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Friede von Apameia (Quelle)

Der Friede von Apameia war ein in der kleinasiatischen Ortschaft Apameia Kibotos 188 v. Chr. geschlossener Friede zwischen der Römischen Republik und dem Seleukidenreich.

Dem Frieden ging die Schlacht bei Magnesia 190 v. Chr. voraus, in der die Römer unter den Feldherren Lucius Cornelius Scipio, später Scipio Asiaticus genannt, und Publius Cornelius Scipio Africanus mit den verbündeten Truppen aus Pergamon über den Seleukidenkönig Antiochos III. siegten.

In diesem Frieden verpflichtete sich König Antiochos III. 12.000 Talente in 12 Jahresraten an die Römer zu zahlen, außerdem die Kriegsschiffe bis auf 10 auszuliefern. Der kleinasiatische Besitz fiel an die römischen Verbündeten in Asien, Rhodos und Pergamon, die als asiatische Mittelstaaten zu Gegenspielern des Seleukidenreichs aufgebaut wurden.

Der Frieden von Apameia bedeutete den Aufstieg Roms zu Herrin des östlichen Mittelmeeres. Die Bestimmungen des Friedensvertrages sind bei Polybios überliefert:

Die Bestimmungen waren im einzelnen folgende: [1] Es solle Freundschaft bestehen zwischen Antiochos und den Römern in alle Zukunft, wenn er sich an die Verträge halte. [2] König Antiochos und seine Untertanen sollen keinem Feind den Durchzug durch ihr Land gegen die Römer und ihre Bundesgenossen gestatten noch etwas liefern; ebensowenig die Römer und ihre Bundesgenossen gegen Antiochos und seine Untertanen. [3] Antiochos soll keinen Krieg beginnen gegen die Bewohner der Inseln und Europas. [4] Er soll alle Städte, Länder, Dörfer und Festungen nördlich des Tauros und westlich des Halys und von dem Tal an, das den Tauros durchschneidet, bis zu dem Kamm dort, wo er gegen Lykaonien abfällt, abtreten. Er soll nichts mit herausnehmen außer den Waffen, die die Soldaten tragen. Wenn sie aber doch etwas mitgenommen haben, sollen sie es den Städten zurückgeben. [5] Sie sollen aus dem Reich des Königs Eumenes weder Soldaten noch sonst jemanden bei sich aufnehmen. [6] Wenn sich Personen aus den Städten, die jetzt an die Römer fallen, im Heer des Antiochos befinden, sollen diese entlassen und nach Apameia gebracht werden. Dagegen soll allen aus dem Reich des Antiochos, die sich bei den Römern oder ihren Bundesgenossen befinden (?), gestattet sein, entweder zu bleiben, wenn sie wollen, oder zurückzukehren. [7] Antiochos und seine Untertanen sollen die Sklaven der Römer und ihrer Bundesgenossen, die Kriegsgefangenen und Überläufer, und wenn sie sonst jemanden von irgendwoher in ihre Gewalt bekommen haben, ausliefern. Antiochos soll, wenn es ihm möglich ist, Hannibal, den Sohn des Hamilkar aus Karthago, den Akarnanen Mnasilochos, den Aitoler Thoas, die Chalkidier Eubulides und Philon und alle Aitoler, die öffentliche Ämter bekleidet haben, ausliefern. [8] Ferner alle Elefanten, und er soll keine mehr halten. Er soll seine Kriegsschiffe mit ihrer vollen Ausrüstung ausliefern und fortan nicht mehr als 10 Schiffe mit Verdeck haben noch auch größere Schiffe als solche mit 30 Ruderern, noch Einruderern für einen Krieg bauen, den er selbst anfängt (?). [9] Seine Schiffe sollen nicht über den Kalykadnos und das Sarpedonische Vorgebirge hinausfahren, außer wenn sie Tribute, Gesandte oder Geiseln bringen. [10] Antiochos soll es nicht gestattet sein, im römischen Untertanengebiet Söldner anzuwerben und jemanden aufzunehmen, der von dort zu ihm flieht. [11] Alle Häuser der Rhodier und ihrer Bundesgenossen im Reich des Antiochos sollen weiterhin ebenso wie vor dem Ausbruch des Krieges rhodisches Eigentum sein. Ebenso sollen die Rhodier auch alle Schulden eintreiben dürfen. Und wenn ihnen etwas weggenommen worden ist, soll man es suchen und ihnen zurückgeben. Die Rhodier sollen ebenso wie vor dem Krieg Zollfreiheit besitzen. [12] Wenn Antiochos irgendwelche Städte, die er abtreten muß, anderen gegeben hat, soll er auch aus diesen die Besatzungen und die Mannschaften abziehen. Und wenn irgendwelche Städte (?) später zu ihm übergehen wollen, soll er sie nicht annehmen. [13] An barem Geld soll Antiochos den Römern in bestem attischen Silber 12.000 Talente in 12 Jahren zahlen, 1.000 in jedem Jahr, wobei das Talent nicht weniger wiegen darf als 80 römische Pfund, und 90.000 Scheffel Getreide. [14] [Dem König Eumenes soll er] 350 [Talente geben] in den ersten 5 Jahren, jedes Jahr [70], und statt des Getreides nach Antiochos’ Schätzung 127 Talente und 1.200 Drachmen, eine Summe, die Eumenes anzunehmen sich bereit erklärt hat und durch die er seine Ansprüche als befriedigt ansieht. [15] Geiseln soll Antiochos 20 stellen und sie alle drei Jahre gegen andere austauschen, nicht jünger als 18 und nicht älter als 40 Jahre. [16] Wenn bei der Ablieferung des Geldes etwas nicht stimmt, soll die Differenz im nächsten Jahr ausgeglichen werden. [17] Wenn Städte oder Stämme, gegen die Krieg zu führen Antiochos durch den Vertrag verboten ist, ihrerseits Krieg gegen ihn beginnen, soll es ihm erlaubt sein, die Feindseligkeiten zu erwidern. Aber über diese Städte und Stämme soll er nicht selbst die Entscheidung haben und sie nicht in seine Freundschaft aufnehmen. [18] Wegen der gegeneinander verübten Übergriffe sollen sie sich einem Schiedsgericht unterwerfen. [19] Wenn beide Teile durch gemeinsamen Beschluß den Wunsch aussprechen, daß etwas zu den Verträgen hinzugefügt oder aus ihnen gestrichen wird, soll dies gestattet sein.

(Polybios, 21,43,1–27; Übersetzung entnommen aus: [1])

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