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Das (oder besser der) Consulat (lateinisch: consulatus) war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) im römischen Reich. Die zwei Consuln wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt; seit 153 v. Chr. traten sie ihr Amt am 1. Januar an, der seither als Jahresanfang galt, denn die Consuln waren die eponymen (lat. namensgebenden) Beamten Roms.

Eingeführt wurde das Consulat angeblich 509 v. Chr. mit dem Sturz des letzten römischen Königs. Lucius Iunius Brutus war der erste Consul Roms. Anfangs mussten die Amtsträger dem Stand der Patrizier angehören, das änderte sich erst 367 v. Chr. durch die Leges Liciniae Sextiae, die auch den Plebejern den Zugang ermöglichte. Viele Historiker gehen heute davon aus, dass das Consulat erst in dieser Zeit geschaffen wurde, während zuvor ein einziger Oberbeamter, der Praetor maximus, an der Spitze des Staates gestanden habe.

Um eine Alleinherrschaft und Machtmissbrauch zu verhindern war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichberechtigt auf zwei (teilweise sogar vier oder fünf) Consuln aufgeteilt. Jeder Consul konnte mit seinem Veto (lat. Ich verbiete) die Entscheidungen des anderen aufheben.

Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt nieder, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul = Ersatzkonsul) nachgewählt. In der Republik wurde der Consul von den Centuriatskomitien gewählt.

Voraussetzung für eine Bewerbung um das Amt des Consul war die Bekleidung der Ämter des cursus honorum. Bewerber mussten gegen Ende der Republik ein Mindestalter von 43 Jahren haben.

Die Consuln hatten mit den Praetoren gemeinsam als einzige Magistrate das Imperium inne. Das heißt, innerhalb ihrer Amtsführung konnte nur von ihrem jeweiligen collega, vom Senat oder vom Tribunus Plebis eine Entscheidung rückgängig gemacht, bzw. gestoppt werden. Das Imperium beinhaltete zudem das Recht zur Truppenführung. Über das Imperium verfügten nur die Consuln und die Praetoren, in der späteren Zeit der Republik auch die kurulischen Aedilen.

Die Consuln hatten den Vorsitz des Senates, worin sie sich monatlich abwechselten. Ihnen stand der militärische Oberbefehl zu, bei dem sie sich im Kriegsfall täglich abwechselten. Sie brachten Gesetzesanträge im Senat ein, deren Ausführung die Quaestoren überwachen mussten.

Zu ihren Aufgaben gehörte außerdem die Einweihung von Tempeln, der Vollzug von Opferungen und die Auspizien. Die den Consuln obliegenden Verwaltungsaufgaben wurden zunehmend auf andere Amtsträger übertragen, so dass das Consulat vor allem ein politisches Amt war.

Ein großer Teil der gewählten Amtsträger entstammte den alteingesessenen Familien, die bereits irgendwann einen Consul gestellt hatten. Erreichte ein Bürger als erstes Mitglied seiner Familie (als homo novus) das Consulat, so kam dies einer Aufnahme in die römische Nobilität gleich. Dies geschah aber am Ende des Römischen Reiches nur noch selten.

Das Amt eines Consul wie auch der anderen Staatsämter brachten in der Republikzeit kein Geld ein (Diäten), sondern verschlang es. Wenn im Staatshaushalt Geld fehlte, wurde erwartet, dass der Consul den Fehlbetrag mit seinem eigenen Geld ausglich.

Äußere Erkennungsmerkmale eines Consuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die Toga Praetexta und zwölf Liktoren.

Nach den Amtsinhabern wurden die Jahre benannt, siehe: Liste der römischen Consuln (fasti consulares), die Consuln waren also Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Als Jahresnennung wurden die Namen der beiden Consuln hintereinander im Ablativ angegeben, z.B. bedeutet die Angabe Gn. Domitio C. Sosio consulibus zu einem Ereignis, dass es sich im Jahr 32 v. Chr. ereignete.

Die ehemaligen Amtsinhaber wurden als Statthalter mit militärischem Kommando (pro consule) in die Provinzen entsandt (im Gegensatz zu den ehemaligen Praetoren, die meist als Statthalter ohne militärisches Kommando entsandt wurden, auch wenn sie prinzipiell ebenfalls über ein imperium verfügten). Die ehemaligen Consules - die Consulares - bildeten eine sehr einflussreiche Gruppe im römischen Senat. Seit der späten Republik war die Bekleidung des Amtes gleichbedeutend mit der Aufnahme in die Nobilität: Der Konsular und seine direkten Nachfahren waren damit faktisch geadelt.

In der Kaiserzeit verlor das Amt sehr bald jeden realen politischen Einfluss und wurde nun vom Kaiser verliehen, es war aber noch in der Spätantike weiterhin höchst angesehen und sehr begehrt, da es nach wie vor den Zugang zur Reichsaristokratie bedeutete. Oftmals bekleideten die Konsuln ihr Amt nun nur noch für einige Monate, um Nachrückern (Suffektkonsuln) ebenfalls die Nobilitierung zu ermöglichen. Daher galt es als besonders ehrenvoll, als „ordentlicher Konsul“ (consul ordinarius) dem Jahr den Namen zu geben, und die größte Ehre war es, als Kollege eines Kaisers das Amt zu bekleiden. Im Oströmischen Reich wurde das Consulat dann schließlich unter Kaiser Justinian I. 542 faktisch abgeschafft, der letzte weströmische Konsul bekleidete sein Amt 534. Die oströmischen Kaiser übernahmen allerdings noch bis 641 zu Beginn ihrer Herrschaft einige Tage lang das Consulat; man datierte dann oft in der Form von "Im x-ten Jahr nach dem Consulat des Kaisers XY". Erst in mittelbyzantinischer Zeit wurde auch dieser Brauch aufgegeben.

Auch im vom Rom abgefallenen Imperium Galliarum, das von 260 bis 274 bestand, gab es Konsuln, deren Namen jedoch nicht durchgängig überliefert sind.

Literatur

Mischa Meier: Das Ende des Konsulats im Jahr 541/42 und seine Gründe. Kritische Anmerkungen zur Vorstellung eines 'Zeitalters Justinians' . In: Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik 138 (2002), S. 277–299.

Weblinks

Eintrag (englisch) in A Dictionary of Greek and Roman Antiquities (1875)

Artikel (englisch) bei Livius.org

Ämter im Römischen Reich

Ämter des Cursus honorum: Quaestur | Tribunat/Aedilamt | Praetur | Consulat

Außerordentliche Ämter: Censur | Interrex | Dictator | Magister equitum | Decemviri | Triumviri

Weitere Ämter und Ehrentitel: Tribunus militum | Pontifex Maximus | Legatus | Dux | Praefectus | Vicarius | Vigintisexviri | Magister militum | Imperator | Princeps senatus | Augustus | Caesar

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