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Καταποντισμός,[WS 1] das Herabstürzen ins Meer, das Ertränken von Menschen oder Sachen; für letzteres s. Appian. Maked. 16: οὓς ἐπὶ τὸν καταποντισμὸν τῶν χρημάτων καὶ τὸν ἐμπρησμὸν τῶν νεῶν ἐπεπόμφει (sc. ὁ Περσεύς), περιποιήσας αὑτῷ καὶ τὰς ναῦς καὶ τὰ χρήματα κτλ.. Statt κ. findet sich καταπόντισις, jedoch nur metynomisch, bei Ioa. Clim. p. 334, 23, während verbal καταποντίζω und καταποντόω gebraucht wird, letzteres zuerst bei Herodot. I 165. III 30 und Antiph. Erm. d. Herod. 39, ersteres seit Lysias.

Das Ertränken im Meere erscheint entweder als Strafe oder als religiöser Akt in Form eines Gottesurteils, und zwar besonders in der Heroenzeit, hier jedoch, wo es eine geordnete Gesetzgebung noch nicht gibt, nicht als gesetzliche Strafe, sondern als Racheakt, als Akt der Selbsthilfe entweder der verletzten Partei oder eines ganzen Volkes. Der Schuldige wurde lebend ins Meer geworfen, falls dieses in der Nähe war, oder in einen Fluß, in der Meinung, daß dieser den Ertränkten ins Meer trage. Daher steht in solchem Falle καταποντίζειν im uneigentlichen Sinne mit εἰς ποταμόν verbunden, so bei Polemon frg. 54 (Preller) bei Athen. IX 387 F: ὡς Πολέμων ὁ περιηγητὴς Ἴστρον τὸν Καλλιμάχειον εἰς τὸν ὁμώνυμον κατεπόντου ποταμόν und bei Anton. Liber. 13, der berichtet, in Melite sei die Leiche eines Tyrannen zu einem Flusse geschleppt worden, um von dessen Strömung ins Meer getragen zu werden.

Überall da, wo dem κ. kein gerichtliches [2481] Urteil vorausging, also keine Todesstrafe ist er eigentlich ein Gottesurteil. Besonders zahlreich sind die Mythen, wo sich ein Verbrecher der Verfolgung seiner Rächer durch den Sprung ins Wasser entzieht und es auf das Gottesurteil ankommen läßt, ob er ertrinke oder mit dem Leben davonkomme. Dieser religiösen Seite des Problems ist in weitausschauender Untersuchung G. Glotz Art. Katapontismos, Dict. d. ant. gr. et rom. III 1, 808–810 nachgegangen. Hier sollen nur solche Fälle von κ. aufgeführt werden, wo der κ. als Strafart unter Angabe des Vergehens erscheint, auch wenn in der Überlieferung die Strafe nicht mit dem Terminus technicus bezeichnet ist.

In prähistorischer Zeit findet sich κ. bei Verrat: Minos ließ die Skylla, die ihm Nisaia und Megara verraten hatte, ἐκβάλλειν τῆς νεώς, worauf sie ertrank, Paus. II 34, 7. Der Wegelagerer Skiron, der ?πόσοις τῶν ξἑνων ἐπετύγχανεν, ἠφίει σφᾶς ἐς τὴν θάλασσαν, wird von Theseus zur Vergeltung ins gleiche Meer geworfen, Paus. I 44, 8. Als Strafe für die Ermordung des Hesiodos ließen die Lokrer die Mörder lebend ins Meer werfen: αὐτούς τε γὰρ κατεπόντισαν ζῶντας καὶ τὴν οἰκίαν κατέσκαψαν, Plut. sept. sap. conv. p. 162 E. Als Strafe für verbotene Liebe findet sich κ. u. a. bei dem Wagenlenker des Oinomaos, Myrtilos, der in Hippodameia verliebt war und den ihr Vater Pelops ἐξεδίφρευσε, τουέστιν ἀπὸ τοῦ δίφου ἔρριψεν εἰς τὴν θάλασσαν, Schol. Eur. Orest. 987 (I 195 Schwartz); vgl. auch Soph. El. 508 εὖτε γὰρ ὁ ποντισθεὶς Μυρτίλος ἐκοιμάθη und Paus. VIII 14, 11.

Auch in historischer Zeit begegnet man dem κ. bei Griechen und Barbaren. Nach der einen Version ließ der Sendling des Kambyses den Smerdis auf der Jagd umbringen, nach der andern ἐς τὴν Ἐρυθρὴν θάλλασαν προσαγόντα καταποντῶσαι, Herod. III 30. Unter den vielen Schandtaten, die dem jüngeren Alkibiades vorgeworfen werden, steht Lys. XIV 27: κατακυβεύσας τὰ ὄντα ἐκ Λευκῆς ἀκτῆς ὁρμώμενος τοὺς φίλους κατεπόντισεν, nicht als Strafe, sondern als gemeines Verbrechen. Als Strafe für ἱεροσυλία ließ Philippos von Makedonien den Anführer der Phokier Onomarchos hängen, τοὺς δ' ἄλλους ὡς ἱεροσύλους κατεπόντισε, Diodor. XVI 35 a. E. Der κ. verfolgte hauptsächlich den Zweck, den Leichnam unbestattet zu lassen und wurde auch noch später von Aratos an Aristaichmos, dem Tyrannen von Argos, vollzogen (Plut. Arat. 44). Etwas Ähnliches ist es, wenn im 4. Jhdt. die Thasier die Statue des grausamen Königs Theagenes zur Strafe für seine Mordtaten ins Meer werfen ließen (καταποντοῦσι τὴν εἰκόνα), wozu Paus. VI 11, 6 als treffendes Analogen das attische ?περορίζειν auch von ἄψυχα, die den Tod eines Menschen hervorgerufen hatten, erwähnt. Als Strafe gegenüber Tyrannen wird öfter angeführt, daß man ihren Leichnam ins Meer warf, so u. a. Plut. de Pyth. orac. 403 C. D. Sonst aber gilt das καταποντίζειν den Griechen fast immer als barbarisches Verfahren, das sie mit Abscheu erwähnen, so wenn die Kardianer in Thrakien den ihnen ausgelieferten Miltokythes mit seinem Sohne ἀναγαγόντες εἰς τὸ πέλαγος ἐν πλοίῳ, τὸν μὲν υἱὸν ἀπέσφαξαν, ἐκεῖνον δ' ἐπιδόντα ἀποσφαττόμενον κατεπόντισαν, Demosth. XXIII 169. Als Zeichen früherer [2482] barbarischer Unkultur zählt Isokr. XII 122 auf Kinderaussetzung καὶ καταποντισμὸς καὶ τυφλώσεις, wie denn gerade Blendung und das Abhacken der Extremitäten (ἀκρωτηριάζειν) alle Zeit als Auswüchse barbarischer Blutgier griechischer Humanität zuwiderliefen. Reiches religions- und kulturgeschichtliches Material, aber auch nicht streng mit dem κ. zusammenhängende Dinge enthält der Artikel von Glotz. Über καταποντωθῆναι und ἀποπνιγῆναι u. ä. s. jetzt W. Schulze Beiträge zur Wort- und Sittengeschichte I, S.-Ber. Akad. Berl. 1918, 320ff.
[Schulthess.]
Anmerkungen (Wikisource)

↑ transkribiert: Katapontismos.

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