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9) Bischof von Tyrus, gestorben um 450. In dem Edict, das der Kaiser Theodosios II. kurz vor Pfingsten 431 an die ökumenische Synode von Ephesus erließ, erwähnt er zum Schluß (Mansi Coll. conc. IV 1120), der Bischof der Hauptstadt, Nestorius, werde in Begleitung des E. (ὁ μεγαλοπρεπέστατος ἀνήρ) erscheinen, dieser, obwohl gleichen Ranges mit dem zur Oberaufsicht über die Synodalgeschäfte bestellten Comes Candidianus, habe aber keinerlei officielle Stellung, sondern gehe nur φιλίας χάριν mit Nestorius. Selbstverständlich ist dieser Comes E. ein Christ und ein überzeugter Anhänger der von Nestorius vertretenen antiochenischen Theologie; niemand wird bezweifeln, daß er identisch ist mit dem Comes E., an den Theodoret von Cyrrhus ep. 14 der Sakkelionsammlung gerichtet hat; damals scheint er nicht allzu weit vom Euphrat stationiert gewesen zu sein. Derselben Zeit, vor dem nestorianischen Kampf, werden die epist. 3 und 12 des Theodoret (ed. Schulze und Migne) angehören, in denen Theodoret eine ethische Frage beantwortet und dem E. zum frühen Tode seines γαμβρός, eines Antiocheners, condoliert. In einem zu Beginn des Streits verfaßten Brief des Bischofs Johannes von Antiochien (Mansi IV 1061, auch unter Theodorets Briefen als nr. 149 gedruckt) wird eine Sympathiekundgebung für Nestorius erwähnt, die der Comes E. übermittelt hat, der also 430 schon an der Seite des Nestorius zu denken ist. Für die in Ephesus von seiten der Minorität angeblich an den Gesandten der alexandrinischen Majorität verübten Gewalttaten macht Bischof Memnon von Ephesus (Mansi IV 1437ff.) den E. verantwortlich. Im Juli 431 wurde E. von der nestorianischen Minoritätssynode nach Constantinopel geschickt, um ihre Sache gegen die bischöflichen Abgesandten Cyrills zu vertreten (Mansi IV 1372); über den allerdings nur ganz vorübergehenden Erfolg, den sein mutiges Auftreten bei Hofe hatte, berichtet er in einem Brief an die ephesischen Genossen, Mansi IV 1392ff. V 787ff. In das Unglück des Nestorius wurde sein Freund E. gründlich verwickelt. Wie über Nestorius durch kaiserliches Dekret (Mansi V 256) die Verbannung nach Petra und Vermögensconfiscation verhängt worden war, so wird auch er durch eine sacra (vom J. 435?) als nestorianischer Agitator aller [2127] Würden entkleidet und mit einem andern Nestorianer, Photios, nach Petra verbannt, ut paupertate perpetua et locorum solitudine crucientur. Um diese Zeit muß er die große Sammlung von Urkunden zur Geschichte des nestorianischen Streits mit fortlaufendem Commentar verfaßt haben, die unter dem Titel Tragoedia verbreitet, auf uns nur in der Bearbeitung eines Africaners und Dreicapitelfreundes, dem sog. Synodicon (Mansi V 731–1022) gekommen ist. Die Tendenz dieses Übersetzers ist gerade der des E. entgegengesetzt; während jener die Übereinstimmung des Nestorius mit den kirchlichen Autoritäten und die Heterodoxie der siegreich gebliebenen Partei erweisen will, steht für den Lateiner die Häresie des Nestorius so fest wie die Orthodoxie Cyrills, die Antiochener aber, Theodoret, Ibas, Theodor kann er nicht weit genug von Nestorius abrücken. Aus diesem Interesse mußte er viele der wertvollsten Partien in seiner Vorlage streichen bezw. durch Eigenes ersetzen; auch in diesem verkümmerten Zustand aber ist die Sammlung ein noch lange nicht genügend gewürdigter Beitrag zur Geschichte des 5. Jhdts.

Bemerkenswert ist an dem Werk die Bitterkeit, mit der der Verfasser über die alten Freunde, die seit 433 sich mit Cyrill ausgesöhnt und den Nestorius mehr oder minder verleugnet hatten, so Theodoret und Johannes von Antiochien urteilt; in Theodorets ep. 16 an E. finden wir diese Verstimmung sich ankündigen. Es hat aber später eine Aussöhnung stattgefunden; wir dürfen wohl annehmen, nach dem Tode des Nestorius hat auch E. die Union anerkannt. Nach 440 schreibt ihm Theodoret wieder einen sehr freundlichen Brief, der den E. als einflußreiche Persönlichkeit in seiner Stadt erscheinen läßt, ep. 35; spätestens 446 ist er sogar auf einmütigen Wunsch der Bischöfe von Phoenicien durch Domnus von Antiochien zum Bischof von Tyrus geweiht worden (s. Theodoret ep. 110). Solch ein Übergang aus Staatsämtern zur Bischofswürde war damals nichts Unerhörtes, die Befähigung des E. ist, abgesehen von seinem persönlichen Eingreifen in die schwierigsten theologischen Debatten 431, auch dadurch erwiesen, daß Theodoret ep. 16 λόγοι von ihm citieren konnte, in denen er den Ausdruck θεοτόκος ohne Umstände gebraucht hat; somit hatte er schon als Comes die theologische Schriftstellerei betrieben. Aber er lebte oder hatte in zweiter Ehe gelebt (s. auch Theodoret ep. 91 κατὰ ταὐτὸν ἄγαμος καὶ δίγαμος πολεμούμενοι), und während man das sonst bei einem Manne von so hervorragenden Gaben übersah, benutzten es seine Feinde bei günstiger Gelegenheit als Vorwand, um seine Wahl als unkanonisch anzufechten. Es war nicht der δίγαμος sondern der treue Freund des Nestorius, den sie stürzen wollten. Trotz aller Anstrengungen Theodorets gelang ihr Plan; 448 wurde seine Absetzung durch ein kaiserliches Edict verfügt, ihm der Priestercharakter abgesprochen und er für immer in seiner Vaterstadt interniert (Mansi V 417ff.). Das Datum der Absetzung ist nicht ganz sicher, Euagrius hist. eccl. I 18 bringt sie in Verbindung mit der Räubersynode von 449, allein diese Synode hat bereits den Nachfolger des E. in Tyrus als Beisitzer und bestätigt ihn am 22. August 449 (Hoffmann Verhandlungen [2128] der Kirchenversammlung zu Ephesus aus einer syrischen Hs. übersetzt 1873, 37ff.); am 18. April 448, dem Sonntag nach Ostern, wurde das kaiserliche Dekret schon in einer ägyptischen Wüstenkirche verlesen (Mansi V 420). Da E. 451 zu Chalkedon von niemand mehr erwähnt wird, dürfte er vorher verstorben sein.
[Jülicher.]

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