ART

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2) Christlicher Schriftsteller um 420. Geboren etwa 380, vielleicht in Campanien — denn die übliche Annahme, er sei Schotte oder Ire gewesen, beruht auf sehr anfechtbarer Deutung der Worte des Hieronymus Praefatio zu lib. III des comment. in Hierem. (vgl. C. P. Caspari Briefe, Abhdlgn. und Predigten 1890, 348ff.) — von der Geburt an Eunuch, studierte er in Rom, anscheinend vorwiegend Philosophie und Jurisprudenz, als Pelagius um 405 dort auftrat und in ihm einen eifrigen Schüler gewann. Auch andere Lehrer, z. B. den Rufinus, lernte er in Rom kennen, aber den entscheidenden Einfluss auf sein Leben hat Pelagius mit seiner moralistischen Theologie gewonnen. C. begleitete den Meister 411 nach Africa; und als Pelagius sich von dort entfernte, blieb C. zurück und bewarb sich um die Presbyterwürde; aber eine Synode zu Karthago, vor der ihn der mailändische Presbyter Paulinus als Irrlehrer verklagte, sprach vielmehr 412 die Excommunication über ihn aus. Er begab sich nun nach Ephesus, wurde hier Presbyter und agitierte unermüdlich für seinen Standpunkt, nicht blos geschwätziger und minder vorsichtig als Pelagius, wie Augustin meint, sondern mit wahrer Freude an möglichst radicalen und das Empfinden nicht blos der Augustinianer, sondern selbst der Durchschnittschristen verletzenden Thesen, z. B. der, dass getaufte Reiche, die nicht auf all ihren Besitz verzichten, trotz guter Werke nicht in den Himmel kommen könnten. Pelagius musste seine Freisprechung auf der Synode zu Diospolis 415 durch Anathematisierung mehrerer Sätze, die der Freund in Schriften vertreten hatte, erkaufen; von nun an trug die neue Haeresie den Namen Caelestiana (Hieron. ep. 143, 1), und für ihre Anhänger hat die Kirche (Augustin. de haer. 88; Praedestinatus I 88) die Bezeichnung Pelagiani seu Caelestiani. C.s Selbstvertrauen war nicht so leicht zu erschüttern; 416 appellierte er an Bischof Innocentius von Rom, und da dieser sich in der Hauptsache auf die Seite der Africaner stellte, erschien er persönlich in Rom, um bei dem 417 neugewählten Bischof Zosimus den Eindruck des von ihm eingereichten Glaubensbekenntnisses durch kluge Verhandlungen zu verstärken. Der Erfolg war anfangs glänzend, aber nach dem ernsten Protest der Africaner interpretierte Zosimus das dem C. Günstige aus seiner Entscheidung hinweg, gleichzeitig verfügte Kaiser Honorius seine Verbannung aus dem Westreich, eine Verfügung, die freilich erst 420 in Kraft getreten ist. C. scheint jetzt Constantinopel aufgesucht zu haben; offene Begünstigung erfuhr er dort aber erst seit 428 durch Nestorios, eben diese Verbindung wurde bald verhängnisvoll; die Synode von Ephesus 431, die den Nestorios verdammte, war leicht bereit, auf den Wunsch Roms hin auch den C. und seine Anhänger als Irrlehrer zu verdammen. Bald nach diesem Schlage wird C. gestorben sein. Von [1252] seinen Schriften ist begreiflicherweise nur weniges uns erhalten, was seine Bestreiter aufzubewahren nützlich fanden. Gennad. de vir. ill. 44 meldet, C. habe vor seiner Bekanntschaft mit Pelagius, immo adhuc adolescens ad parentes suos de monasterio epistulam in modum libelli geschrieben, deren moralis dictio dem Referenten hohen Lobes würdig scheint; Augustin hat eine ganze Sammlung von opuscula des C. und von libelli, die er den kirchlichen Gerichtshöfen zugestellt habe, besessen (de grat. Chr. 32); der Praedestinatus I 88 will wissen, C. habe als erster gegen die Erbsünde geschrieben, schon in seinem (vor 410 geschriebenen) Commentar zum Römerbrief nehme Pelagius auf ihn Rücksicht. Ob die definitiones, die dem C. zugeschrieben wurden, wirklich von ihm selber herrührten oder nur von einem seiner Schüler, lässt Augustin de perfectione 1 unentschieden; er giebt dort diese breves definitiones vel potius ratiocinationes im einzelnen wieder, um sie dann zu widerlegen; unwahrscheinlich ist es sicher nicht, dass C. sie geschrieben hat (vgl. Caspari a. a. O. 266). In de gestis Pelagii citiert Augustin mehrfach Sätze, die zu Diospolis als caelestianisch vorgetragen worden waren; die wichtigen Abschnitte aus dem von C. 417 an Zosimus eingereichten libellus führt er de pecc. originali 5. 6. 23 an (darnach abgedruckt bei Hahn Bibliothek d. Symbole² 1877, 218f.). Hieronymus spottet in seiner Weise ep. 133, 5 über den aus dem Schüler zum Meister und totius ductor exercitus gewordenen C., der per soloecismorum et non, uti jactitant, per syllogismorum spineta decurrens sic philosophatur et disputat, und führt einen Abschnitt aus C.s Schriften vor. Ausser Augustins zahlreichen antipelagianischon Tractaten (Migne Patrolog. lat. XLIV) ist Hauptquelle für C. Marius Mercator von dessen besonders gerade auf C. gemünzten Streitschriften uns die beiden Commonitoria erhalten geblieben sind; es lag für den Herausgeber der Werke des Marius Mercator, den Jesuiten Garnier (Paris 1673), nahe, bei dieser Gelegenheit die Reliquien von C. zu sammeln und zu bearbeiten; ein Abdruck davon bei (Migne Patrolog. lat. XLVIII 497ff.; vgl. 277ff. S. Art. Pelagius.
[Jülicher.]

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