter Führung des mutigen Anysios vernichtete ein Häuflein von 40 Unnigarden ein Heer von 1000 Ausurianern (epist. 78; κατάστ. 305 d., vgl. 300 a. c; epist. 62). Aber diese tapfere Schar war eben noch ein Rest der barbarischen Söldner (κατάστ. 306 b) und wurde daher trotz dieses glänzenden Sieges mit dem Verluste ihrer Privilegien bedroht (epist. 78). Nicht besser als die Mauren in Africa hausten die Isaurer in den asiatischen Provinzen. Im J. 404 plünderten sie alles Land von Karien bis zur persischen Grenze, von Kappadokien bis Palaestina, selbst die Insel Cypern mit eingeschlossen (Philost. XI 8. Eunap. frg. 86. Zos. V 25. Soz. VIII 25. 27. Marcell. chron. 405. Hier. epist. 114, 1 = Migne L. 22, 934. Pall. dial. 11. 16. 20. Joh. Chrysost. epist. 14. 20. 59. 109. 120. 127. 146. Theod. hist. rel. 10. 21 = Migne Gr. 47, 36. 55. 72. 52, 614ff. 623. 641. 667. 675. 687. 689. 82, 1392. 1448), und bis 408 waren ihre Raubzüge noch nicht ganz zur Ruhe gekommen (Cod. Theod. IX 35, 7).

Mit diesem kriegerischen Missgeschick fiel ein kirchlicher Streit zusammen, der die ganze römische Welt aufs höchste erregte. Der Bischof von Constantinopel, Johannes Chrysostomos, hatte bis dahin zu dem Hofe in den besten Beziehungen gestanden. Die Kaiserin hatte ihn in seinem Kampfe gegen Heiden und Ketzer kräftig unterstützt und war zu Fuss hinter den Reliquien der Märtyrer hergezogen, welche er nach Constantinopel übertrug; er hatte sie dafür in seinen Predigten hochgefeiert und ihren Paedagogen zum Bischof von Nikomedien geweiht. Auch als er sich mit Theophilos, Bischof von Alexandreia, veruneinigte, stellte sie sich anfangs auf seine Seite und veranlasste seinen Gegner, sich in Constantinopel vor einer Synode zu rechtfertigen. Doch während der Vorbereitungen dazu trat eine Wendung ein. Die Ehrfurcht, welche Eudoxia seinen Widersachern Severianus von Gabala und Epiphanius von Salamis auf Cypern erwiesen hatte, erbitterte ihn und gab ihm Anlass, eine Predigt gegen die Laster der Weiber zu halten, deren Inhalt man wohl nicht mit Unrecht auf die Kaiserin bezog. In ihrem Zorn bestimmte sie Theophilos, der unterdessen anlangte, den Johannes seinerseits vor das Gericht der Synode zu ziehen. Dieser weigerte sich, zu erscheinen, falls nicht seine erklärten Feinde von der Abstimmung über ihn ausgeschlossen würden. Darauf wurde er in contumaciam verurteilt und in die Verbannung geschickt (Winter 402/3). Doch kaum hatte er unter grosser Aufregung des Volkes, das ihm treu anhing, Constantinopel verlassen, so traf ein Unglück das Kaiserhaus (Pall. dial. 9 = Migne Gr. 47, 30 συνέβη θραῦσίν τινα γενέσθαι ἐν τῷ κοιτῶνι), wahrscheinlich der Tod der ältesten Prinzessin Flaccilla, welche ihren Vater nicht überlebte (Soz. IX 1. Chron. Pasch. 396), und Eudoxia, die hierin eine Rache des Himmels für den heiligen Mann erblickte, liess ihn sogleich wieder zurückrufen. Dadurch sicher gemacht, erlaubte er sich neue Ausfälle gegen die Kaiserin, wurde auf ihr Anstiften [1153] vor eine zweite Synode geladen und von dieser widerrechtlich seines Bistums für verlustig erklärt. Den Vorwand dazu bot ein Kanon, den einst die Arianer gegen den heiligen Athanasius beschlossen hatten, dass kein Bischof, der kirchlich verurteilt sei, sein Amt wieder ausüben dürfe, ehe er sich vor einer Synode gerechtfertigt habe. Am 20. Juni 404 musste Johannes wieder in die Verbannung ziehen, und eine harte Verfolgung traf seine Anhänger. Da starb schon am 3. October 404 (Socr. VI 19. Soz. VIII 27. Mommsen Chron. min. II 68) Eudoxia plötzlich an einer Fehlgeburt (Phot. c. 77 p. 54 a 3), nachdem kurz vorher ein gewaltiger Hagel die Stadt in Schrecken gesetzt hatte. Wieder erkannte man darin den Zorn Gottes und lenkte ein. Der kirchlichen Partei des Johannes wurde Amnestie gewährt (Synes. epist. 66 p. 206 d) und der Praefect Aurelian, welcher das hauptsächlichste Werkzeug der Kaiserin gewesen zu sein scheint, durch Anthemius ersetzt (Seeck Philol. LII 457). Unterdessen aber hatte sich Rom der Sache bemächtigt. Papst Innocentius verlangte die Berufung einer oekumenischen Synode, welche das Vorgehen gegen Johannes noch einmal prüfen sollte, und Honorius schrieb einen missbilligenden Brief an seinen Bruder. Diese Einmischung des Westreiches in die inneren Angelegenheiten des Orients änderte die Stimmung völlig (Soz. VIII 28), um so mehr als bald darauf Stilicho den Anspruch erhob, nach einer angeblichen Verfügung des Theodosius Illyricum mit dem Reichsteil des Honorius zu vereinigen, und Alarich veranlasste, die Dioecese für ihn zu besetzen. Ein Krieg wurde nur durch die Bedrängnisse vermieden, welche in dieser Zeit Italien trafen und jede Machtentfaltung nach aussen hinderten (s. Bd. I S. 1288). Doch war die Folge dieser Zwistigkeiten, dass jetzt an die Johanniten die Forderung gestellt wurde, sie sollten mit den Gegnern des Chrysostomos communicieren, und als sie dies weigerten, eine neue Verfolgung gegen sie begann (s. das Nähere u. Johannes Chrysostomos). Diese hatte kaum ihr Ende erreicht, als A. am 1. Mai 408 starb (Mommsen II 69. I 465. Socr. VI 23. Soz. IX 1. Zos. V 34, 7). Sievers Studien zur Geschichte der römischen Kaiser, Berlin 1870, 335. Güldenpennig Gesch. des oströmischen Reiches unter den Kaisern Arcadius und Theodosius II., Halle 1885. Bury A history of the later Roman empire from Arcadius to Irene, London 1889.
[Seeck.]

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