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Caesar (antike Aussprache etwa ['kaɪ̯sar]) Herrschaftstitel im antiken Römischen Reich. Aus einem Gentilnamen der Republik entstanden, wurde er in der Kaiserzeit vor allem für den designierten Nachfolger des Kaisers benutzt.

Die heute bekannten Herrschaftstitel Kaiser und Zar sind aus dem römischen Titel entstanden.

Geschichte

Ursprung und frühe Verwendung als Kaisertitel

Der Titel leitet sich vom Cognomen Gaius Iulius Caesars her. Ursprünglich war Caesar ein latinischer Familienname, über dessen Bedeutung verschiedene Quellen unterschiedliche Auskunft geben. Eine der beiden wahrscheinlichsten Theorien ist die des römischen Schriftstellers Plinius (naturalis historia 7,47), der den Namen daraus herleitet, dass der erste Träger dieses Namens aus dem Mutterleib geschnitten wurde (von lat. „caedere“ = schneiden). Andere glaubwürdige Überlieferungen gehen davon aus, dass caesar von lateinisch caesaries stammt, was etwa soviel wie „haarig“ bedeutet und damit wohl zum Ausdruck brachte, dass der so bezeichnete Zweig des Geschlechtes der Julier für dichte oder feine Haare bekannt war. Zwei weitere, hauptsächlich von der unzuverlässigen Historia Augusta tradierte Theorien sprechen sich für caesa = „Elefant“ (Historia Augusta, Verus 2,3; Servius commentarius in Vergilii Aeneida 1,286) bzw. caesius = „blaugrau“ (Historia Augusta, Verus 2,4) aus. Nach der Elefantentheorie soll der erste Namensträger des Cognomen Caesar einen Elefanten erlegt haben – vielleicht spielt das auf den Ersten Punischen Krieg an.[1]

Durch Caesars Adoption seines Großneffen Octavian (Gaius Octavius Thurinus) in seinem Testament ging sein Name auf den Adoptierten über (Gaius Iulius Caesar (Octavianus)). Bald verzichtete Octavian auf den Gentilnamen Iulius und führte stattdessen Caesar an der Stelle des nomen gentile (zudem trat Imperator an die Stelle des Vornamens Gaius). Der Name Caesar wurde von ihm zu Ehren und zur Verdeutlichung seines Machtanspruches getragen. Der den Herrscher kennzeichnende Titel war aber Augustus, der Octavian 27 v. Ch. vom Senat verliehen wurde.

Aus dem Ehrentitel wurde mit dem Aussterben der julisch-claudischen Dynastie im sogenannten Vierkaiserjahr (68/69 n Chr.) endgültig ein Herrschaftstitel, der immer in der Kombination Caesar Augustus getragen wurde. Die Thronfolger bzw. designierten Kaiser führten dagegen nur den Titel Caesar.


Der Titel Caesar in der Spätantike

Diokletian – mit dessen Erhebung zum Kaiser im Jahr 284 man heute meist die Spätantike beginnen lässt – führte das System der Tetrarchie ein, in dem es jeweils zwei Augusti als übergeordnete Herrscher sowie zwei Caesares als designierte Kaiser gab. In diesem tetrarchischen System genossen alle vier Herrscher auf ihren jeweiligen Gebieten weitgehende Autonomie – das heißt administrative, legislative und militärische Kompetenzen. Nach Diokletians Idee sollte beim Tod oder Rücktritt eines der Augusti automatisch dessen Caesar nachfolgen, der daraufhin wieder einen Nachfolger zum Caesar ernennen sollte. Das System ging jedoch schon nach der Abdankung Diokletians Anfang des 4. Jahrhunderts zu Grunde.

In den Kämpfen um die Nachfolge Diokletians konnte sich schließlich Konstantin der Große durchsetzen, der ab 324 als alleiniger Augustus herrschte. Er ernannte seine Söhne, teilweise noch im Kindesalter, zu Caesares, gestand ihnen jedoch – im Unterschied zum tetrarchischen System Diokletians – nur militärische Kompetenzen in ihren jeweiligen Gebieten zu. Nach dem Tod Konstantins 337 ließ sich dieses System allerdings nicht problemlos aufrechterhalten, da es dazu eines starken Augustus bedurfte. Schon Konstantins Sohn Constantius II. (Alleinherrscher 353–361) bekam Probleme mit seinen Caesares, da er deren Kompetenzen nicht klar benannt und abgegrenzt hatte. Constantius Gallus, den er 351 zum Caesar ernannte, sah sich in der tetrarchischen Tradition und forderte für sich außer der ihm zugedachten militärischen Funktion auch administrative sowie legislative Kompetenzen, was ihn in Konflikt mit den von Constantius bestellten Zivilbeamten brachte. 354 ließ Constantius ihn schließlich hinrichten. Auch mit Julian, dem Halbbruder des Gallus, den er 355 als Caesar einsetzte, kam Constantius aus ähnlichen Gründen in Konflikt. Julian ließ sich schließlich nach etlichen Konflikten mit den Beamten des Constantius im Jahr 360 zum Augustus ausrufen. Der Bürgerkrieg zwischen Julian und Constantius wurde nur durch Constantius’ Tod 361 verhindert.

In der Zeit nach Constantius II. wurde der Titel nicht mehr vergeben, die Kaiser (auch die designierten) wurden direkt zu Augusti erhoben. Eine Ausnahme stellte Valentinian III. dar, der zuerst 424 zum Caesar, ein Jahr später dann zum Augustus erhoben wurde. Grund für die Nichtbenutzung des Caesartitels könnte die Erinnerung an die genannten Spannungen zwischen Constantius II. und seinen Caesares gewesen sein.[2]


Weblinks

Artikel (englisch) bei Livius.org


Anmerkungen

  1. ↑ Zu den verschiedenen Namensherleitungen siehe Hans Georg Gundel, Caesar, in: Der Kleine Pauly. Lexikon der Antike in fünf Bänden, Band 1, München 1964, Sp. 996f.
  2. ↑ Dies nimmt etwa Dietmar Kienast, Römische Kaisertabelle. Grundzüge einer römischen Kaiserchronologie, 3. Auflage, Darmstadt 2004, S. 25, an.

Ämter im Römischen Reich

Ämter des Cursus honorum: Quaestur | Tribunat/Aedilamt | Praetur | Consulat

Außerordentliche Ämter: Censur | Interrex | Dictator | Magister equitum | Decemviri | Triumviri

Weitere Ämter und Ehrentitel: Tribunus militum | Pontifex Maximus | Legatus | Dux | Praefectus | Vicarius | Vigintisexviri | Magister militum | Imperator | Princeps senatus | Augustus | Caesar

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