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Türkische Delegation in Lausanne mit Ismet Pasha in der Mitte

Im Vertrag von Lausanne, der am 24. Juli 1923 im Schloss von Ouchy abgeschlossen wurde, konnte die Türkei, die Siegerin im türkisch-griechischen Krieg von 1922, die Bestimmungen des nach dem Ersten Weltkrieg abgeschlossenen Vertrags von Sèvres nach ihren Vorstellungen revidieren lassen.

Die Türkei erhielt den Großteil Armeniens, Kurdistans, Ostthrakien (der europäische Teil der heutigen Türkei) sowie İzmir. Griechenland erhielt Westthrakien. Zwischen Griechenland und der Türkei wurde außerdem ein Bevölkerungsaustausch vereinbart. Das heißt die in Kleinasien ansässigen Griechen (etwa 1,5 Mio) mussten nach Griechenland auswandern, die in dem nun Griechenland zugefallenen Teil Makedoniens sowie die in Thrakien beheimateten Türken (ca. 0,5 Mio) wurden in die Türkei ausgewiesen.

Ziel dieser unter anderem von der US-Regierung unter Präsident Wilson angeregten Maßnahme war es, die durch nationale Minderheiten ausgelösten Spannungen zu vermindern. So sollte der Frieden auf Basis klarer definierter Nationalitätengrenzen gesichert werden. Allerdings brachte die durch einen zwischenstaatlichen Vertrag sanktionierte Vertreibung großes Leid über die betroffenen Menschen. Sie verloren ihre Heimat und ihren Besitz. Viele starben während der oft brutal durchgeführten Umsiedlungsmaßnahmen.

Die Praxis der Vertreibung von Minderheiten nach griechisch-türkischem Vorbild wurde durch das nationalsozialistische Deutschland im Gefolge des Münchener Abkommens wieder aufgenommen, als die Tschechen aus dem Sudetengebiet ausgesiedelt wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Vertreibung der Deutschen aus Osteuropa durch das Potsdamer Abkommen bestimmt.

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Text des Vertrags (engl.)

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