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Die Rettichstrafe war eine zumindest in Athen, möglicherweise auch in anderen Teilen des antiken Griechenland, angewendete Körperstrafe.

Die Rettichstrafe war eine Strafe, die für den Deliquenten besonders demütigend sein sollte. Sie wurde bei einem moichos (Ehebrecher oder ähnliches) angewandt, wobei neben der Ehefrau auch jede andere Frau seines Haushaltes, etwa Tochter, Mutter, Schwester oder Cousine eines Familienvorstandes betroffen sein konnte. Dabei konnte der Mann, in dessen Gewalt sich die Frau befand, mit der der moichos auf frischer Tat ertappt wurde, diesen ohne Sanktionen gegen sich fürchten zu müssen bestrafen. Diese Strafe konnte im extremsten Fall die Tötung des moichos sein, aber auch körperliche Strafen oder auch nur die Gefangensetzung zum Zwecke der Einforderung einer Entschädigung umfassen.

Eine der möglichen Strafen war die Rettichstrafe. Bei dieser wurde dem ertappten moichos ein Rettich in den After eingeführt und ihm die Schamhaare mit heißer Asche entfernt. Neben dem physischen Schmerz kam hier auch noch die psychische Demütigung der gewaltsamen Feminisierung hinzu.

Auf diese Strafe bezug nehmend, spottete der Komödiendichter Xenarchos darüber, dass es für einen attischen Mann kaum möglich sei, mit einer fremden verheirateten Frau zu schlafen, wo er doch immer an die Gesetze Drakons – und damit an diese Strafe – denken mussten. Auch in den Wolken des Aristophanes debattieren zwei Anwälte über einen ertappten moichos und über dessen Bestrafung, wobei der Anwalt des geschädigten Mannes die Rettichstrafe durchsetzen möchte. In Theophrasts Geschichte der Pflanzen werden verschiedene Retticharten aufgeführt, wobei anzunehmen ist, dass der für die Bestrafung benutzte Rettich die korinthische Unterart war, da diese von besonderer Größe war.

Manche moderne Forscher glauben, dass nicht nur Rettiche, sondern auch Skorpionfische in derselben Weise und bei denselben Vergehen wie ein Rettich verwendet wurden. Nach der rektalen Einführung wäre jedoch eine Entfernung des Fisches wegen der sich aufstellenden Kiemen ohne starke Verwundungen kaum möglich. Hinzu kommt die Giftigkeit des Fisches, die eine langsame, potenziell tödliche Vergiftung hervorrufen würde. Solche Art der Folter ist jedoch für Athen kaum anzunehmen, wie es der britische Althistoriker David Cohen nachwies (siehe Literaturliste).

Literatur

  • Kenneth J. Dover: Homosexualität in der griechischen Antike, C.H. Beck, München 1983 ISBN 3-406-07374-3 (Original: Greek homosexuality, London 1978)
  • David Cohen: A note on Aristophanes and the Punishment of Adultery in Athenian Law, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, romanistische Abteilung, Band 102 (1985), S. 385-387
  • Debra Hamel: Der Fall Neaira. Die wahre Geschichte einer Hetäre im antiken Griechenland. Primus-Verlag, Darmstadt 2004, ISBN 3-89678-255-X.
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