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Proconsul war in der römischen Republik die Bezeichnung für einen Consul, dessen Imperium über den regulären Zeitraum von einem Jahr hinaus verlängert (prorogiert) wurde. Proconsuln wurden vor allem in Kriegen gebraucht, wenn die Zahl der regulären Imperiumsträger (Consuln und Praetoren) zur Heerführung nicht ausreichte oder ein erfolgreicher Feldherr sein Kommando behalten sollte.

Als die Zahl der Provinzen anwuchs, waren Proconsuln neben regulären Magistraten und Propraetoren auch dort tätig. Der Diktator Sulla systematisierte um 80 v. Chr. die Provinzverwaltung: seitdem sollten nur noch Proconsuln und Propraetoren im Anschluss an ihre reguläre Magistratur die (in der Regel einjährige) Statthalterschaft in einer Provinz übernehmen. In den Bürgerkriegen der folgenden Jahrzehnte kam es aber zu zahlreichen Ausnahmen, z. B. Verlängerungen der Amtszeit; so wurde Gaius Iulius Caesar gleich für fünf Jahre Proconsul von drei Provinzen (später noch einmal um fünf Jahre verlängert), während Gnaeus Pompeius Magnus seine spanische Provinz durch Legaten verwalten ließ.

Ende der 50er Jahre v. Chr. wurde festgelegt, dass zwischen Magistratur und Promagistratur ein Intervall von mindestens fünf Jahren liegen musste. Damit war auch die direkte zeitliche Kontinuität von Konsulat und Prokonsulat beseitigt.

Bei der Neuordnung der Provinzen unter Augustus wurden sie in kaiserliche und sog. senatorische aufgeteilt. Während Statthalter einer kaiserlichen Provinz ein legatus Augusti pro praetore war, führten die stets für ein Jahr bestimmten Gouverneure der Senatsprovinzen den Titel Proconsul, unabhängig davon, ob sie schon Consul oder erst Praetor gewesen waren. Nominell war der Senat unabhängig bei der Verleihung des Proconsulats; in der Praxis wurde jedoch auch hier (wie bei den kaiserlichen Provinzen ohnehin) niemand ausgewählt, der dem Kaiser nicht genehm war.

In republikanischer Zeit wurde eine Statthalterschaft vielfach missbraucht, um die Provinz wirtschaftlich auszubeuten und das eigene, durch Wahlkampfkosten geschwächte Vermögen wieder aufzubessern. Diese Missstände dauerten teilweise auch noch in der Kaiserzeit an; allerdings erhielten die Proconsuln, um sie davon abzuhalten, eine hohe Besoldung.


Bekannte Proconsuln und Proprätoren

  • Marcus Claudius Marcellus (209 v. Chr., Niederlage gegen Hannibal bei Venusia)
  • Gnaeus Cornelius Dolabella (80 v. Chr. Provinz Makedonien, wurde als der prominentester Sullaner von Caesar zu Beginn dessen politischer Karriere wegen Missbrauch seines Amtes verklagt)
  • Sallust (46 v. Chr. Provinz Africa nova, beutete seine Provinz besonders schamlos aus)
  • Verres, berüchtigt durch die Plünderung der Provinz Sizilien

Literatur

  • Theodor Mommsen: Abriß des Römischen Staatsrechts, 2. Aufl. 1907 (Nachdruck 1982, ISBN 3-534-05684-1)
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